FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2019
Foto: © Jose Poblete K lassenkampf einmal anders: Gegenüber stehen sich nicht Arm und Reich, son- dern die Helden des Verbraucherschut- zes und auf der dunklen Seite des Kapitals die Anbieter von Vermögensanlagen. Die „Markt- wächter Finanzen“ der Verbraucherzentrale Hessen kritisieren den „Grauen Kapitalmarkt“ scharf. „Dieses Segment ist grundsätzlich pro- blematisch. Verbraucher können Chancen und Risiken wegen der häufig komplexen rechtli- chen Ausgestaltung schwer abschätzen“, hieß es im August. Eine Untersuchung habe feh- lende Warnhinweise, schwammige Formulie- rungen und Mängel bei der Kostendarstellung aufgezeigt. Seriöse Anbieter wehren sich zu Recht gegen den Generalverdacht, finden aber wenig Gehör. In einem moderierten Streit- gespräch treffen beide Seiten aufeinander. Frau Mayer, bei der Lektüre Ihrer Publikationen bekommt man das Gefühl, dass Sachwertinvestments für Anleger grundsätzlich ein schlechtes Geschäft sind. Ist das nicht übertrieben? Müsste man den „Graumarkt“ nicht etwas feiner definieren? Brigitte Mayer, VBZ: Für den Begriff Grau- markt gibt es keine Legaldefinition. Wir als Verbraucherverband definieren ihn etwas wei- ter, als das ein Anbieter einer Vermögens- anlage tut. Durch das Kleinanlegerschutz- gesetz 2015 fallen mehr Produkte als früher in diese Kategorie. Wir haben in unseren Ver- öffentlichungen nicht einzelne Vermögens- anlagen abqualifiziert, sondern bestimmte Aspekte geprüft und bewertet. Es werden bis heute in diesem Markt Fehler gemacht – in der Werbung, in den Prospekten und in den Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB). Darauf weisen wir hin. Es liest sich aber anders. Direktinvest- ments qualifizieren Sie pauschal ab. Wer als Anleger ethisch-ökologische Ansprü- che hat, gelange schnell in den „Grauen Kapitalmarkt“. Mir fehlt eine Abgren- zung zu den seriösen Produkten. Mayer: Bei jeder Art von Vermögensanlagen besteht ein Totalverlustrisiko. Das muss ein Verbraucher verstehen, und er muss diese Risikotragfähigkeit haben. Robert List, Asuco: Ihre Publikationen vermit- teln den Eindruck, dass für Vermögensanlagen kein gesetzlicher Rahmen existiert. Das ist so nicht richtig, weil mit dem Vermögensanla- gengesetz ein solcher Rahmen mit einer umfassenden Prospektpflicht besteht. Insofern besteht eine klare Abgrenzung zu unerlaubten Geschäften oder schlicht Betrugsfällen. Die von Ihnen beklagten irreführenden Werbeaus- sagen verstoßen klar gegen die geltenden Vor- schriften. Solche Verstöße können in jedem Anlagesegment vorkommen und sind kein ge- nerelles Argument gegen Vermögensanlagen. Die Frage ist doch, ob der Anleger über- haupt Vermögensanlagen benötigt? List: Wir müssen uns die aktuelle Anleger- situation vor Augen halten. Wir befinden uns in einer möglicherweise sehr lang dauernden Phase der Nullzinsen und demnächst viel- leicht sogar Negativzinsen. Die risikolose Zinsanlage gibt es nicht mehr. Die Frage ist also, wie jeder für sein Alter vorsorgen kann. Nur noch Aktien zu kaufen, ist sicherlich nicht das Allheilmittel. Wir können glücklich sein, dass es darüber hinaus Anlagen gibt, die Pri- Der Sachwertbranche wird oft mangelhafte Transparenz bei den Ver- mögensanlagen vorgehalten. Darüber diskutierte FONDS professionell mit Verbraucherschützerin Brigitte Mayer von den „Marktwächtern Finanzen“ und Robert List, Geschäftsführer des Anbieters Asuco. „ Regulierung allein macht » Die Altersvorsorge und eine Vermögensanlage passen grundsätzlich nicht zusammen. « Brigitte Mayer, VBZ Hessen STREITGESPRÄCH sachwerte I streitgespräch | brigitte mayer | vbz hessen rober t list | asuco 218 www.fondsprofessionell.de | 3/2019
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