FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019
leicht noch tragbar sind, für Einzelunterneh- mer aber nicht“, erklärt er. Die bankenun- abhängige Beratung und Vermittlung in Deutschland werde geschwächt, obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste. „Was nützt es den Anlegern, wenn die Vermittler und Be- rater künftig unter ein Haftungsdach schlüpfen müssen, das dann ein Eigenkapital von 25.000 Euro vorweisen kann?“, fragt der FDP-Poli- tiker. „Die Regierung suggeriert eine Schein- sicherheit für Anleger, die sie am Ende bitter bezahlen müssen“, erklärt er. Geteiltes Echo Bei den Branchenverbänden stößt das Vor- haben auf geteiltes Echo. Anfang des Jahres hatte sich sogar der Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV) in die Debatte eingeschaltet. Viele Versicherungs- vermittler mit einer Erlaubnis ge- mäß Paragraf 34d GewO verfügen schließlich auch über eine 34f-Zu- lassung. Sollte die Bundesregie- rung ihre Pläne umsetzen, so wür- de ein Vermittler mit beiden Zulas- sungen der Aufsicht unterschied- licher Behörden unterstehen. Dagegen wendet sich der GDV: „Die Aufsicht über Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler soll konsistent sein, und Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sollen glei- chermaßen sanktioniert werden“, schreibt der Verband in einem Positionspapier. Gleichzeitig soll- ten die Pläne, 34f-ler der Kontrolle der Bafin zu unterstellen, auf keinen Fall auf die Aufsicht über die Versicherungsvermittler ausstrahlen. Auch der AfW Bundesverband Finanz- dienstleistung lehnt einen Wechsel der Auf- sicht über 34f-Berater ab. „Ziel sollte vielmehr eine bundesweit einheitliche Vermittlerauf- sicht sein, die die Paragrafen 34d, 34f, 34h und 34i einschließt“, heißt es. Diese sollte unter dem Dach der Industrie- und Handels- kammern (IHKs) angesiedelt sein. Ähnlich sieht es der Fondsverband BVI. Die Kontrolle „vor Ort“ durch die IHKs und Gewerbeämter sei etabliert und funktioniere. Und Martin Klein, Vorstand des Finanzdienst- leisterverbandes Votum, findet: „Die persön- liche Kontrolle jedes freien Vermittlers durch die Abgabe jährlicher Prüfberichte eines Wirt- schaftsprüfers und deren Nachkontrolle durch die jeweilige IHK greifen sehr gut ineinan- der.“ Dieses System sei deutlich näher an den zu Beaufsichtigenden, als es eine zentrale Behörde wie die Bafin sein könne. Während die Bafin selbst es laut Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin und Exekutivdirek- torin Wertpapieraufsicht, als „spannende Auf- gabe“ ansieht, die Aufsicht über mehr als 37.800 Finanzanlagenvermittler zu überneh- men, plädiert der DIHK dafür, an den Zustän- digkeiten nicht zu rütteln. „Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin lehnen wir ab“, sagt Mona Moraht, Leiterin des DIHK-Referats Gewerberecht. Missstände aufgrund einer mangelnden ge- werberechtlichen Überwachung seien nicht bekannt. „Die anlassbezogene Überwachung hat sich im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten etabliert und bewährt“, so Moraht. Ganz anders sieht es der Bankenverband: „Wir haben uns stets dafür ausgesprochen, dass Vermittler unter die Aufsicht der Bafin gehören“, erklärt der BdB. „Die derzeit beste- hende Aufsicht durch die Gewerbeaufsichts- ämter halten wir für nicht ausreichend.“ Arne Hertel, Abteilungsdirektor Kapital- marktrecht beim Sparkassenverband DSGV, fragt: „Mit welcher Begründung sollen Finanz- anlagenvermittler anders beaufsichtigt werden als Berater bei Banken?“ Finanzmarktregulie- rung gehe größtenteils auf europäi- sche Vorgaben zurück. Die Bafin kenne dieses umfassende Regel- werk, denn sie wirke daran mit. „Ein Gewerbeamt oder eine IHK, die auch Bäckereien prüfen, kön- nen die Aufsicht über 34f-Vermitt- ler gar nicht in der gleichen Quali- tät bewältigen“, sagt Hertel. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, welche Argu- mente bei den Politikern in Berlin Gehör finden. ANDREA MARTENS | FP Frank Schäffler, FDP: „Die Regierung suggeriert eine Scheinsicherheit für Anleger.“ Mona Moraht, DIHK: „Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin lehnen wir ab.“ Tausende Betroffene Zahl der 34f-Berater in den Jahren 2013 bis 2019 Fast 38.000 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbe- ordnung wären von einer Übertragung der Aufsicht auf die Bafin betroffen. Quelle: DIHK 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 41.217 37.874 Zahl der Finanzanlagenvermittler (§34f GewO) 2017 2018 ’19 2016 2015 2014 2013 » Ein Gewerbeamt oder eine IHK, die auch Bäckereien prüfen, können die Aufsicht über 34f-ler nicht in der gleichen Quali- tät bewältigen wie die Bafin. « Arne Hertel, DSGV Stellungnahmen online: QR-Code scannen oder www.fponline.de/34f-119 im Browser eingeben Foto: © DIHK; FDP 354 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 steuer & recht I regulierung
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