FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020
ihre Arbeit soll aber kaum bezahlt werden. Der Bundesverband Deutscher Versiche- rungskaufleute (BVK) begrüßt beispiels- weise den Vorschlag der Kommission, die Riester-Rente weiterzuentwickeln. „Aller- dings finden wir es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission im gleichen Atemzug die Vertriebskosten kritisiert und eine staatlich organisierte digitale Platt- form sowie ein Standardprodukt dafür vorschlägt“, wundert sich BVK-Präsident Michael Heinz. Nach Ansicht des BVK sei es zum großen Teil den „hoch qualifi- zierten Beratungs- und Vermittlungsleis- tungen der Versicherungskaufleute ge- schuldet, dass bisher über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden“. Skepsis Auch in der Bevölkerung regiert Skep- sis. Das DIA hat bei über 2.000 Bürgern nachgefragt und zieht ein ernüchterndes Fazit. Fast jeder zweite Befragte ist mit den Ergebnissen der Kommission unzu- frieden. 39 Prozent gaben an, dass sie schlicht nicht einschätzen können, ob die vorgeschlagenen Korridore für den Rentenbeitrag und das Renten- niveau eine gute Lösung sind. „Die Korridore waren der kleinste gemein- same Nenner, den die Kommissions- mitglieder gefunden haben“, erklärt Morgenstern. „Für einen großen Wurf halten die Bürger diesen Vorschlag aber kaum. Mehr unabhängiger Sachver- stand hätte zu anderen Ergebnissen ge- führt“, meint er. Makler gefordert Für Anbieter von Altersvorsorgelösun- gen und den unabhängigen Vertrieb dürfte das Gutachten ein Anreiz sein, bei der Produktentwicklung Gas zu geben, weiter an den Kostenstruktur zu arbeiten, ohne die nötigen Beratungskosten zu vernach- lässigen, und sich nicht auf staatliche oder gar obligatorische Lösungen zu verlassen. Die aktuelle Produktpalette bietet eine gute Ausgangsposition für die Beratung in allen Vorsorgeschichten (siehe auch den Artikel zur Besteuerung der Altersbezüge ab Seite 430). Momentan werden die Makler ihren Fo- kus darauf richten müssen, die Kunden während der Corona-Pandemie bei der Stange zu halten. Mittel- und langfristig sollten Berater dann genauer analysieren, welche Produkte für ihre Kunden noch in Frage kommen. Versiche- rungsförmige Lösungen mit 100-Pro- zent-Garantie dürften kaum noch nennenswerte Renditen bringen. Im Trend liegen längst abgespeckte Garantien, zum Beispiel 80 Prozent auf die eingezahlten Beiträge. Viel- leicht sind solche Modelle bald auch Zehn Renten-Empfehlungen Die Rentenkommission gibt in ihrem Ab- schlussbericht einige „Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge“. Die folgenden zehn Vorschläge sollen die „sehr große Komplexität sinnvoll verrin- gern“, wie es dort heißt. 1. Geringverdiener sollen in der bAV bes- ser gefördert werden: Die Förderung soll steigen bei gleichzeitiger Dynami- sierung der Fördergrenze. 2. Bei Riester-Produkten soll eine modi- fizierte Garantie mit angemessenem Verhältnis von Renditechancen, Si- cherheiten und Risiken erlaubt werden statt der bisherigen vollen Beitrags- garantie. 3. Bei der Riester- und Basisrente sowie bAV soll der steuerliche Förderrahmen nachjustiert werden, um eine gleich- mäßige nachgelagerte Besteuerung aller Wege zu erreichen. Die Riester- Förderung soll auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. 4. Riester- und Basisrenten-Förderung sollen vereint werden; die Zulagenför- derung als Förderinstrument in der bAV bleibt erhalten – eine Ausweitung der Sozialversicherungsfreiheit von Vor- sorgebeiträgen ist auszuschließen. 5. Die Grundzulage der Riester-Förderung wird erhöht und/oder eine Dynamisie- rung der Zulagenförderung gemäß Lohnentwicklung eingeführt; die Kin- derzulage soll künftig für alle Geburts- jahre identisch sein. 6. Riester-Zulagen soll künftig jedermann bekommen. Das Verfahren soll so umgestellt werden, dass eine Rück- forderung von Zulagen durch spätere Auszahlung vermieden wird. 7. Die Kosten der Riester-Vorsorge sollen gesenkt werden. Um das zu erreichen, soll auf einen Vertrieb verzichtet und zugleich eine staatlich organisierte digitale Plattform für alle Produkte ein- geführt werden. 8. Hapert es bis 2025 an ausreichender Verbreitung der zusätzlichen Altersvor- sorge, empfiehlt die Kommission ver- pflichtende Lösungen mit der Möglich- keit der individuellen Befreiung (Opt- out) bei Vorliegen einer gleichwertigen Vorsorge. 9. Die Informations- und Beratungsange- bote zur zusätzlichen Altersvorsorge sollen verbessert werden. 10. Datenlücken sind zu schließen, um das Zusammenspiel von zusätzlicher Vorsorge und gesetzlicher Renten- versicherung im Sinne eines funktio- nierenden Systems zu verbessern. Quelle: Rentenkommission (Zusammenfassung: FONDS professionell) Foto: © DIA | Michael Gottschalk » Die Korridore waren der kleinste gemeinsame Nenner, den die Kommissionsmitglieder gefunden habe. « Klaus Morgenstern, DIA Klaus Morgenstern, DIA: „Mehr unabhängiger Sachverstand hätte zu anderen Ergebnissen geführt.“ … der Rentenkommission 240 www.fondsprofessionell.de | 2/2020 fonds & versicherung I rentenkommission
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