FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020

zum 31. Dezember 2018 nachträglich um rund 158 Millionen Euro erhöht werden müs- sen. Diese Summe konnte die Kasse nicht aus eigener Kraft aufbringen, bestätigte der Vor- stand. Welche Tarife wie stark von einer Kür- zung betroffen sind, konnte – oder wollte – die Kasse allerdings nicht mitteilen. „Überschuldung abgewendet“ Wäre das Sanierungskonzept gescheitert, hätte der Vorstand gegenüber der Bafin nach Paragraf 311 Absatz 1 Satz 2 Versicherungs- aufsichtsgesetz (VAG) „die nun abgewendete Überschuldung anzeigen müssen“, heißt es in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Dezember 2019. Laut Jah- resbericht 2018 verfügt die Kasse nicht mehr über die erforderlichen Eigenmittel. Man werde daher wei- terhin die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen, die Risikotragfähigkeit sei „stark eingeschränkt“. Schon im Juli 2019 hatte die Kasse einen Finan- zierungsplan eingereicht, um die „Bedeckung der Mindestkapitalan- forderung“ wiederherzustellen. Die Bafin ließ jedoch durch- blicken, diesen Plan nicht genehmi- gen zu wollen, sondern die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu widerrufen. Das hat sie Anfang Februar 2020 ge- tan. Wenn die Kasse die rechtlichen Mittel Widerspruch und Klage aus- schöpften sollte, dürfte sich das Ver- fahren noch monatelang hinziehen. Kommt es tatsächlich zum Widerruf der Erlaubnis, müsste der Bestand des Unter- nehmens ordnungsgemäß abgewickelt wer- den, als interner „Run-off“. Für Kunden und Berater muss das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht sein, denn die Verträge würden fortgeführt. Branchenkenner verwundert nicht, dass die Bafin insbesondere bei der DSV sehr genau hinschaut: Die Krise dieser Kasse hat sich schon länger abgezeichnet, doch die Öffent- lichkeit erfuhr erst per Ad-hoc-Meldung im Oktober 2018 davon. Eine transparente Infor- mationspolitik sieht anders aus. Alarmierte Aufseher Bafin-Präsident Felix Hufeld kündigte be- reits 2016 an, mehrere Pensionskassen „in Manndeckung“ zu nehmen. Auch in diesem Jahr wird die Bonner Behörde den Gesell- schaften nicht von der Seite weichen. „Um manche Pensionskasse ist es nicht gut bestellt“, sagte Hufeld beim traditionellen Neujahrs- Presseempfang der Bafin. „Je höher die Risi- ken der einzelnen Versicherer und Pensions- kassen, desto intensiver beaufsichtigen wir sie“, so Deutschlands oberster Finanzaufseher. Unternehmen, die besonders tief in der Zins- klemme stecken, müssten der Bafin umso ge- nauer darlegen, wie sie ihre Lage verbessern und dafür sorgen wollen, dass sie auch künftig die Leistungsversprechen erfüllen können. Sicherungssysteme Klar ist: Gerät eine Kasse in Schieflage, greifen unterschiedliche Sicherungssysteme. Zunächst ist da die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers, der bei Kürzung oder Ausfall der Leistung zahlen muss. Kompliziert wird es, wenn das Unternehmen nicht einspringen kann, weil es selbst insolvent ist beziehungsweise gar nicht mehr existiert, oder wenn keine Arbeit- geber hinter einer Kasse stehen – so wie bei der DSV. Solche Fälle bestärken den Gesetz- geber wahrscheinlich in seinem Vor- haben, viele betriebliche Pensions- kassenzusagen unter den Insolvenz- schutz des Pensions-Sicherungs-Ver- eins (PSV) zu stellen. „Bislang ist der PSV für Pensionskassen nach deutscher Rechtslage nicht zustän- dig“, betont PSV-Vorstand Hans Melchiors. „Erst bei Insolvenz des Arbeitgebers würde der PSV einste- hen, nicht bei Insolvenz einer Pen- sionskasse“, ergänzt Georg Thurnes, Jeder vierte Euro steckt in Pensionskassen Aufteilung der Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2017 nach Durchführungswegen* Im Jahr 2017 steckten 613 Milliarden Euro in der bAV, gut ein Viertel davon in Pensionskassen. Aktuellere Zahlen gibt es nicht. *Rundungsdifferenzen bei Addition der einzelnen Prozentwerte | Quelle: „Betriebliche Altersversorgung“, Heft 4/2019, Stand: Juni 2019 Unterstützungskassen 6,2% Pensionsfonds 6,1% Direkt- versiche- rungen 10,7% kassen 27,6 % Direkt- zusagen 49,5 % » Ein Berater wird sich künftig genauer mit Kostenstrukturen und auch Kosten für die Insolvenzsicherung auseinandersetzen müssen. « Tobias Strübing, Wirth Rechtsanwälte Hans Melchiors, Pensions-Sicherungs-Verein: „Bislang ist der PSV für Pensionskassen nicht zuständig.“ Felix Hufeld, Bafin: „Je höher das Risiko der einzelnen Pensionskasse, desto intensiver beaufsichtigen wir sie.“ www.fondsprofessionell.de | 1/2020 281

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