FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020
Welther: Bei geschlossenen Immobilien- fonds … Roth: … gibt’s ein steuerliches Ergebnis, das vom liquiden Ergebnis abweicht. Man versucht, im ersten Jahr ein Nullergebnis oder ein sehr kleines steuerliches Ergebnis hinzu- kriegen, und es ist in den Folgejahren logi- scherweise niedriger als das liquide Ergebnis. Aber das Nirwana, wo man mit 56 Prozent Steuersatz mit seinem Investment unterm Strich noch Gewinn machen konnte, davon sind wir schon lange weg. Welther: Grundsätzlich liegt aber eine andere Einkunftsart zugrunde. Roth: Ja, man erzielt Einkünfte aus Vermie- tung und Verpachtung. Welther: Zum Thema Berichtswesen: Wie häufig und umfangreich werdenAnleger in Aktienfonds und REITs informiert? Riemann: Wir müssen nach Versicherungsauf- sichtsgesetz und gemäß Solvency II reporten, außerdem nach der Groß- und Millionenkre- ditverordnung. Welther: Klingt so, als würde das kein Anleger lesen – und wenn doch, dann ohne es zu verstehen. Riemann: So sieht’s aus (lacht) . Nein, es geht um die institutionellen Anleger, um die Depot-A-Kunden. Welther: Ok, da gibt es entsprechend versierte Leser. Wie sieht die Berichts- lage für die Retailkunden aus? Riemann: Die bekommen die ganz normalen KIDs, also die „Wesentlichen Anlegerinformationen“: Infos etwa zur Risikoklasse oder zur Performanceleis- tung der vergangenen fünf Jahre. Auf Nachfrage würden wir auch Jahresberich- te oder zum Beispiel eine Attributions- analyse zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, aus welchen Investments en detail die Gewinne – oder gegebenenfalls auch die Verluste – kommen. Speitmann: Beim offenen Immobilien- fonds gibt es die rechtlich vorgegebenen Halbjahres- und Jahresberichte. Auf un- serer Website informieren wir darüber hinaus auch über jede einzelne Portfolio- immobilie. Heuser: Früher fungierte der offene Immo- bilienfonds als ein Art Tagesgeldersatz. Ist das denn heute immer noch so? Speitmann: Ja, es war tatsächlich Tagesgeld- ersatz. Das hat auch wunderbar funktioniert, so lange die Privatanleger unter sich waren. Die Krise wurde nicht von Massenbewegun- gen der Privaten auslöst, sondern von ganz wenigen Großinvestoren, die bei den dama- ligen Schwankungen kurzfristig ganz viel Geld rausgezogen und damit die Produkte in die Bredouille gebracht haben. Das KAGB, das 2013 in Kraft trat, hat dem mit Kündi- gungsfristen einen Riegel vorgeschoben. Welther: Wie ist das mit Berichtspflichten bei Proreal? Thies: Reportingpflichten, die wir formal erfüllen müssen, gibt es bei uns gar nicht so viele. Wir müssen in gewissen Fristen unse- ren Jahresbericht veröffentlichen. Aber wir veröffentlichen viel, viel mehr: Leistungs- bilanzen, Investitionsportfolios – die Frage ist aber: Wollen das die Investoren überhaupt alles sehen? Ich finde, viel entscheidender ist, dass wir unseren Vermittlern im Vorfeld alles offenlegen, was das Investment betrifft – ge- gen Vertraulichkeitserklärung auch einiges Nichtöffentliche. Welther: Wie wird über den Token repor- tet? Drießen: Wir bieten ein digitales Produkt, ent- sprechend glauben wir, dass auch das Repor- ting digital sein muss. Wir verstehen darunter jedoch nicht ein Login, wo man nach einem Jahr einen Geschäftsbericht findet. Unsere Im- mobilienbuchhaltung findet in Systemen statt, die geeignet sind, in Echtzeit online dargestellt zu werden. Was will der Kunde sehen? Will er wirklich einen Jahresabschluss sehen, oder interessiert ihn das nur imAusnahmefall mal? Der Kunde hat ein Dashboard und kann zum Beispiel einfach auf die Frage, welchen Anteil der Mieter Edeka hat, klicken und sieht, in welchen Objekten Edeka Mieter ist. Wenn er wissen will, wie hoch Berlin allokiert ist, dann klickt er auf Berlin und sieht, wie viele seiner Mieteinnahmen aus Berlin kommen. Man kann also aus egal welcher Perspektive auf das Portfolio schauen und sich bis auf die Ebene des einzelnen Mieters klicken. Das hat durchaus auch was Spielerisches. Welther: Welches juristische Buch würde im Streitfall aufgeschlagen werden? Wenn es um den Prospekt geht, bewegen wir uns im Rahmen des Wertpapierprospektge- setzes. Unsere juristische Reportingpflicht besteht im Jahresabschluss. Welther: Worunter fällt der Forderungs- kauf? Lammerding: Das maßgebliche Gesetz ist das Vermögensanlagengesetz und die verbindliche Vertriebsunterlage das VIB. Von Zinsbaustein beziehungsweise vom Projektentwickler, der ja Darlehensnehmer ist, gibt es alle drei Monate ein Reporting. Zum Teil gibt es eine Marc Drießen ist Geschäftsführer der digitalen Plattform Bloxxter. Privatanleger können schon ab 500 Euro ein Par- tizipationsrecht erwerben, das auf der Blockchain basiert. Fotos: © Daniel Weisser » Früher bestand das Problem in den hohen Mindestbeteiligungen. Und wenn es schiefging, dann lohnte es sich wenigstens, sich richtig aufzuregen, weil ein großer Teil des Vermögens weg war. « Marc Drießen, Bloxxter roundtable I sachwer te I immobilien 232 www.fondsprofessionell.de | 1/2020
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