FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020

DIHK kommt in einer Überschlagsrechnung sogar auf 1.020 Euro. Doch ob knapp oder gut 1.000 Euro – die Kontrolle durch die Bafin wird für Vermittler teurer werden als das derzeitige Aufsichts- modell, so viel steht fest. Nach einer Umfrage des AfW belaufen sich die Gebühren, die Fondsvermittler aktuell für den jährlich zu erstellenden Bericht an ihre Wirtschaftsprüfer zahlen, auf durchschnittlich 586 Euro. In Jahren, in denen sie eine Negativerklärung abgeben, weil sie kein Neugeschäft gemacht haben, zahlen sie dafür bei den IHK nichts oder höchstens ein paar Euro. Keine Option mehr Fallen künftig aber auch in Jahren ohne Neugeschäft um die 1.000 Euro an, dürfte eine 34f-Erlaubnis für Gewerbetreibende, die keine Fonds mehr vermitteln, nicht länger eine Option sein. Genauso sieht es für 34f-ler aus, die etwa als Versicherungsvermittler tätig sind und das Fondsgeschäft nur nebenbei betreiben. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass nicht mehr oder kaum aktive Vermittler ihre Erlaubnis zurückgeben werden. FONDS professionell wollte in Erfahrung bringen, auf wie viele Vermittler das zutreffen könnte, und hat sich daher bei den federfüh- renden IHK danach erkundigt, wie hoch die Quoten der jährlich eingereichten Negativ- erklärungen ausfallen. Die Vielzahl der lokal weit verstreuten Gewerbeaufsichtsämter wur- de in die Befragung nicht einbezogen. Das Ergebnis der Umfrage ist ernüchternd: In den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 haben im Schnitt je nach IHK zwischen knapp einem Drittel und fast der Hälfte der betreuten Vermittler Negativerklärungen eingereicht (siehe Tabelle). Am höchsten ist der Anteil mit 49 Prozent bei der IHK Region Stuttgart, die nach der Kammer für München und Ober- bayern die meisten 34f-Vermittler beaufsich- tigt. An zweiter Stelle in Sachen Negativ- erklärungen kommt mit 47 Prozent die IHK für Bremen und Bremerhaven, die nur 210 34f-ler betreut. Am geringsten ist die Quote bei der IHK Neubrandenburg. Zu beachten ist, dass die meisten IHK Quoten angeben, in die neben den Negativ- erklärungen von registrierten 34f-lern auch solche einfließen, die Vermittler mit einer „Schubladenerlaubnis“ einreichen. Letztere verfügen über eine Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO, sind beim DIHK jedoch nicht als Finanzanlagenvermittler registriert, etwa weil sie als gebundene Vermittler unter einem Haf- tungsdach arbeiten. Ihre 34f-Erlaubnis haben sie für den Fall, dass sie in Zukunft doch als freie Fondsmakler tätig werden wollen. 34f-ler mit Schubladenerlaubnis geben regelmäßig eine Negativerklärung ab und ziehen die Quote daher leicht nach oben. So beläuft sich etwa bei der IHK Region Stutt- gart die Quote aller eingereichten Negativ- erklärungen für das Geschäftsjahr 2018 auf 47 Prozent. Der Anteil der von registrierten Vermittlern abgegebenen Erklärungen liegt mit 41 Prozent etwas darunter Kommt der Aufsichtswechsel, so dürfte, gemessen an der durchschnittlichen Quote der Negativerklärungen, die die federführenden IHK für 2016 bis 2018 ausgewiesen haben, jeder zweite bis dritte Vermittler den Markt verlassen. „Die Bafin darf 34f-lern ihre Erlaubnis künftig auch entziehen, wenn sie länger als 18 Monate kein Neugeschäft täti- gen“, betont Christina Schröder von der IHK Wiesbaden. 34f-ler mit Schubladenerlaubnis verlieren diese ohnehin, wenn sie nicht inner- halb von zwölf Monaten nach demAufsichts- wechsel einen Antrag auf Beibehalt stellen. Freiwillig oder nicht: Sollte jeder zweite Vermittler seine Erlaubnis verlieren, wäre das wieder abenteuerliches Timing. Denn der Be- darf an Beratung nimmt in diesen turbulenten Zeiten sicher nicht ab. ANDREA MARTENS | FP Negativerklärungen: So hoch ist der Anteil bei den federführenden IHK 1 mit und ohne DIHK-Registrierung | 2 Quote bezogen auf alle in Schleswig-Holstein registrierten Vermittler Quelle: DIHK-Statistik, Angaben der Kammern | Stand: 1. Januar 2020 Foto: © IHK Wiesbaden Christina Schröder, IHK Wiesbaden: „Nach 18 Monaten ohne Neugeschäft kann die Erlaubnis entzogen werden.“ Bundesland Zahl der beim DIHK registrierten 34f-Vermittler Federführende IHK Zahl der von der IHK beaufsichtigten Vermittler 1 Quote der Negativerklärungen 2018 Durchschnittsquote der Negativerklärungen für 2016 bis 2018 Baden-Württemberg 5.743 IHK Region Stuttgart 1.450 47,2 % 49,0 % Bayern 7.315 IHK für München und Oberbayern Ca. 8.000 k. A. 42,5 % Bremen 210 IHK für Bremen und Bremerhaven 210 42,0 % 47,0 % Hamburg 856 Handelskammer Hamburg 856 32,5 % 32,5 % Hessen 3.156 IHK Wiesbaden 969 47,1 % 45,2 % Mecklenburg- Vorpommern 572 IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern 658 31,5 % 31,1 % Niedersachsen 3.027 IHK Lüneburg-Wolfsburg 433 45,0 % 45,0 % Nordrhein-Westfalen 6.466 IHK Köln 1.011 40,0 % 40,0 % Schleswig-Holstein 1.153 IHK zu Kiel k. A. 34,6 % 2 35,0 % 2 416 www.fondsprofessionell.de | 1/2020 steuer & recht I bafin-aufsicht

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