FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

Murmeltiere halten bis zu neun Monate Winterschlaf, bevor sie Ende März wieder aufwachen. Wann in Berlin das Interesse an der geplanten Bafin-Aufsicht über Fondsvermittler wieder erwacht, ist ungewiss. Täglich grüßt … die Bafin Beim geplanten Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler an die Bafin bewegt sich seit Monaten nichts. Ob das Regelwerk pünktlich in Kraft treten wird, ist unklar. P hil Connors, seines Zeichens TV-Wet- teransager und Stinkstiefel, ist an ei- nem 2. Februar nach Punxsatawney, Penn- sylvania, gereist, um live vom dortigen Mur- meltiertag zu berichten. Als er vor Ort ein- geschneit wird, gerät Connors in eine Zeit- schleife, in der er immer wieder aufs Neue denselben Tag durchleben muss. So grüßt täglich das Murmeltier, bis der launische Fernsehmann schließlich seine eigenen Fehler erkennt und sich ändert. An den US-Spielfilm „Und täglich grüßt das Murmeltier“wird sich mittlerweile viel- leicht so mancher Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater erin- nert fühlen. Denn schon seit das Bundes- ministerium der Finanzen (BMF) im Juli 2019 sein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Ver- mittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO vorgelegt hat, grüßt in regelmäßigen Abständen immer wieder – die Bafin. Neben Branchenverbänden übt seit dem Frühjahr 2020 aber auch die Union harte Kritik an demGesetzentwurf aus der Feder des SPD-geführten BMF. So sorgt das Projekt Aufsichtswechsel ein ums andere Mal für Aufregung, nur um dann bis auf Weiteres wieder von der Tagesordnung zu verschwinden. Daran, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, glauben Experten nicht mehr. Kurz vor der Sommerpause Zuletzt machte das Vorhaben von sich reden, kurz bevor das politische Berlin in den Urlaubsmodus überging: Der Gesetz- entwurf stand auf der Agenda der letzten Sitzung des Finanzausschusses im Bundes- tag vor der Sommerpause Anfang Juli – doch dann wurde der Punkt in letzter Minute von der Tagesordnung gestrichen. Dabei hatte sich kurz zuvor eine Annähe- rung zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU/CSU abgezeichnet, die sich monatelang nicht auf ein gemeinsames Konzept für die Aufsichtsübertragung ver- ständigen konnten. Ende Juni unterbreitete die Union einen modifizierten Vorschlag, der einen Kon- trollwechsel in Etappen vorsieht. Demnach sollen zunächst nur die 34f-Vermittler zur Bafin wechseln, die Vermögensanlagen ver- treiben. Das sind nach der aktuellen Ver- mittlerstatistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gut 5.700 Gewerbetreibende.Die übrigen 34fler wür- den zunächst unter der Aufsicht der Indus- trie- und Handelskammern bleiben. Mit einem solchen Kompromiss kann sich die SPD eventuell sogar anfreunden. So schien es zumindest Anfang Juli. Sofern das Gesetz zur Aufsichtsübertragung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll, hat eine Einigung nicht mehr allzu viel Zeit, denn 2021 werden mit der Wahl die Karten neu gemischt. Nicht umsonst hat die Bundesregierung das Vorhaben im Frühsommer als eilbedürftig eingestuft, sodass es trotz Coronakrise beraten werden konnte. Die Fronten blieben verhärtet. Mitte Mai forderte der Finanzausschuss des Bundesrates die Bundesregierung auf, den aktuellen Gesetzentwurf noch einmal zu prüfen. Kritik an dem Vorhaben übten Ende Mai auch Experten und Verbände in STEUER & RECHT Bafin-Aufsicht FOTO: © ANDREA IZZOTTI | STOCK.ADOBE.COM 422 fondsprofessionell.de 3/2020

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