FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2019
haft dem kompletten Modell der Vermittlung einer Fonds-VV einen Riegel vorschiebt. Das sehen nicht alle so. „Dass die Finanz- aufsicht dieses Modell stoppt, ist meiner Mei- nung nach nicht zu befürchten, solange die Trennung von der Modell-Beratung durch den 34fler und der tatsächlichen Vermögensver- waltung strikt eingehalten wird“, meint Haug. Ein 34fler dürfe nur als Berater des Anlage- ausschusses auftreten und Empfehlungen aus- sprechen. Die letztendliche Allokationsent- scheidung müsse stets und allein beim Ver- mögensverwalter liegen, betont Haug. „Ein White-Label-Modell muss juristisch sauber aufgesetzt sein, und zwar von der Auflage über die Vermittlung bis zu den umfangrei- chen Pflichten an das Berichtswesen.“ Es sei auch keineswegs so, dass die Port- foliomanager jeden Investmentvorschlag durchwinken, berichtet Hammer von NFS Netfonds. „Wir lehnen immer mal wieder eine gewünschte Änderung ab oder fordern eine ausführlichere Begründung an“, sagt Hammer. „Wenn ein Berater seinen Kunden beispiels- weise einen gehebelten Dax-ETF ins Depot holen möchte, halten wir auf jeden Fall noch mal Rücksprache. Klar ist auch, dass ein einzelner Fonds kein zu großes Gewicht im Gesamtportfolio haben darf.“ Heimliche Rückflüsse Hoch problematisch sieht Fischer zudem Modelle, bei denen Rückvergütungen durch den Vermittler vereinnahmt werden. „In der Branche kursiert mitunter die Auffassung, dass es zulässig sei, wenn die Depotbank – mit welcher Legitimation auch immer – Kick- backs der Zielfonds am Vermögensverwalter vorbei direkt an den Vermittler leitet“, kriti- siert Fischer. Das widerspreche dem Geist von Mifid II und der klaren Vorgabe des Gesetz- gebers. Auch Haug von Reuss Private hat von solchen Fällen gehört. „Dies stellt unserer An- sicht nach eine Umgehung der Vorgaben von Mifid II dar“, sagt Haug. Bestandsprovisionen und andere Zuwendungen gehörten allein dem Kunden und seien diesem entsprechend vollständig rückzuvergüten. Daher empfiehlt Klaus-Dieter Erdmann, Kopf der MMD-Fir- mengruppe, möglichst nur institutionelle Tranchen in eine Fonds-VV aufzunehmen. Diese schütten keine Kick-backs aus. Dies sei transparent, vereinfache die Abwicklung und sei günstiger für die Kunden. Patriarch-Mann Fischer treiben weitere Sor- gen um. „Warum muss jeder seine individu- elle Strategie auf den Markt werfen, wenn es bereits viele Angebote gibt, die über Jahre eine gute Wertentwicklung mit sauberem Set- up nachgewiesen haben?“, fragt Fischer. Viele individuelle Strategien müssten erst noch beweisen, ob Kosten und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. „Die Modelle, die kein gutes Verhältnis aus Preis und Leistung abliefern, werden auch kein großes Volumen erlangen“, entgegnet Peter Nonner, Geschäftsführer der FIL Fonds- bank. „Ich bin kein Freund davon, vorzeitig etwas einzugrenzen.“ Er plädiere vielmehr dafür, einen möglichst vielfältigen Markt am Leben zu erhalten, der seine eigene Dynamik entwickeln könne. „Allerdings sollte man bei einem Subadvisory-Vermögensverwaltungs- modell schon auf entsprechende Marktein- trittsbarrieren achten, um wirtschaftlich nicht sinnvolle Modelle, die nach kurzer Zeit wie- der vom Markt verschwinden, von vornherein zu vermeiden“, schränkt Nonner ein. Aus Kundensicht fehlt bislang ein entschei- dendes Instrument, um zwischen attraktiven und schwachen Angeboten unterscheiden zu können: Es hapert an der Vergleichbarkeit. Denn anders als bei Fonds gibt es keine Anlaufstelle, die einheitlich und nach Abzug der Kosten die Performance von Fonds-VV- Strategien verschiedener Anbieter darstellt. Mehrere Initiativen in diese Richtung verlie- fen im Sande. Einen neuen Anlauf versucht MMD-Macher Erdmann. Erste Daten will er sukzessive auf Asset Standard veröffentlichen, seinem Vergleichsportal für vermögensver- waltende Produkte. Erdmann hofft, dass sich weitere Akteure anschließen. Vergleich gescheut Manche Anbieter entziehen sich jedoch solchen Bestrebungen mit dem Verweis, dass ihre Strategie einfach zu individuell und ex- klusiv sei. „Die Einwände gegen die Berech- nungsmethode erscheinen häufig nur vorge- schoben“, argumentiert Fischer. Augenschein- lich würden einige Akteure einen transparen- ten Performancevergleich scheuen. „Ich möch- te mich bestimmt nicht gegen Konkurrenz wehren und niemandem seinen Wunsch nach Individualität beim Investmentansatz nehmen“, stellt Fischer klar. „Ganz im Gegenteil.“ Der Wettbewerb sei gesund und der Markt groß genug. „Mir geht es um die Seriosität des Angebots. Ich möchte nicht, dass der generell gute Ruf der Fonds-Vermögensverwaltung im Markt durch potenzielle Einzelprobleme verbrannt wird“, appelliert Fischer. SEBASTIAN ERTINGER, BERND MIKOSCH | FP Dreiecksbeziehung Vermittlung einer Fonds-Vermögensverwaltung Der Vermittler fädelt eine Beziehung zwischen Kunde und Vermögensverwalter ein und hält auch künftig den Kontakt. Der Vertrag läuft aber zwischen Kunde und Ver- mögensverwalter. Dieser übernimmt Abwicklung, Kon- trolle und Verwaltung. In manchen Modellen bringt der Vermittler noch seine Anlageideen ein. Quelle: Reuss Private Grafik: FONDS professionell Kunden- betreuung Vermögens- verwaltungs- vertrag Zuführung/ Portfolio- beratung Vollmacht/Orderprozess Depot- vertrag Vermittler 34f oder vertraglich gebundene Vermittler Vermögens- verwalter Depotbank Kunde Alrik Haug, Reuss Private: „Ein White-Label-Modell muss juristisch sauber aufgesetzt sein.“ Foto: © Philippe Ramakers 304 www.fondsprofessionell.de | 3/2019 vertrieb & praxis I fonds-vermögensverwaltung I white label
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