FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020

Ob Ruhe- oder Unruhestand − mit WeitBlick lässt sich alles regeln. Erbe inklusive. Die fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick hält, was ihr Name verspricht. Sie erlaubt eine ebenso nachhaltige wie exible Ruhestandsplanung und ermöglicht zielgerichtete Schenkungen außerhalb des Erbrechts mit möglichen Steuervorteilen. Mehr erfahren: www.standardlife.de/weitblick

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