FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020
er wieder eine Provision kassierte. „Wenn der Kunde dann einen Schaden erleidet, etwa weil die Beteiligung floppt, ist zu untersuchen, ob es sich um eine anleger- gerechte Beratung gehandelt hat.“ Ist das nicht der Fall, droht Schadenersatz. Solche Fälle kommen allerdings nur selten vor. Zumindest teilte die Verbrau- cherzentrale Baden-Württemberg der Redaktion auf Anfrage mit, dass ihr hierzu keine Beschwerden von Verbrauchern bekannt sind. Aus Kreisen der Aufsichts- behörde ist zu ebenfalls zu hören, dass hier keine Probleme auftreten. Makler gaben auf Schaut man nun auf die Zahl der Ver- mittler, die mit Policenaufkäufern koope- rieren, kann man den Eindruck gewinnen, dass diese möglichen Fallstricke sie von einer regen Zusammenarbeit abhalten. Policen Direkt und Winninger berichten, 15.000 beziehungsweise 20.000 Vertriebs- partner angeschlossen zu haben, seien es Banken, Sparkassen, Vertriebe, Makler- pools oder Ausschließlichkeitsorganisatio- nen. Von Letzteren kommen aber nur sehr selten Anfragen, überwiegend melden sich Banken, Makler oder Mehrfachagenten. Die Zahl der Anträge aus all diesen Reihen ist aber übersichtlich. Bezas schätzt, dass rund 800 Vermittler im Jahr Verkaufsanträge von Kunden einreichen. Secker berichtet Ähn- liches: „Die meisten Vermittler nutzen uns tatsächlich nur drei- oder viermal im Jahr.“ Das Thema sei für viele Vermittler bloß ein Randgeschehen. Mögliche Bedenken seien aber nicht der Grund für die Zurückhaltung. Dieser liege in der Vergangenheit, meint Secker: „Bis 2008 kamen rund 70 Prozent des Geschäfts über Vermittler. Damals haben die Gesellschaften viele Verträge gekauft und an professionelle Anleger wie ge- schlossene Fonds weitergegeben.“ Die Nachfrage institutioneller Investoren sei sehr hoch gewesen, was auch die An- kaufsvolumina dieser Zeit bestätigen (sie- he Grafik Seite 233). Dann aber kam die Finanzkrise: Die Notenbanken senkten die Leitzinsen massiv, die Überschussbeteili- gungen aus den Policen schmolzen dahin. Daher stoppten die Investoren ihr En- gagement, und die Aufkäufer mussten von heute auf morgen viele Kaufangebote ab- lehnen. Das führte dazu, dass viele Makler es schließlich aufgegeben haben, Kunden zuzuführen – sie hatten zu viele Anträge umsonst ausfüllt. Die Erinnerung an diese Zeiten hängt den Vermittlern offensichtlich immer noch nach. JENS BREDENBALS | FP Thomas Leithoff, Impuls Finanzmanagement: „Bei einem Verkauf werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen.“ Fünf Policenaufkäufer in der Übersicht Ausgewählte Aufkäufer von Lebensversicherungen, die mit Vermittlern kooperieren 1 1 Diese fünf Aufkäufer haben sich im BVZL – Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen zusammengeschlossen und werden auch von Verbraucherschützern genannt. Zudem kooperieren sie mit Vermittlern. 2 Cash Life kauft generell auch Fondspolicen, im Moment besteht das Angebot aber nicht. Quelle: Angaben der Gesellschaften, eigene Recherche | Stand: April 2020 Gesellschaft Cash Life CFI Fairpay Partner in Life Policen Direkt Winninger Ansprechpartner für Vermittler Vertriebsteam Vertriebsteam Vertriebsteam Efstratios Bezas (Leiter Vertrieb), Vertriebsteam Klaus Secker (Leiter Vertrieb) Kontakt partner@cashlife.de 030/920 33 33 31 versicherung@cfi-fairpay.de 0800/269 49 20 vertrieb@policendirekt.de 069/900 21 91 10 klaus.secker@winninger.de 040/822 19 37 27 Angebote für folgende Policen Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenpolicen 2 Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenpolicen, Fondspolicen Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenpolicen Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenpolicen, kapitalbildende Policen, die Überschüsse in Fonds investieren Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenpolicen, Hybridverträge mit Garantie Ankaufs- bedingungen Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro Rückkaufswert mind. 10.000 Euro (bei Fondspolicen mindestens 20.000 Euro); Vertragsabschluss vor 2005 Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro, mehr als ein Jahr Restlaufzeit Rückkaufswert mindestens 5.000 Euro Rückkaufswert mind. 10.000 Euro, Vertragsabschluss vor 2015, mehr als drei Jahre Restlaufzeit Preis Meist 2–4 Prozent über Rückkaufswert Meist 3–7 Prozent über Rückkaufswert k. A. Meist 2–4 Prozent über Rückkaufswert Meist 2–5 Prozent über Rückkaufswert Provision für Vermittler 1,0 Prozent des Vertragswertes 1,0 Prozent des Vertragswertes 1,0 Prozent des Vertragswertes 1,0 Prozent des Vertragswertes 1,0 Prozent des Vertragswertes Weitere Angebote für Verbraucher Policendarlehen, Bewertung von Policen Policendarlehen Bewertung von Policen Policendarlehen, „Policen- Cash“: Verkauf von Police mit Rückerwerbsoption, Anlagen in Policen am Zweitmarkt – Foto: © stephanie leisten 236 www.fondsprofessionell.de | 2/2020 fonds & versicherung I zweitmarkt für lebensversicherungen
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=