FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021
ein Schreiben in der Post, in dem sinnge- mäß stand, als US-Bürgerin könne ich noch einen eventuellen Kredit abzahlen, Konten und Depots würden aber in Kürze gekündigt“, sagt Brooker. „Es war nicht so einfach, eine Bank zu finden, bei der ich wenigstens ein Girokon- to einrichten durfte“, so Brooker. Nach län- gerer Suche stieß sie auf die Postbank. „Ob- wohl ich in den USA kein Einkommen habe und in Deutschland überhaupt keine Kapitaleinkünfte erziele, meldet die Post- bank meine Daten natürlich trotzdem an die USA“, sagt Brooker. „Aber immerhin habe ich ein Konto.“ Fondsdepot? Unmöglich! In Deutschland werden Personen mit US-Indiz außer der Postbank und den Sparkassen kaum Institute finden, die ih- nen zumindest ein Girokonto erlauben, glaubt Anwalt Thier. „Ein Fondsdepot bei einer hiesigen Bank zu eröffnen ist ihnen gänzlich unmöglich“, weiß der Experte, der von Fatca selbst betroffen ist. „Das liegt da- ran, dass in einem solchen Depot laufend Erträge gebucht werden, die die depotfüh- rende Stelle immer direkt melden müsste“, erläutert Thier. Dies sei nicht zu schaffen. Nicht mehr zu schaffen: Das befand im Dezember 2020 auch die AAB. Fatca verur- sache einen hohen „personellen und tech- nischen Aufwand“, teilte die Fondsplatt- form in einem Schreiben an die Vermittler mit. Daher werde sie Kunden, die als „US- Personen“ einzustufen sind, zum 31. März 2021 ihre Konten und Depots kündigen sowie das Neugeschäft mit dieser Kunden- gruppe einstellen. In ihrem Schreiben bat die AAB die Vermittler, ihre US-Kunden bei der Übertragung von Depotbeständen und Kontosalden auf eine geeignete Bank- verbindung zu unterstützen. Doch was die Depots angeht, sind die Möglichkeiten schon sehr begrenzt. Wechsel zu US-Bank Denkbar wäre immerhin, dass kleinere Institute die Situation als Nische als er- kannt haben und sich Fatca-Betroffene be- wusst als Kunden erschließen. Doch Ange- bote dieser Art lassen sich bisher nicht er- kennen. Zweitniederlassungen hiesiger Geldinstitute im europäischen Ausland kommen auch nicht in Frage. Für diese gilt das Abkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik zwar nicht. „Die meis- ten europäischen Länder haben aber eben- falls Fatca-Abkommen unterzeichnet“, weiß Rechtsanwalt Thier. Er selbst hat längst zu einer US-Bank gewechselt, eine Alternative sieht er nicht. Eine Möglichkeit, der Übermittlung aller steuerrelevanten Daten an die oberste Steuerbehörde der USA zu entkommen, sieht er schon gar nicht – auch wenn dies so manchem Kunden mit US-Indiz sicher- lich Angst macht. ANDREA MARTENS FP » Es kann dazu kommen, dass die persönlichen Daten bei der Übertra- gung gehackt werden. Das hätte fatale Folgen. « Filippo Noseda, Mishcon de Reya Pflichten: Wer hat was zu übermitteln? Meldende deutsche Institute: Zum Reporting verpflichtet sind Finanzinstitute mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Banken, Sparkassen, Depotbanken, Investmentunternehmen, Kapital- und Ver- mögensverwalter. Betroffen sind auch Versicherungen, sofern sie rückkauffähige Versicherungs- oder Rentenversicherungs- verträge anbieten. Nicht nach deutschem Recht meldepflichtig sind Zweigniederlassungen hiesi- ger Finanzinstitute im Ausland. US-Indiz: Steht nicht eindeutig fest, dass ein Kunde zu den „Personen der Vereinigten Staaten“ gehört, vermuten Kreditinstitute und Finanz- dienstleister aber, dass er unter das Fatca- Abkommen fällt, so besteht die Pflicht, dies zu überprüfen. Bestätigt sich die Vermutung, haben die Unternehmen zahlreiche Daten zu ermitteln und weiterzugeben. Das muss gemeldet werden: Der Katalog der meldepflichtigen Daten ist sehr umfangreich. Betroffen sind „Finanzkonten“ und damit alle Ge- schäfts-, Giro-, Spar- und Terminkon- ten, Wertpapierdepots, außerdem rück- kauffähige Versicherungs- und Renten- versicherungsverträge. Gemeldet wer- den unter anderem Name, Anschrift, US-Steuer- identifikationsnummer, Kontonummer, Konto- stand, Rückkaufswerte, Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte, die mit den auf dem Konto oder im Depot befindlichen Vermögenswerten erzielt worden sind. STEUER & RECHT Fatca 416 fondsprofessionell.de 1/2021 FOTO: © MISHCON DE REYA LLP
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