FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2020
sicherung. Auch hier werden aktuell 14 Pro- zent GKV-Beitrag von der monatlichen Aus- zahlung fällig, bestätigte das Bundessozial- gericht (Az.: B 12 R 5/17 R). Laut Gesetz sei „die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähig- keit des freiwilligen Mitglieds“ maßgeblich. Wechsel prüfen Für Besserverdiener und Selbstständige ist zu überlegen, ob es bezogen auf die gesamte Erwerbs- und Rentenzeit, nicht günstiger wäre, in die PKV zu wechseln. Während die Beiträge für die GKV einkommensabhängig sind, richten sich die Prämien in der PKV nach dem individuellen Risiko des Versicher- ten, das von Eintrittsalter, Versicherungsum- fang und Gesundheitszustand abhängt. Die Höhe der Einkünfte spielt dagegen keine Rolle. „In der PKV ist – anders als in der GKV – nicht mit Leistungseinbußen oder -kürzungen zu rechnen“, sagt Makler Dietrich. Allerdings sind aus seiner Sicht nur rund zehn Prozent der angebotenen PKV-Tarife einen Wechsel zu den Privaten wert. Die Angst vor grundsätzlich unbezahlbaren PKV-Beiträgen im Alter hält Dietrich für unbegründet. Er selbst zahle 300 Euro netto Monatsbeitrag – im 55. Lebensjahr. Zudem haben Rentner seit 2009 die Mög- lichkeit, in der PKV auf den Basistarif auszu- weichen. Er bietet lediglich einen der GKV vergleichbaren Schutz. Das Gesetz gibt als maximale Beitragshöhe den Höchstbeitrag der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbei- tragssatz der Krankenkassen vor (2020: 726,56 Euro/Monat). Der Wechsel erfolgt unter An- rechnung von Alterungsrückstellungen. Auch der Fiskus greift zu Ob es haftungsrelevant ist, wenn ein Mak- ler seinen Kunden nicht auf eine mögliche Beitragspflicht für Altersleistungen hingewie- sen hat, ist nicht hinreichend geklärt. Unab- hängig davon steigt der Frust bei Rentnern auch aus einem anderen Grund: Immer mehr Alterseinkünfte werden steuerpflichtig. Schuld daran ist das seit 2005 geltende Alterseinkünf- tegesetz. Seither werden private und betrieb- liche Vorsorgeleistungen meist zu 100 Prozent besteuert und auch gesetzliche Renten zuneh- mend steuerlich belastet. Ein Beispiel: Wer sich in diesem Jahr in den Ruhestand verabschiedet, muss für den Rest seines Lebens 80 Prozent seiner gesetz- lichen Rente versteuern. Von 2040 an liegt der Besteuerungsanteil für Neurentner dann bei 100 Prozent. Wirklich Steuern zahlen müssen Rentner allerdings nur, wenn sie mit ihren zu versteuernden Alterseinkünften über den Frei- beträgen liegen, insbesondere dem Grund- freibetrag, der in diesem Jahr bei 9.408 Euro liegt. Derzeit sind also nur Renten bis 784 Euro pro Monat steuerfrei. DETLEF POHL | FP Foto: © Aon Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner Musterrechnung für einen Beispielrentner mit 1.300 Euro Brutto-Altersrente , 159 Euro Betriebsrente und 100 Euro Privatrente (oder 24.000 Euro Sofortrente) GKV = gesetzliche Krankenversicherung | GPV = gesetzliche Pflegeversicherung | 1 durchschnittlicher Beitragssatz 2020 | 2 durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2020 | 3 bis 159,25 Euro pro Monat frei, oberhalb des Freibetrags 15,15 % GKV + 3,05 % GPV | 4 mit Kind | 5 da unter 159,25 Euro | 6 14 % bei privater Lebens- oder Rentenversicherung Quelle: eigene Recherchen Pflichtversicherter Rentner in der GKV Freiwillig versicherter Rentner in der GKV Privat versicherter Rentner Beitragssatz Krankenversicherung 7,3 % 1 + 0,55 % 2 , 15,15 % auf bAV 3 7,3 % 1 + 0,55 % 2 , 14,0 % auf Kapital- und Mieteinkünfte Risikoabhängiger Beitrag (Alter, Gesundheit) Beitragssatz Pflegeversicherung 3,05 % (Kinderlose 3,3 %) Risikoabhängig Beitragspflichtige Einnahmen Arbeitsentgelt, gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge wie Pension oder bAV, Gewinne Arbeitsentgelt, gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Gewinne, Unterhalt, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Pacht, private Renten Einnahmen ohne Einfluss auf die Beitragshöhe Keine Beitragspflicht Kapitaleinkünfte, Miete, Pacht, private Renten, Unterhalt, Abfindungen, bAV-Abfindungen bAV-Abfindungen Einnahmen ohne Einfluss auf die Beitragshöhe Beitrag GKV 102,05 Euro 102,05 Euro mit 65 häufig 500 Euro + Beitrag GPV 4 + 39,65 Euro + 39,65 Euro + Beitrag bAV + 0 Euro 5 + 0 Euro 5 + Beitrag Privatrente + 14 Euro 6 Georg Thurnes, Aba: „Auch in Zukunft wird es sehr viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.“ 432 www.fondsprofessionell.de | 1/2020 steuer & recht I sozialabgaben
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