FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

viel Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält“, sagt der Experte. Beläuft sich der Rentenfaktor beispielsweise auf 37,32 Euro und die Ab- laufleistung auf 80.000 Euro, so erhält der Ruheständler monatlich eine Summe von 298,56 Euro vor Steuern. Komplizierte Methode Die Rechnung ist einfach: 80.000 / 10.000 = 8, 8 x 37,23 = 298,56 (siehe auch die Musterrechnung auf Seite 250). „Viel komplizierter ist die Methode, nach der die Versicherer diesen Faktor berechnen“, er- klärt Franke. In diese versicherungsmathe- matische Rentenformel fließen Daten aus der bei Abschluss der Fondspolice gültigen Sterbetafel ein. „Eine weitere sehr wichtige Größe ist der vom Versicherer festgelegte Rechnungszins“, erklärt Franke. „Dieser wiederum orientiert sich an der Höhe des Zinssatzes, mit dem Versicherer die Zinszusatzreserve berechnen müssen“, erläutert Thomas Leithoff, Justiziar beim Versicherungsmakler Impuls Finanzma- nagement aus Gersthofen bei Augsburg. Seit 2011 haben Lebensversicherer diesen zusätzlichen Topf bekanntlich zu bilden, damit sie die Garantien für gut ver- zinste Altverträge halten können. Auf- grund des Niedrigzinsniveaus ist der Referenzzins für die Zinszusatzreserve ständig gesunken. Zuletzt fiel er im Oktober 2020 von zuvor 1,92 Prozent auf 1,73 Prozent. Die leidige Folge: Lebensversicherer müssen ihre Zinszusatzreserven (ZZR) aufstocken. Damit müssen sie immer größere Summen in sichere Anlagen wie Staatsanleihen stecken, die Beträge, die am Kapitalmarkt investiert werden können, werden kleiner. „Die Anbieter von Fondspolicen orientieren sie sich am Referenzzins für die ZZR,weil sie vor dem gleichen Problem stehen“, sagt Leithoff. Der Grund: Spätestens mit Beginn der Auszahlungsphase müssen sie das angespar- te Kapital in sichere Anlagen wie Staats- anleihen umschichten, um eine lebenslan- ge Rente zu garantieren. „Gerade bei älteren Tarifgenerationen mit hohen garantierten Rentenfaktoren kann dann kaum noch Geld in ertrag- reichere Anlagen fließen, die Versicherer können quasi keine Überschüsse für ihre Kunden mehr erzielen“, erläutert Leithoff. Daher senken Anbieter wie die Allianz den Rechnungszins und damit den Renten- faktor, wenn die Policeninhaber in den Ruhestand gehen. „Ich habe auch eine Fondspolice von der Allianz, aber mein Vermittler sagte, diese sei von der aktuellen Senkung nicht betroffen“, berichtet die Oldenburger Zahnärztin. Das ist richtig. „Rentenfaktoren werden bei Abschluss einer fondsgebundenen Versi- cherung zugesagt und – wenn überhaupt – erst kurz vor der Auszahlungsphase ange- passt“, erklärt Leithoff. So gilt der verringer- te Rechnungszins der Allianz auch nur für Tarife aus dem Zeitraum zwischen Juli 2001 und Juni 2013 und lediglich für Kun- den, die jetzt in Rente gehen. Mehr Überschüsse möglich „Es ist auch nicht gesagt, dass Inhaber von Fondspolicen, die aktuell von einer Senkung des Rentenfaktors betroffen sind, automatisch eine geringere monatliche Rente erwartet, als bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt“, sagt Leithoff. Die leichter zu erzielenden Überschüsse können sogar dazu führen, dass der Betrag insgesamt höher liegt. Das sollten Versicherungsmak- ler ihren Kunden unbedingt erläutern. Klar ist allerdings, dass der Teil, der über den hohen Rentenfaktor zu Be- ginn der Sparphase zugesagt worden ist, abnimmt, wenn der Faktor herun- tergeschraubt wird. Und hier können in der Tat kräftige Einbußen auf die Sparer zukommen. Die Musterrechnungen auf Seite 250, bei denen aus Gründen der Ver- einfachung die steuerliche Teilfreistel- lung in Höhe von 15 Prozent nicht berücksichtigt wird, illustrieren es: Ein 53-jähriger Musterkunde hat zum 1. Januar 2009 eine Fondspolice ohne Garantie abgeschlossen. Der Rech- nungszins für den Rentenfaktor belief sich zu Beginn der Sparphase auf 2,25 Prozent, der zugesagte Rentenfaktor Michael Franke, Franke und Bornberg: „Der Rechnungszins ist eine sehr wichtige Größe für die Berechnung des Rentenfaktors.“ So gehen Versicherer mit dem Rentenfaktor um Von 47 befragten Fondspolicenanbietern antworteten 28. Quelle:FONDSprofessionellUmfrage |Stand:April2021 Rentenfaktor bereits gesenkt: Allianz Leben, Hannoversche Keine Senkung geplant: Basler, Provinzial Keine Treu- händerklausel, dürfen den Rentenfaktor nicht senken: Alte Leipziger, Axa, Barmenia, Condor, Continentale, Debeka, DEVK, Die Bayerische, Ergo Vorsorge Leben, Europa, Gothaer, Hanse Merkur, Huk Coburg, Interrisk, LV 1871, Mylife Leben, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Standard Life, Universa, Volkswohl Bund, WWK, Zurich fondsprofessionell.de 2/2021 247

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