FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020
Verbrauchersicht ungünstiger sind als die von der Versicherungswirtschaft empfohle- nen Musterbedingungen vom Mai 2020 (siehe Checkliste unten). Leider deckt die private Haftp ichtversi- cherung nicht alle Risiken ab, die imAlltag heraufbeschworen werden können, darun- ter vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schadenersatz aus Vertragsverletzung (zum Beispiel Kreditschulden), Geldstrafen und Bußgeld. Andere Risiken sind allenfalls mit oft zu niedrigen Summen versicherbar, etwa das Bauherren-Risiko. Da lohnt sich der Blick auf eine gesonderte Haftp icht- Police (siehe Kasten nächste Seite). Aufgerüstete Tarife Die knapp 80 PHV-Anbieter sowie zahl- reiche Deckungskonzeptanbieter am deut- schen Markt haben ihre Tarife in den letz- ten Jahren deutlich aufgerüstet. Die Sparte erwies sich 2019 dennoch als „vitaler Er- tragsträger“, analysierte jüngst die Rating- agentur Assekurata. Die Anbieter machen mit jedem Euro Beitrag rund zehn Cent Gewinn. Zusätzliche Entlastung könnte die Coronakrise bringen, da die Sparte „von rückläu gen Zahlen bei Verkehrs-, Sport- und Freizeitunfällen pro tiert“, so Asseku- rata-Analyst Dennis Wittkamp. Im jüngsten Bedingungs-Rating des Ana- lysehauses Franke und Bornberg vom Sommer 2020 wurde die Leistungsstärke von 562 Privathaftp ichttarifen nach 55 Kriterien untersucht. „Neue Tarifgeneratio- nen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger“, hat Christian Monke beobach- tet, der die Versicherungsanalyse leitet. Auch die Transparenz habe sich verbessert. „Tari iche Regelungen werden heute prä- zise beschrieben“, lobt Monke. Aus dem Rating lassen sich drei Bran- chentrends ablesen. Erstens steigen die Deckungssummen weiter. Versicherer wie die WGV und Signal Iduna bieten mittler- weile bis zu 75 Millionen Euro, die Allianz sogar bis zu 100 Millionen Euro Deckung. Zweitens kalkulieren einige Versicherer ihre Beiträge mittlerweile abhängig vom Wohnort, etwa Interlloyd, Axa und HDI. „Was einige Kunden mit günstiger Postleit- zahl bei ihrer PHV sparen können,müssen andere drau egen“, fürchtet Monke. Drit- tens setzen Start-ups wie Adam Riese, Get- safe, Helden.de, Lemonade, Neodigital oder One meist auf einfache Tarife für ihre jüngere Kundschaft. „Ein schlanker Tarif bedient vor allem den Wunsch nach weni- ger Komplexität, scha t aber noch lange keinen Toptarif“, so Monke. Einige PHV- Tarife der Insurtechs landen im Rating am unteren Ende der Bewertungsskala. Die Leistungen der privaten Haftp icht- versicherung reichen inzwischen oft deut- lich über die gesetzliche Haftung nach BGB hinaus. Aber nicht jeder Kunde legt Wert auf die bestmögliche PHV – und nicht jeder kann sie sich leisten. Deshalb unterscheidet Franke und Bornberg zwi- schen Top- und Grundschutz sowie zwi- schen Familien und Singles. Im Top-Schutz » Neue Tarifgenerationen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger. « Christian Monke, Franke und Bornberg Was die Privathaftpflicht abdecken sollte Mindestversicherungssumme: 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 300.000 Euro Versicherungs- summe für Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden Sofern Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und Wartezeit bis zu 1 Jahr bis zum Start der Aus- bildung oder des Wehrdienstes Vorsorgeversicherung von min- destens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Vermögens- schäden 50.000 Euro für Vermögensschäden 50.000 Euro für Schäden durch elektronischen Datenaus- tausch/Internetnutzung Mitversicherung etwaiger Re- gressansprüche von Sozialver- sicherungsträgern, Sozialhilfe- trägern, privaten Krankenversi- cherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden durch Partner und dessen Kinder Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässer- schädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl in Kleingebinden bis 50 Liter/kg, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 Liter/kg nicht übersteigt 50.000 Euro Bausumme für (Um-)Baumaßnahmen Besitz und Gebrauch von Wind-Surfbrettern ohne Anzahlbegrenzung Quelle:ArbeitskreisBeratungsprozesse fondsprofessionell.de 3/2020 289
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