FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

tes Rating gewerblicher Cyberpolicen für KMU hatte die Ratingagentur Franke und Bornberg im Herbst 2018 vorgelegt (siehe FONDS professionell 4/2018, Seite 217). Eine neue Arbeitshilfe für Makler veröf- fentlichte kürzlich der Arbeitskreis Bera- tungsprozesse, eine Non-Profit-Organisa- tion, die Vermittler bei der kundenorien- tierten Beratung unterstützen möchte: Den Risikoanalysebogen für gewerbliche Cyber- versicherungen können Makler kostenlos nutzen (beratungsprozesse.de ). „Wie oft bei jungen Geschäftsfeldern konnten sich in der Cyberversicherung noch keine festen Standards etablieren“, sagt Versicherungsmakler Björn Kamin, Leiter der Expertengruppe Gewerbe im Arbeits- kreis Beratungsprozesse.Umso wichtiger sei die sorgfältige Risikoanalyse. „Erst sie liefert eine tragfähige Basis für bedarfsgerechten Versicherungsschutz“, betont Kamin, im Hauptberuf Geschäftsführer von SVK Sasse- Versicherungskontor in Rangsdorf bei Ber- lin. „Wenn Arbeitsplätze verlagert werden, etwa ins Homeoffice, wird dies unter Um- ständen von den Versicherern als Gefahr- erhöhung bewertet und muss gemeldet werden“, mahnt er. Das gelte auch für den Fall, dass Arbeitnehmer mit eigenen Gerä- ten auf die betriebliche IT zugreifen. Puzzlespiel Die Markteinordnung ist für Makler nicht ganz einfach. Definiert ist der Cyber- schutz als Versicherung reiner Vermögens- schäden für Risiken, die aus der IT oder demUmgang mit dem Internet entstehen. Die Cyberversicherung übernimmt keine Sachschäden, steht also grundsätzlich ne- ben der Sach- und Elektronikversicherung. Haftpflichtpolicen beinhalten keine Assis- tance- oder Präventionsleistungen. In der Vertrauensschadenversicherung liegt der Fokus auf Vermögensverlusten, aber Be- triebsunterbrechungen oder Erpressungs- fälle sind dort nicht versichert. Lücken im Versicherungsschutz von Firmen aufzuspü- ren gleicht da mitunter einem Puzzlespiel. Was das Homeoffice betrifft, besteht oh- ne gewerbliche Cyberversicherung kaum ausreichender Schutz. Private Cyberpolicen sind noch nicht weit verbreitet, zudem muss laut Assekurata bei beruflicher Nut- zung privater Geräte darauf geachtet wer- den, „dass ein Hardware- und/oder Soft- wareschutz ebenfalls gegeben ist“. Andere Policen helfen nur bedingt. Beispiel Conti- nentale: In der privaten Haftpflichtpolice (Protection Plus XXL) besteht in gewissem Umfang Versicherungsschutz für Drittschä- den aus der „Übertragung elektronischer Daten“ – aber eben nur für Privatkunden, nicht für Arbeitnehmer. Ohne Makler mit guter Marktkenntnis sind potenzielle Gewerbe- und Privatkunden beim Thema Cyberschutz hoffnungslos überfordert. Die Elektronik- und auch die Sach-In- haltsversicherung umfasst dem Grunde nach keine Cyberrisiken, betont Continen- tale-Experte Effenberg. In gewissem Um- fang seien Schäden, etwa durch fehlerhafte Nutzung des Arbeitnehmers im Home- office, an der Hardware sowie als Folge- schaden an der Software mitversichert. In den meisten Elektronikpolicen sind Cyber- schäden nicht gedeckt, sondern nur Kurz- schluss, Bedienungsfehler oder Ungeschick- lichkeit, bestätigt von Eicken. Besser ist laut Assekurata eine Cyberversicherung, die eine Sachsubstanzdeckung enthält, also den Austausch oder die Reparatur beschädigter Hardware bezahlt. Fazit: Meist reicht fürs Homeoffice die klassische gewerbliche Cyberdeckung – aber nur bei guter IT-Sicherheit, also mit aktuellen Virenscannern und Firewalls, sicheren Passwörtern sowie solider Daten- sicherung. DETLEF POHL FP Online weiterlesen: QR-Code scannen oder www.fponline.de/CYBER320 eingeben Ole Sieverding, Hiscox Deutschland: „Die verstärkte Homeoffice-Nutzung der Mitarbeiter macht Unter- nehmen deutlich anfälliger für Cyberangriffe.“ Björn Kamin, Versicherungsmakler: „Erst eine sorgfältige Risikoanalyse liefert eine tragfähige Basis für bedarfsgerechten Versicherungsschutz.“ » Hacker nutzen es gerade jetzt aus, dass Mitarbeiter teils mit Eigengeräten im Firmennetzwerk arbeiten. « Frank Huy, Gothaer FONDS & VERSICHERUNG Cyberpolicen FOTO: © PRIVAT, HISCOX DEUTSCHLAND 286 fondsprofessionell.de 3/2020

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