FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

ist eine Mindestdeckungssumme für Perso- nen- und Sachschäden von zehn Millionen Euro sowie 100.000 Euro bei Vermögens- schäden vorgeschrieben. Immerhin knapp 44 Prozent der untersuchten Tarife erhiel- ten in der Klasse „Top-Schutz für Familien“ die Höchstnote, beim „Top-Schutz für Singles“waren es 38 Prozent. 2015 erreich- ten jeweils nur 17 Prozent die Bestnote. Basistarife hingegen beschränken sich auf die gesetzliche Haftung nach Paragraf 823 BGB. Dafür sind sie deutlich billiger. So verlangt Franke und Bornberg im „Grundschutz“nur mindestens drei Millio- nen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden – genau wie der Ar- beitskreis Beratungsprozesse. Aktuell errei- chen knapp 13 Prozent (2015: zwei Pro- zent) der Familientarife mit Grundschutz die Höchstnote, ebenso viele wie beim Grundschutz für Singles. Neue Angebote Das Angebot an Tarifen ändert sich stän- dig. Das zeigt sich am Beispiel Degenia. Der Deckungskonzeptanbieter bietet mit seinem PHV-Tarif (T20) Maklern nun nicht mehr nur Schutz für Singles, Paare und Fa- milien, sondern auch für Alleinerziehende. „Sie können sich mit ihren Kindern güns- tiger absichern als zum Beispiel Familien“, sagt Vorstandsche n Halime Koppius. Bei zwei der vier Tarifausprägungen sind auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander gedeckt. Um die Flexibilität des Maklers weiter zu erhöhen, sind bei Degenia auch Vorverträge mit Vorschaden kein Problem mehr. Voraussetzung für die Annahme: Es gab in den letzten fünf Jahren maximal einen Schadenfall mit höchstens 10.000 Euro. Bislang lag die Grenze bei 500 Euro. Ganz neu aufgelegt wurde die PHV der Württembergischen. Im besten Tarif (Pre- miumschutz), den Franke und Bornberg „hervorragend“bewertet, gibt es nun unter anderem eine Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) bei Schä- den an Gegenständen, die nicht älter als zwei Jahre sind, jetzt sogar bei Abhanden- kommen. Üblich ist in der PHV eigentlich nur die Schadenregulierung mit dem Zeit- wert. Interessant ist auch die sogenannte Marktgarantie: Bietet ein anderer Versiche- rer zum Schadenzeitpunkt einen weiter- gehenden Versicherungsschutz, reguliert die Württembergische den Schaden nach dessen besseren Konditionen. Kundenbindungsinstrument Bei der PHV kommt es wie bei kaum einer anderen Versicherung auf die Verläss- lichkeit an. Wenn es ernst wird, muss sich der Kunde auf den Schutz verlassen kön- nen – heute genauso wie in 20 Jahren. Die Leistungen sollten deshalb den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln und sich künftigen Innovationen und Marktstan- dards automatisch anpassen. Für Vermittler ergeben sich Vertriebschancen vor allem aus dem Modernisierungspotenzial im Bestand. Die Courtage liegt bei 20 bis 25 Prozent des Netto-Jahresbeitrages, so lange der Vertrag läuft und keine anderweitige Betreuung durch den Kunden gewünscht wird. Wegen der geringen Jahresbeiträge handelt es sich allerdings um überschau- bare Summen. Viele Makler sehen eine gute PHV darum eher als Kundenbin- dungsinstrument denn als wichtige Einnahmequelle. Die Schadenregulierung klappt im Großen und Ganzen gut. Ein Indiz: Im vergangenen Jahr gingen beimVer- sicherungsombudsmann knapp 600 Beschwerden zur allgemeinen Haft- p ichtversicherung ein, das sind nur 4,6 Prozent aller zulässigen Eingaben. Fälle wie der Streit um die Toiletten- spülung des Nachbarn sind zum Glück also die Ausnahme. DETLEF POHL FP » Alleinerziehende können sich mit ihren Kindern günstiger absichern als zum Beispiel Familien. « Halime Koppius, Degenia Extra-Schutz nötig Eine gesonderte Haftpflichtversicherung wird benötigt für Schäden, die man verursacht als … ! Halter von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen (insbesondere Kfz-Haftpflicht) ! Halter von Hunden, Pferden, wilden Tieren sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltenen Tieren (Tierhalter-Haftpflicht) ! Mehrfamilienhaus- und Grundbesitzer, Eigen- tümer (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht) ! Häuslebauer (Bauherren-Haftpflicht) ! Betreiber eines Heizöl- oder Flüssiggastanks (Gewässerschaden-Haftpflicht) ! Jäger (Jagd-Haftpflicht) ! Eigentümer von Motor- oder Segelbooten sowie Mieter eines Segelbootes (Sportboot- Haftpflicht) Quelle:FONDSprofessionell-Recherche FONDS & VERSICHERUNG Privathaftpflicht FOTO: © DEGENIA 290 fondsprofessionell.de 3/2020

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