FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020
INFINUS Prüfer soll Anlegern Schaden ersetzen Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat im Fall In nus die Haf- tung des Wirtschaftsprüfers bestätigt (Az. 13 U 154/19, Urteil vom 5. Au- gust 2020). Der Prüfer habe leicht- fertig die ihn als Experten tre enden P ichten verletzt, zitiert Rechtsan- wältin Eva-Maria Ueberrück von der Kanzlei Mattil & Kollegen aus dem Verfahren. Sein Verhalten sei „bei der gebo- tenen Gesamtschau gerade in Bezug auf die arglos zeichnenden Anleger als gewis- senlos und sittenwidrig zu beurteilen“, so Ueberrück. Damit bestätigte das OLG ein Ende 2018 ergangenes Urteil des Landge- richts Dresden (Az. 9 O 2762/16). Bei dem Prozess handelte es sich um ein Pilotverfah- ren, das die Richtung für Hunderte weitere Zivilklagen vorgeben dürfte. „Ich rechne damit, dass das Landgericht nun zügig weitere Verfahren durchziehen wird“, sagt Ueberrück. „Allein im November stehen voraussichtlich über 50 Termine an einem Tag an. Außerdem vertreten wir mehr als 300 weitere Anleger, die auf einen Prozess warten.“O en ist allerdings, wie viele Anle- ger tatsächlich darauf ho en dürfen, ihr vor Jahren investiertes Geld zurückzubekom- men: Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird der ehemalige Wirtschaftsprüfer früher oder später Privatinsolvenz anmelden. Mehr als 40.000 Anleger hatten in Summe mehr als eine Milliarde Euro bei diversen Gesellschaften der weit verzweigten In - nus-Gruppe investiert. FP Urteil gefällt: Der ehemalige Infinus-Wirtschaftprüfer muss Schadenersatz leisten. Allerdings ist offen, wie viele Anleger er tatsächlich entschädigen kann. Es droht Privatinsolvenz. Urteilsticker § Risikoaufklärung | OLG Oldenburg 24. 6. 2020 | Az. 8 U 295/19 Im Schadensersatzprozess wegen Falschbera- tung gegen einen Vermittler von Containern des Anbieters P&R entschied das OLG zu- gunsten des Beraters. Eine Kundenaufklärung wegen eines Totalverlustrisikos war unnötig. Dieses sei „konzeptionell gering“ gewesen. § Vorfälligkeitsentschädigung | OLG Frankfurt | 1. 7. 2020 | 17 U 810/19 In Darlehensverträgen müssen die Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädi- gung klar, prägnant und verständlich sein. Im konkreten Fall traf das nicht zu, meint das OLG Frankfurt. Die beklagte Bank hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. § Gesamtkosten | EuGH 16. 7. 2020 | Az. C- 686/19 Der Begriff „Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher“ ist so auszulegen, dass er auch die Kosten für eine Verlängerung des Kredits umfasst – sofern die konkreten Bestimmungen für eine solche – einschließlich der Dauer der Verlängerung – im Vertrag enthalten sind. Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die EB – Sustainable In- vestment Management (EB-SIM) hat André Höck zum Head of ESG Integra- tion Portfolio Management ernannt. Zuvor war Höck bei der EB-SIM als Head of Fixed Income angestellt. Mediolanum International Funds hat sein Multi- Manager-Team mit David Whitehead als Aktienport- foliomanager verstärkt. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der As- set-Management-Branche. Mitchell Harris, CEO der BNY Mellon IM , ging Anfang Oktober 2020 in den Ruhestand. Ihm folgte dann Hanneke Smits nach. Smits ist seit August 2016 Chefin der BNY-Mellon- Tochter Newton IM. Bernd Bechheim und Marc Pamin sind neue Vor- standsmitglieder von Aber- deen Standard Invest- ments Deutschland . Beide waren bereits in leitenden Funktionen im Unterneh- men angestellt. Sophie van Oosterom wird Anfang 2021 als Global Head of Real Estate zu Schroders wechseln und damit das direkte und indi- rekte Immobilienportfolio verantworten. Sie kommt von CBRE Global Investors. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds FOTO: © EB SIM, MEDIOLANUM, BNY MELLON IM, SCHRODERS, ABERDEEN STANDARD, PHOTOBYPHOTOBOY I STOCK.ADOBE.COM 44 fondsprofessionell.de 3/2020
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