FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

einer öffentlichen Sitzung des Finanzaus- schusses des Bundestages.Und nicht zuletzt haben Teile der CDU/CSU wiederholt Bedenken gegenüber dem aktuellen Ent- wurf geäußert. Nach Angaben des Büros von Carsten Brodesser (CDU), dem für das Gesetz zuständigen Berichterstatter im Finanzausschuss des Bundestages, haben bis Mitte Juni 2020 aber weder die SPD noch das BMF auf die Kritik reagiert. Prüfung könnte Jahre dauern Der CDU-Politiker fordert in einem Schreiben, in dem er seine Kritikpunkte an dem aktuellen Gesetzentwurf zusammen- getragen hat, unter anderem den schrittwei- se Übergang der Aufsicht, so wie die Union ihn sich vorstellt. „Die Bafin beabsichtigt, nach einer Übertragung der Aufsicht suk- zessive nach Risikoklassifizierung die einzu- reichenden Nachweise im Rahmen eines imWertpapierhandelsgesetz (WpHG) gere- gelten Nachweisverfahrens zu überprüfen“, schreibt Brodesser. „Die vollständige Über- prüfung aller Vermittler würde sich über einige Jahre hinziehen“, so der Politiker. Daher müsse hinterfragt werden, ob das von der Bafin geplante Vorgehen dem Ver- ständnis der Union von einer schrittweisen Aufsichtsübertragung entspricht. Ob die SPD amVorschlag des Koalitions- partners tatsächlich Gefallen findet, lässt sich aktuell nicht erkennen. Für eine Bera- tung und eine Beschlussempfehlung im Finanzausschuss noch vor der parlamenta- rischen Sommerpause hätten sich SPD und CDU/CSU im Vorfeld der letzten Sitzung endgültig auf eine gemeinsame Linie eini- gen müssen. Zudem wäre eine schriftliche Formulierung des neuen Gesetzentwurfs durch das BMF notwendig gewesen. Doch dafür war offenbar die Zeit zu knapp. Am 7. September hat das politische Ber- lin seine Arbeit nun wieder aufgenommen. Wann das geplante Gesetz zum Aufsichts- wechsel aber erneut aufs Tapet kommt, steht nicht fest. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Finanzausschuss noch nicht sa- gen, wann es wieder auf die Tagesordnung kommt, um eine Beschlussempfehlung herauszuarbeiten, die dann zur Abstim- mung ins Plenum kommt“, erklärt der Finanzausschuss auf Anfrage. Ob das Gesetz trotz der massiven Verzö- gerungen wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, ist ungewiss. Bis Redak- tionsschluss wurde das Datum im Entwurf zwar nicht geändert, einen Ersatzzeitplan scheint es nicht zu geben. Für Norman Wirth, den geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW, ist allerdings klar, dass der ursprüng- liche Termin zur Umsetzung des Gesetzes nicht mehr zu halten ist. Die Rolle der Bafin im Bilanzskandal beim insolventen Zahlungsabwickler Wire- card nimmt Wirth zum Anlass, das Vorha- ben noch schärfer zu kritisieren. „Bundes- finanzminister Olaf Scholz, das Finanzmi- nisterium und die Bafin sollten besser be- stehende Strukturen und Arbeitsweisen der Bafin hinterfragen und aufarbeiten, anstatt für viele Millionen Euro und mit viel Per- sonal dort neue, völlig unnötige Strukturen für die 34f-Vermittler zu schaffen“, erklärt er. Funktionierendes System Ähnlich argumentiert Martin Klein, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vor- stand des Branchenverbandes Votum. Die Bafin müsse dort gestärkt werden, wo tat- sächlich große Schäden für Verbraucher drohten. Sie solle nicht in ein seit Jahren skandalfrei funktionierendes Aufsichtssys- tem eingreifen. „Das Gesetzgebungsverfah- ren zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichts- übertragungsgesetz ist unverzüglich einzu- stellen“, fordert Klein. Vermutlich wird das so leicht aber nicht passieren. Und so wird sie wohl bis auf Weiteres in regelmäßigen Abständen grü- ßen – die Bafin. ANDREA MARTENS FP Carsten Brodesser, CDU/CSU: „Die vollständige Überprüfung aller Vermittler würde sich über einige Jahre hinziehen.“ Martin Klein, Votum: „Das Gesetzgebungsverfahren zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsüber- tragungsgesetz ist unverzüglich einzustellen.“ » Es wäre besser, bestehende Strukturen und Arbeitsweisen der Bafin zu hinterfragen. « Norman Wirth, AfW STEUER & RECHT Bafin-Aufsicht FOTO: © DEUTSCHER BUNDESTAG | THOMAS KOEHLER, VOTUM 424 fondsprofessionell.de 3/2020

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