FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

Ist der Tod steuerfrei? PA R T N E R - P O R T R Ä T Abseits der etwas provokanten Fragestellung stellt sich bei einer Erbschaft immer die Frage: Ist sie einkommensteuerfrei? Denn im Erbrecht gilt in den meisten Fällen die „Fußstapfenregel“. Der Erbe tritt in die Steuerverbindlichkeiten des Erblassers ein. KAPITALANLAGE UND GENERATIONENPLANUNG KONTAKT Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt Tel.: ................................. +49/69/13 32-575 E-Mail: .............. kontakt@hl-maklerservice.de Internet: ................... www.hl-maklerservice.de FIRMENPORTRÄT Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG ist eine 100-Prozent-Tochter der Helvetia in Deutschland und gehört zur europaweit tätigen Helvetia Gruppe mit Sitz in St. Gallen (Schweiz). Die Helvetia Gruppe ist während 160 Jahren zu einer erfolgreichen international tätigen Versicherungsgruppe herange- wachsen. Zu ihren Kernmärkten gehören neben dem Heimmarkt Schweiz auch die im Bereich Europa zusammengefassten Märkte Deutschland, Italien, Österreich und Spanien sowie das Spezial- geschäft des Marktbereichs Specialty Markets. Helvetia ist im Leben- und Nicht-Leben-Geschäft aktiv. Sie erbringt mit 6.800 Mitarbeitenden Dienstleistungen für mehr als 5 Millionen Kunden und erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Geschäftsvolumen von mehr als 9,4 Milliarden CHF. I st im Nachlass ein Investmentdepot zu finden, freut das meist die Erben. Denn der Erblasser hatte sein Geld nicht auf dem Sparbuch sukzessive an Wert verlieren lassen. Doch was passiert mit den Kursgewin- nen, die gegebenenfalls bei der Veräußerung der geerbten Anteile realisiert werden? Diese sind natürlich steuerpflichtig. In der Regel be- deutet dies einen Abzug von 25 Prozent der Gewinne. Bei einem Depotwert von 100.000 Euro kommen hier schnell 10.000 bis 20.000 Euro Steuerabzug zusammen. Fondspolicen im Erbfall einkommensteuerfrei Todesfallleistungen aus Rentenversicherun- gen sind vom Gesetzgeber als Hinterbliebenen- leistung steuerlich begünstigt. Deshalb ist eine Fondspolice immer dann besonders vorteilhaft, wenn die Depotalternative bei der Bank bis zum Tod gehalten werden würde. Die Kombina- tion von Steuerstundung während der Laufzeit und einkommensteuerfreier Auszahlung (im Todesfall) einer Fondspolice ist praktisch un- schlagbar. Drei wichtige Details sollten beachtet werden: Erstens ist der Erblasser die versicher- te Person, zweitens muss die Police lebenslang laufen (Whole-Life-Tarif), und drittens muss der Erbe auch der eingetragene Empfänger der Todesfallleistung sein. Fondspolicen als Element der Erbschaftsteuerfinanzierung Erben von hohen Vermögenswerten benöti- gen im Erbfall ausreichend liquides Kapital, um die zeitnah nach dem Erbfall anfallenden Steuer- forderungen des Finanzamtes zu begleichen. Hielt der Erblasser diese liquiden Werte in sei- nem Vermögen vor, freut sich das Finanzamt, denn natürlich wird auch darauf Erbschaftsteuer fällig. Wird jedoch langfristig auf Sicht von 20 bis 30 Jahren geplant, kann auf den Namen des Erben eine Fondspolice abgeschlossen werden. Diese wird mit einem Einmalbeitrag in Höhe des jeweiligen Schenkungsfreibetrags bestückt und gegebenenfalls alle 10 Jahre sogar noch aufgestockt. Entwickelt sich die Police erwartungsgemäß, steht dem Erben im Todesfall das Zwei- bis Fünffache der ursprünglichen Summe zur Begleichung der Steuerschuld zur Verfügung. Da er bereits Eigentümer des Vertrags ist, ist die Auszahlung sowohl einkommen- als auch erbschaftsteuerfrei. Whole-Life-Tarife bei Helvetia Die fondsgebundene CleVesto Produktfamilie besteht ausschließlich aus Whole-Life-Tarifen, die sich individuell an unterschiedliche Lebens- situationen anpassen lassen. Gelder können bei Bedarf entnommen und verrentet werden. Wird das Kapital nicht benötigt, können die Verträge mehrfach, auf Wunsch auch für die gesamte Lebensdauer, verlängert werden. Erfahren Sie mehr unter www.steuerfreie-fondspolice.de Jens Patze, Produktmanager Helvetia Leben, Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP) PRAXISBEISPIEL: 100.000 € STEUERN GESPART Quelle: Helvetia Leben, schematische Werte nach Kosten gerundet, Ersparnis bei Abgeltungsteuer ohne Soli und Kirchensteuer; versicherte Person ist der Großvater; Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter im Todesfall ist der Enkel. Großvater (60) investiert in Fondspolice 100.000 € Guthaben bei Tod in 27 Jahren (87) bei 6 % Rendite 500.000 € Todesfallsumme für Enkel steuerfrei 500.000 € ANZEIGE • Foto: © Helvetia Bankdepot im Vergleich: Erlös bei Verkauf der Anteile 400.000 €, nach Abzug von 100.000 € Abgeltungsteuer.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=