FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021
Nachhaltiger Fokus Die Offenlegungsverordnung schafft neue Kategorien für ESG- und Impact-Fonds. Die Redaktion hat mithilfe von Morningstar-Daten analysiert, wie die Anbieter ihre Produkte einsortiert haben. A m 10. März hat in Europas Finanz- industrie gewissermaßen eine neue Zeitrechnung begonnen. Die EU-Offenle- gungsverordnung zwingt Produktanbieter und Finanzberater zu deutlich mehr Trans- parenz in Sachen Nachhaltigkeit. Für Asset Manager schafft sie zudem drei neue Pro- duktkategorien, bezeichnet nach den Arti- keln 6, 8 und 9 des europäi- schen Regelwerks. Artikel 9 gilt für Fonds, die explizite ökologische oder so- ziale Ziele verfolgen, etwa eine Reduktion der Treibhausgase. In der Branche ist meist von Impact-Fonds die Rede. Für sie gelten die schärfsten Offenle- gungspflichten. Unter Artikel 8 fallen Fonds, die eine Nachhal- tigkeitsstrategie verfolgen, bei der Titelauswahl also beispiels- weise ESG-Kriterien berück- sichtigen. Alle anderen Fonds fallen unter Artikel 6. Die Verordnung sorgte in der Branche für einige Verunsicherung, nicht zuletzt weil wichtige Details erst wenige Tage vor Inkrafttreten des Regelwerks veröffentlicht wurden. Wer die Verlautbarungen der Asset Manager Mitte März aufmerksam verfolgte, bekam einen Eindruck davon, wie unterschiedlich die Anbieter die Regeln interpretierten: Manche stuften nur ausgewählte Fonds nach Artikel 8 ein, an Artikel 9 trauten sie sich gar nicht heran. Andere wiederum steckten fast alle Pro- dukte in die Artikel-8-Kategorie, schließlich hatten sie schon in den Monaten davor begonnen, eifrig ESG-Kriterien in ihre Investmentprozesse zu integrieren. Und wo „Impact“ draufstand, wurde noch ein Arti- kel-9-Stempel draufgedrückt. Erster Marktüberblick Doch abseits solcher anekdotischen Evi- denz fehlt bislang ein Überblick über den Gesamtmarkt.Morningstar ver- öffentlichte Ende März zwar eine erste Auswertung, die in der Branche auf großes Inter- esse stieß. Diese bezog sich al- lerdings nur auf Luxemburger Fonds, weil das Analysehaus damals erst begonnen hatte, die entsprechenden Angaben zu erheben. Einen Monat später ist die Datenlage deutlich bes- ser, wenn auch noch nicht perfekt. FONDS professionell hat sich mithilfe dieser Mor- ningstar-Zahlen an eine erste Marktauswertung gewagt. Viel Acht, wenig Neun Zahl der Artikel-8/9-Fonds nach Vehikel Rund 3.200 Fonds sind gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung ein- gestuft, darunter kaum ETFs. Quelle:FONDSprofessionellAuswertungvonMorningstar-Daten |Stand:26.4.2021 0 1.000 2.000 3.000 ETFs Offene Publikums- fonds 3.114 401 89 11 Artikel-8-Fonds Artikel-9-Fonds Noch liegen in der Morningstar- Datenbank nicht alle Angaben vor, wie die Asset Manager ihre Fonds gemäß der neuen Offenlegungsverordnung eingestuft haben. Eine erste Markt- auswertung ist aber möglich. MARKT & STRATEGIE EU-Offenlegungsverordnung 124 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © RONSTIK | STOCK.ADOBE.COM
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