FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Agri Terra. Das teuerste an ihnen sind folg- lich die Transportkosten. Außerdem leidet ihre Qualität unter den langen Transport- wegen. Auf den Fondsplantagen erzeugtes Obst und Gemüse soll vor allem auf dem hei- mischen Markt angeboten werden. Es gibt dafür auch schon Abnahmeverträge, über die die Ernte zu einem vom Landwirt- schaftsministerium festgestellten Marktpreis abgesetzt werden kann. Das Fondskonzept setzt auf die Investition in die Produktion von Lebensmitteln, um in erster Linie Grundbedürfnisse einer wachsenden Bevöl- kerung vor Ort zu befriedigen. Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 US-Dollar, davon entfallen knapp acht Pro- zent auf anfängliche Nebenkosten wie Konzeption, Vertriebssteuerung und Kapi- taleinwerbung. Hinzu kommt ein Ausga- beaufschlag, der bis zu fünf Prozent betra- gen und für eine zusätzliche Vertriebsver- gütung verwendet werden kann. Je nach- dem, wie sehr man ihn in der Kosten- betrachtung berücksichtigt, ergibt sich folg- lich eine Investitionsquote von leicht ober- halb oder leicht unterhalb 90 Prozent, was ein guter Wert ist. Die Aufnahme von Fremdkapital ist we- der auf Ebene des Fonds noch auf Ebene der Zielgesellschaften vorgesehen. Fremdwährungsrisiko Fondswährung ist der US-Dollar mit ent- sprechenden Chancen und Risiken auf- grund von Kursschwankungen. Mit dem Guaraní gibt es zwar eine eigene nationale Währung,man müsse jedoch berücksichti- gen, dass in Paraguay in weiten Teilen der Wirtschaft in US-Dollar gehandelt und abgerechnet wird, betont Carsten Pfau. „Landkauf oder auch Anschaffungen von Maschinen und landwirtschaftlichem Ge- rät, Büromöbel oder Computer – alles wird in US-Dollar ausgewiesen und gehan- delt“, sagt Geschäftsführer Pfau, „wir sind mit dem Dollar als Fondswährung also nah dran am Geschehen vor Ort.“ Doppelbesteuerung Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwi- schen Deutschland und Paraguay gibt es nicht. Entsprechend kann nicht von einer generellen Anrechenbarkeit der dort ge- zahlten Steuer auf die deutsche Einkom- mensteuer ausgegangen werden, stellt Uta Hartmann vom Bundesfinanzministerium (BMF) klar. Allerdings könne man „die Anrechnung imWege der Veranlagung un- ter Vorlage des ausländischen Bescheids über die einbehaltene Quellensteuer bean- tragen“, sagt Hartmann, „jedoch höchstens 25 Prozent.“Gemäß dem Anhang 12 II des Einkommensteuer-Handbuchs des BMF, auf den Hartmann verweist, ist eine in Para- guay einbehaltene Quellensteuer durchaus mit der deutschen Einkommensteuer ver- gleichbar. Der Quellensteuersatz in Para- guay beträgt bis zu 15 Prozent, sodass die auf den Anlegerkonten eingehenden Zah- lungen aus Paraguay in Deutschland ledig- lich mit der noch offenen Differenz zu den 25 Prozent zu versteuern sind. Länderrisiko Der „Fragile State Index“ gibt auf einer Skala von null bis 120 Auskunft über die Stabilität eines Staates. Paraguay bewegt sich derzeit mit einem Wert von 65,2 in der Hälfte der weniger stabilen Staaten. „Ich bin seit 25 Jahren in Paraguay und be- urteile die Lage als angemessen stabil“, sagt Carsten Pfau und gibt zu bedenken, dass es sich auch in vergleichsweise hohen Rendi- ten spiegle, die man in einem Entwick- lungsland erwirtschaften kann, wenn sich Anleger einem erhöhten Länderrisiko aus- setzen. „Wer gern Landwirtschaft in der Schweiz betreiben möchte, mag sich dann auch mit einem Prozent Rendite begnü- gen“, frotzelt der Wahl-Lateinamerikaner. Schlüsselpersonenrisiko Geschäftsführer Carsten Pfau verfügt in Paraguay über ein gutes Netzwerk, das über zwei Jahrzehnte gewachsen ist. Das ist sicher ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Es macht ihn jedoch auch zu einer Schlüssel- person, an der kein Weg vorbei führt und ohne die kaum eine Entscheidung mög- lich sein wird. Fällt er aus, steht der Erfolg des Investments schnell auf der Kippe. Die starke Position von Schlüsselperso- nen birgt mitunter auch Interessenkonflik- te. Partner der genannten Abnahmeverträ- ge, die die Zielgesellschaften geschlossen haben, ist das Großhandelsunternehmen Frutibras, dessen Gesellschafter Pfau ist.Der Abnahmeverpflichtung durch Frutibras steht allerdings keine Verkaufsverpflichtung der Zielgesellschaften gegenüber. Fazit Es handelt sich um eine unternehmeri- sche Beteiligung in Reinform. Das bringt Verlustrisiken mit sich – und die Chance auf eine zweistellige jährliche Rendite. TILMAN WELTHER FP » Die Systeme sind vergleichbar. Einige deutsche Gesetze dienten als Vorbild für Gesetze in Paraguay. « Jimmy Sánchez, Deutsch-paraguayische Industrie- und Handelskammer SACHWERTE Agri Terra 224 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © DEUTSCH-PARAGUAYISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=