FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

dem Kapitalanlagegesetzbuch. Hier muss der Gesetzgeber noch nachschärfen bezie- hungsweise gemäß der Technologie einen adäquaten Rahmen schaffen.“ Während Universal-Investment eine ganze Plattform inklusive Anschluss an den Vertrieb auf Blockchain-Basis entworfen hat, konzen- triert sich Hauck & Aufhäuser also auf einen Fonds, der in Kryptowerte investiert. Kein akuter Handlungsbedarf Auch andere Häuser beschäftigen sich mit dem Thema. „Wir verfolgen die Ent- wicklungen sehr genau und werden die Ergänzung unseres Leistungsportfolios prü- fen, sollte es zu einer Öffnung des elektro- nischenWertpapiergesetzes auch für Fonds- anteile kommen“, sagt ein Sprecher der DWP-Bank auf Anfrage der Redaktion. Die Privatbank Donner & Reuschel wiede- rum will ihren Kunden die Kryptoverwah- rung ermöglichen und plant auch die To- kenisierung von Assets. „Die Blockchain- technologie wird den größten strukturellen Wandel der Finanzindustrie zur Folge ha- ben, den ich in meiner 20-jährigen Bank- karriere bislang erleben durfte“, sagt Vor- standssprecher Marcus Vitt. Wenig akuten Handlungsbedarf sieht die Service-KVG Hansainvest. „Wir verfolgen die Entwicklung im Bereich der digitalen Assets derzeit begleitend und sind hinsicht- lich der Entwicklung auf dem Laufenden“, so Jörg Stotz, der Sprecher der Geschäfts- führung, in einem Interview. „Wir werden aber nicht unsere volle Kraft darauf ver- wenden und explizit ein Digital-Assets- Geschäft aufbauen.“ Sobald der regulatori- sche Rahmen stehe, werde sich das Haus damit beschäftigen, Fonds zu tokenisieren. Fax ans Finanzamt Ganz allein stehen die Hanseaten damit nicht da. Einer Umfrage der Unterneh- mensberatung PwC zufolge räumen zwar schon viele deutsche Finanzdienstleister neuen Technologien ein eigenes Budget ein, die Blockchain spielt bei der Mehrheit aber noch keine große Rolle (siehe Grafik vorige Seite). Bei Universal-Investment wiederum ist die Ausgabe von elektronischen Fonds- anteilen das Hauptziel, hält Andemeskel fest. Aber selbst wenn die Zulassung von Krypto-Fonds in gar nicht mal so weiter Ferne liegt, stehen die Anbieter noch vor einigen praktischen Problemen – und das wohl noch für längere Zeit. „Auch wenn ein digitaler Fonds rein technisch heute schon möglich ist, könnte in nächster Zeit kein Finanzamt und keine Aufsicht die nötigen Berichte wie Finanz- und regula- torisches Reporting über die Blockchain annehmen“, schränkt Universal-Investment- Chef Reinhard ein. SEBASTIAN ERTINGER FP Kabinett ebnet Weg für elektronische Fonds Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren abgeseg- net – und an einer entscheidenden Stelle erwei- tert. Denn gegenüber dem bislang vor- liegenden Referentenentwurf soll neben elektronischen Anleihen auch die Auflage von digitalen Fondsanteilen möglich sein. Allerdings kommt die Ergänzung mit einer einschneidenden Einschränkung: Bei E-Fonds soll die Ausgabe über eine Blockchain nicht zulässig sein – anders als bei Anleihen. Damit schlägt die Regierung zwar einen für die hiesige Asset-Management-Industrie prinzipiell erfreulichen Weg ein. Denn das Erfordernis einer Globalurkunde aus Papier, die in einem Safe ein- gelagert werden muss, entfällt künftig. Allerdings räumt das Kabinett damit letztendlich nur eine antiquierte Hürde aus demWeg. Der Ent- wurf bleibt weit hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Dass elektronische Fondsanteile hierzu- lande gesetzlich zugelassen werden sol- len, ist ein wichtiger Fortschritt“, erklärt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Branchenver- bands BVI. „Um Fondsanteile über die Blockchain handeln zu können, müssten nun im zweiten Schritt digitale Fondsanteile im Kapitalanlage- gesetzbuch zugelassen werden.“ Außerdem setze sich der BVI dafür ein, eine digitale Marktinfra- struktur nach EU-Recht zu ermöglichen und Fonds den Erwerb von Bitcoin oder tokenisierten Sachwerten zu erlauben. Um den Fondsstandort Deutschland zu stärken und im Wettbewerb mit Domizilen wie Luxem- burg oder Liechtenstein nicht weiter ins Hinter- treffen zu geraten, fordert der Branchenverband ein forscheres Tempo. Beobachter vermuten hin- ter der Zurückhaltung der Bundesregierung zu Fonds auf Blockchain-Basis die Sorge über Risi- ken, welche die Einführung einer solchen neuen Technologie für Privatanleger bergen kann. Der Verbraucherschutz sei höher gewichtet worden. » Wir wollen Fonds- initiatoren die Auflage von Krypto-Fonds ermöglichen. « Patrick Karb, Hauck & Aufhäuser VERTRIEB & PRAXIS E-Fonds 336 fondsprofessionell.de 1/2021 FOTO: © HAUCK & AUFHÄUSER

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