FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020

DWS legt daher rund drei Viertel ihrer Fonds in Luxemburg auf. Hierbei spielt für den deutschen Branchen- primus auch die Rechtsform eine Rolle. In Luxemburg können Fonds entweder eine SICAV (société d’investissement à capital variable) oder ein FCP (fonds commun de placement) sein. Eine SICAV ist eine Aktien- gesellschaft, die einen Fonds lanciert und an der Anleger Aktien erwerben. Ein FCP ent- spricht dem in Deutschland so gut wie aus- schließlich zu findenden Sondervermögen, bei dem Anleger und Kapitalverwaltungsgesell- schaft (KVG) einen Vertrag abschließen, dass der Fondsmanager das gemeinsame Vermö- gen verwaltet. „Die SICAV ist ein nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch in Asien bekanntes Vehikel“, bemerkt Send- meyer. Daher haben die meisten DWS-Publi- kumsfonds einen SICAV-Mantel. Anzumer- ken ist noch, dass die Art des Fonds bei der Wahl der Rechtsform unwichtig ist: Ein AIF kann ebenso wie ein UCITS sowohl eine SICAV als auch ein FCP sein. Lupus Alpha dagegen legte den nachhalti- gen Wandelanleihenfonds in Deutschland auf: „Von Anfang an war klar, dass die Anleger hauptsächlich aus Deutschland kommen wer- den und auch der Vertrieb in erster Linie hier- zulande erfolgen wird“, berichtet Michael Frick, Finanzvorstand von Lupus Alpha. „Daher war unsere deutsche KVG die Wahl.“ Kosten Neben Vertriebserwägungen und der Stra- tegie sind auch die Kosten ein Faktor bei der Wahl des Domizils: „In Luxemburg wird auf Fondsvermögen die ‚Tax d’Abonnment‘ in Höhe von in der Regel 0,05 Prozent erhoben. Aufgrund dieser Belastung ist Luxemburg eher für Aktien-, Multi-Asset- oder klassische Rentenfonds geeignet, während für konserva- tivere Produkte, vor allem Geldmarktfonds, eventuell eher Irland oder Deutschland in Fra- ge kommen“, berichtet Sendmeyer. Steuerfragen spielen bei der Entscheidung noch eine weitere Rolle: Internationale Steuer- behörden tun sich Sendmeyer zufolge mit einem SICAV-Konstrukt leichter. Das liege daran, dass die SICAV als eigenständige Rechtseinheit gesellschaftsrechtlich, ein Sin- gle-Fonds dagegen vertraglich organisiert sei. „Letzteres kennt man außerhalb der EU oft- mals so nicht“, so Sendmeyer. Verwahrstelle Die Wahl der Verwahrstelle ist die nächste Station. „Die Verwahrstelle suchen wir für jeden Fonds neu. Bei dem nachhaltigen Wan- delanleihenfonds fiel die Wahl auf die Kreis- sparkasse Köln“, berichtet Frick. „Diese hat Erfahrungen und Expertise mit Wandelanlei- hen. Zudem ist sie selbst als nachhaltig zerti- fiziert, was in diesem Zusammenhang noch ein weiterer Pluspunkt war.“ Bei größeren Asset Managern ist dieser Punkt zu vernach- lässigen, sie kooperieren in der Regel mit einem oder zwei festen Partnern. Bei kleine- ren Häusern ist zudem oft noch die Suche nach einer Service-KVG vorgeschaltet (siehe auch „Aufgepasst beim KVG-Shopping“ in FONDS professionell 2/2018, Seite 256). Dokumente Sind all diese Punkte geklärt und hat das Produkt schließlich nach drei bis zwölf Mo- naten von den zuständigen Stellen des Asset Managers grünes Licht erhalten, folgt der bürokratische Teil. „Dann kommt, zumindest in Deutschland, die Meldung bei der Finanz- aufsicht Bafin, die den neuen Fonds geneh- migen muss. Dafür hat die Behörde bis zu vier Wochen Zeit, in der Regel geht es aber schneller“, so Frick. In der Zwischenzeit muss nicht nur der Prospekt erstellt werden, sondern auch die Factsheets, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (KID), Vertriebsver- einbarungen und die Order-Vorlagen. Zudem muss der Anbieter die Stammdaten an WM- Daten und Bloomberg melden. Auch das Mel- dewesen für die Anforderungen der Mifid-II- Richtlinie, etwa für die Transaktionskosten, muss aufgesetzt werden. Startkapital Ist der Fonds damit „fertig“? Nicht ganz: Das Startkapital, das „Seed Money“ für den  Kauf der ersten Fondswerte, fehlt noch. Hier- bei gibt es mehrere Möglichkeiten: „Wenn die Produktidee von einem Vertriebspartner stammt, stellt dieser in der Regel auch das Seed Money. Häufig wird auch eine Zeich- nungsfrist eingerichtet, während der die Ver- triebspartner bei ihren Kunden schon Geld einwerben können“, so Kruschev. Andere Gesellschaften werben auch Kapital im Netz- werk von Partnern oder bei eigenen semipro- fessionellen Kunden ein. „Die DWS stellt die- sen Betrag zur Verfügung. In aller Regel wird das dann nach rund sechs Monaten wieder abgezogen, sobald genügend Anlegergelder investiert worden sind“, sagt Sendmeyer. Dann ist der Fonds wirklich fertig und die Vermittler können mit dem Vertrieb loslegen – das wie- derum ist ihr Job. JENS BREDENBALS | FP Foto: © DWS, Lupus Alpha » Wenn wir keine realistische Chance sehen, mit der Fonds- performance im obersten Quintil der Vergleichsgruppe landen zu können, machen wir es nicht. « Oliver Böttger, Lupus Alpha Michael Frick, Lupus Alpha: „Die Verwahrstelle suchen wir für jeden Fonds neu.“ Sven Sendmeyer, DWS: „Die Strategie gibt selten den Ausschlag für das Domizil.“ 354 www.fondsprofessionell.de | 1/2020 vertrieb & praxis I fondsauflage

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