FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020
LEBENSVERSICHERUNGEN Aktuare: Garantiezins bleibt bei 0,9 Prozent Der Höchstrechnungszins in der Lebens- versicherung wird zum 1. Januar 2021 wohl nicht von 0,9 auf 0,5 Prozent gesenkt. Diesen Schritt hatte die Deutsche Aktuar- vereinigung (DAV) Ende 2019 empfohlen, um die Anbieter im anhaltenden Niedrig- zinsumfeld zu entlasten. Aus organisatori- schen Gründen wird daraus wohl nichts: Der umgangssprachlich Garantiezins ge- nannte Satz für Lebenspolicen wird vom Bundes nanzministerium (BMF) festge- setzt, das sich auf Empfehlungen der Ak- tuare stützt. Das BMF hat aber noch keine Entscheidung getro en – was das Problem ist. „Bislang liegt keine Aussage vor, wann und in welcher Höhe das BMF einen neuen Höchstrechnungszins festlegen wird“, er- klärt Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der DAV. „Damit wird die aus unserer Sicht notwendige Absenkung des Höchstrech- nungszinses im Rahmen der Rechtsverord- nung zum 1. Januar 2021 sicherlich nicht mehr vollzogen, denn in der Kürze der ver- bleibenden Zeit ist den Lebensversicherern eine technische Umsetzung schlicht nicht möglich.“ Die Finanzaufsicht möchte die Versicherer daher anhalten, den Zins für neue Tarife freiwillig nicht höher als 0,5 Prozent anzusetzen. FP Urteilsticker § Falschberatung | OLG Hamm 28. 6. 2018 | Az. I-20 U 70/19 In einem Prozess um Schadenersatz wegen Falschberatung zu einer Versicherung muss der Kläger im Detail ausführen, warum er falsch beraten wurde. Pauschale Behaup- tungen und Angaben reichen nicht aus, wie das OLG Hamm klarstellte. § „Pflege-Urteil“ | OLG Celle 13. 2. 2020 | Az. 6 U 76/19 Nicht nur Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Auch Enkel können unter bestimmten Umständen zur Kasse gebeten werden: Im konkreten Fall mussten sie Geld zurückzahlen, das die Großmutter monatlich für sie gespart hatte. § Informationspflicht | LG Hamburg 20. 5. 2020 | Az. 314 O 109/18 Das LG Hamburg entschied, dass eine Ver- sicherung bei Umstellung ihrer Vertragsbedin- gungen ihre Kunden selbst über Verschlech- terungen informieren muss. Das Gericht erkannte nicht zugunsten des Versicheres an, dass ein Makler involviert war, der den Kunden ebenfalls hätte informieren müssen. Guido Bader, DAV: „In der Kürze der verbleibenden Zeit ist den Lebensversicherern eine technische Umsetzung schlicht nicht möglich.“ Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Neu im Vorstand des Bun- desverbandes der Sach- verständigen für das Versicherungswesen ist Klaus Möller . Er ist dort Fachbereichsleiter für das Thema „Standards für die Finanzberatung“. Die Wüstenrot & Würt- tembergische , kurz W&W, hat den bis 2021 laufenden Vertrag mit dem Vorsitzen- den des Vorstands, Jürgen A. Junker , erneuert. Der neue Vertrag hat eine Lauf- zeit von fünf Jahren. Anfang September wurde Alexander Mayer in den Vorstand der Dachgesell- schaft W&WAG berufen. Er folgt auf Michael Gutjahr, der nach 32 Jahren bei der W&W-Gruppe in den Ruhe- stand tritt. Das Insurtech Thinksurance hat mit Sven Schönfeld außerdem einen neuen Head of Sales. Zuvor war er beim Insurtech Simplesu- rance tätig, das unter ande- rem digitale Vertriebslösun- gen für Makler entwickelt. Thinksurance hat das Füh- rungsteam mit Christina Niens als Head of Platform erweitert. Sie verantwortet in der neu geschaffenen Position die strategische Weiterentwicklung der Thinksurance-Plattform. NEWS & PRODUCTS Versicherungen 66 fondsprofessionell.de 3/2020 FOTO: © STEPHAN WIELAND, W&W AG, THINKSURANCE, DAV
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