FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

wohnen dürfen, obwohl es ihnen nicht mehr oder nur noch zum Teil gehört. Die Modelle ähneln sich auf den ersten Blick: Im Gegenzug für den Verkauf der Immobilie gibt es ein Bleiberecht für den Verkäufer und Geld. Aber dann enden die Gemeinsamkeiten der Modelle auch schon. Für die Ermittlung des Immobilien- werts wird in der Regel ihr Verkehrswert herangezogen. Für die Bewertung eines lebenslangen Bleiberechts ist vor allem das Alter des Rentners oder der Rentnerin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend. Je jünger der Rentner, umso größer der Betrag, der vom Verkehrswert der Immobilie als sogenannter Wohnwert abgezogen wird. Für die Bestimmung der Lebenserwartung werden beispielsweise die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes herangezogen oder die der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), also der berufs- ständischen Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker. Leibrente vs. Sofortauszahlung Wer darauf angewiesen ist, bis ans Lebensende eine monatliche Zahlung zu bekommen, für den ist das Modell der Leibrente eher geeignet als Varianten, die eine Einmalzahlung vorsehen. Diese kom- men eher in Betracht, wenn man eigent- lich sein Auskommen hat, aber mehr Flexibilität haben, aufstocken oder mal eine größere Anscha ung tätigen möchte. BeimModell Leibrente muss der Käufer der Immobilie sicherstellen, dass er die vereinbarte Rente tatsächlich auch bis ans Lebensende regelmäßig auszahlen kann. „Die Frage, ob die Bonität und die Zah- lung der Renten bis zum Ende gewährleis- tet sind, ist der Knackpunkt“, sagt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Die Zu- sicherung, dass das alles rechtlich abgesi- chert ist, reicht da nicht aus“, denn letztlich müsse ein Hochbetagter seine Ansprüche womöglich gerichtlich geltend machen. » Der Knackpunkt ist die Frage, ob die Bonität und die Zahlung der Renten bis zum Ende gewährleistet sind. « Klaus Morgenstern, DIA Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern: Vergleich marktbekannter Modelle 1 beiderDeutscheLeibrente Quelle: IVD,DeutscheLeibrenten,Corpnewsmedia Immobilienrente Teilverkauf Umkehrhypothek Leibrente Einmalzahlung Eigentumsübertragung Vollständig Vollständig Teilverkauf eines Anteils, Miteigentümerschaft Keine Laufzeit Lebenslang Lebenslang Lebenslang Auf Kreditlaufzeit begrenzt Zahlungsweise Lebenslange Rentenzahlung mit/ohne Einmalzahlung Einmalzahlung Einmalzahlung in Höhe des Teilverkaufs Monatliche Zeitrente bis zur Kredithöhe Insolvenzsicherheit des Zahlungsanspruchs Durch Reallasteintragung vermögenssicher Sicher, weil bezahlt Sicher, weil bezahlt Nicht relevant, Kreditauszahlung Instandhaltungen Zahlt der Käufer, Senioren frei von Haftungen Zahlen Senioren und haften wirtschaftlich auch dafür Zahlen Senioren und haften wirtschaftlich auch dafür. Bei Gesamtverkauf entstehen oft zusätzliche Sanierungskosten Verbleiben bei Senioren, tragen wirtschaftliche Belastungen Nutzungsrecht Lebenslanges Wohnungsrecht mit Vermietungsmöglichkeit 1 Nießbrauch mit Vermietungsmöglichkeit Nießbrauch, i. d. R. an die Nutzung gebunden Volles Nutzungsrecht, da kein Eigentumsübergang Nutzungsentgelt nach Vertragsabschluss Kein Entgelt Kein Entgelt Nutzungsentgelt, vergleichbar mit anteiliger Miete Kein Entgelt SACHWERTE Immobilienverrentung 226 fondsprofessionell.de 3/2020 FOTO: © DEUTSCHES INSTITUT FÜR ALTERSVORSORGE

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