FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020
Hat man als Berater den richtigen Fonds für seinen Kunden aus- gewählt, muss natürlich auch die passende Anteilsklasse her. Die Suche gestaltet sich dabei nicht immer einfach. Buchstaben salat Obwohl es diverse Anläufe gab, die Bezeichnungen von Fondsanteilsklassen zu vereinheitlichen, herrscht nach wie vor babylonisches Wirrwarr. A sset Manager verwalten das ihnen an- vertraute Kapital innerhalb einer Fondslösung immer nach den gleichen Prinzipien. Trotzdem gibt es von nahezu allen Produkten zwei, drei oder noch mehr unterschiedliche Tranchen, die in aller Regel durch mehr oder weniger willkür- lich ausgewählte Buchstaben wie „A“, „P“ oder „I“ gekennzeichnet werden. Als Bera- ter ist man verp ichtet, im Interesse des Kunden die für ihn passende Fondstranche auszuwählen. Dazu muss man allerdings alle Voraussetzungen kennen: Will der An- leger laufende Ausschüttungen erhalten oder seine Erträge automatisch wiederver- anlagen? Will er gegen Wechselkursverän- derungen geschützt sein, oder nimmt er das Währungsrisiko bewusst in Kauf? Ver- fügt er über die Mittel, um in eine institu- tionelle Tranche mit niedrigeren Gebühren investieren zu können, oder kauft er einen Fonds als „Steuerausländer“? Bei all diesen Varianten und Anteilsklassen den Über- blick zu behalten, ist aus mehreren Grün- den sehr mühsam: Zum einen haben Ge- sellschaften oftmals bis zu fünf oder mehr Anteilsklassen für jeden Fonds, und zum anderen – und das ist das Hauptproblem – bezeichnet jede Gesellschaft diese Anteils- klassen anders. Das heißt, es gibt weder national noch international eine durchgän- gige Bezeichnungssystematik. Man muss für jede Fondsgesellschaft einzeln überprü- fen, was der Buchstabe oder die Buchsta- benkombination hinter dem Fondsnamen bedeutet. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass selbst innerhalb des Fondsan- gebots einer Gesellschaft dieselbe Buchsta- benbezeichnung abweichende Bedeutun- gen haben kann. An dieser Stelle ergibt sich die Frage, warum es hier noch nicht zu einer einheitlichen Lösung gekommen ist. Interessant ist in diesem Zusammen- hang, dass sich die Redaktion von FONDS professionell bereits im Jahr 2003 mit dem unübersichtlichen Thema der Abkürzun- gen für Anteilsklassen beschäftigt hatte. Anlass war ein 2002 neu erlassenes Fonds- gesetz in Österreich, das die Au age von Subtranchen einzelner Hauptfonds regelte. Mittlerweile ist durch die Liberalisierung des Kapitalmarktes und die verstärkte Zu- lassung von Fonds aus unterschiedlichsten Ländern der Abkürzungs-Dschungel noch dichter geworden. Heute werden in Deutschland und Österreich neben den heimischen auch britische, irische, franzö- sische, amerikanische und vor allem sehr viele Luxemburger Fonds angeboten – und das in allen möglichen Variationen. Kosteneffizienz Dass sich dieser Trend verstärken wird, liegt an der Ausgestaltung des Regelwerks. » Ein solches Unterfan- gen wäre hochkomplex, denn es gibt eine Fülle von Merkmalen, die den Unterschied zwischen einzelnen Anteilsschein- klassen ausmachen. « BVI VERTRIEB & PRAXIS Anteilsklassen FOTO: © STOCKWERK-FOTODESIGN | STOCK.ADOBE.COM, EFAMA 382 fondsprofessionell.de 3/2020
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