FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

auf 37,32 Euro.Die Rentengarantiezeit liegt bei 25 Jahren, die Vertragslaufzeit der Police beträgt zwölf Jahre. Zum 1. März 2021 geht der Kunde in den Ruhestand, die Ablaufleistung seiner Police beträgt nach Abzug aller Kosten und inklusive Überschussbeteiligung und Beteiligung an den Kickbacks 80.000 Euro, der Ertragsanteil beläuft sich auf 8.000 Euro.Der Ruheständler würde vor Steuern eine garantierte monatliche Rente von 298,56 Euro bekommen. 282,44 Euro pro Monat Wird die Ablaufleistung einer Fonds- police verrentet, gilt das Ertragsanteilverfah- ren. Das heißt: Es wird nur ein gesetzlich festgelegter Anteil der Rente versteuert. Dieser beläuft sich bei demMusterkunden auf 18 Prozent. Versteuert er diesen Anteil mit seinem persönlichen Einkommen- steuersatz von 30 Prozent, so bleibt ihm netto eine garantierte Monatsrente in Höhe von 282,44 Euro. Senkt der Versiche- rer nun den Rechnungszins von 2,25 auf 1,75 Prozent, verringert sich der Renten- faktor des Musterkunden von 37,32 auf nur noch 32,42 Euro. Damit reduziert sich seine monatliche Rente nach Steuern auf 245,36 Euro. Gerechnet auf die Rentengarantiezeit von 25 Jahren bedeutet das eine Gesamtsumme von 73.608 statt 84.732 Euro – und damit eine Einbuße von 11.124 Euro. Nun hat der Fondspoliceninhaber aber auch die Möglichkeit, statt einer Verren- tung mit niedrigerem Rentenfaktor eine Kapitalauszahlung zu wählen. Damit wür- de er in unserem Beispiel deutlich besser fahren.Da die Police nach 2004 abgeschlos- sen worden, zwölf Jahre gelaufen und der Inhaber bei Beginn der Auszahlungsphase älter als 62 Jahre ist, würden auf die Hälfte der Kapitalerträge 28,63 Prozent Abgel- tungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kir- chensteuer fällig. Netto würde der Versi- cherer dann 78.855 Euro auszahlen. Im Vergleich zur über 25 Jahre verrenteten Ablaufleistung der Fondspolice mit dem gesenkten Rentenfaktor wären das immer- hin 5.247 Euro mehr. Da der Musterkunde die Hälfte der Kapitalerträge mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern hat und dieser bei 30 Prozent liegt, würde das Finanzamt zwar eine Steuernachzahlung von 55 Euro verlangen. Damit läge er im Vergleich zur verrenten Ablaufleistung aber immer noch wesentlich besser. Ähnliche Berechnungen können Berater individuell für ihre Kunden anstellen,wenn diese nach den Auswirkungen eines gesenkten Ren- tenfaktors fragen. „Ich verstehe nicht, warum ein Versiche- rer den Rentenfaktor überhaupt senken darf“, sagt die Oldenburger Zahnärztin. „Ich dachte, der Faktor wäre garantiert.“Das ist zwar richtig, doch der Teufel steckt wie so oft im Kleingedruckten. „Bei manchen Unternehmen ist der Rentenfaktor tatsäch- lich garantiert“, erklärt der Versicherungs- mathematiker und Aktuar Peter Schramm. Versicherer haben dann keine Möglichkeit, den Faktor bei bestehenden Verträgen zu ändern. „Andere Lebensversicherer sehen in ihren Bedingungen hingegen nur ver- einbarte Faktoren vor“, sagt der Experte. Nicht immer fest garantiert Das Wort „Garantie“ ist hier nicht ganz treffend, denn die Unternehmen können den Rechnungszins und damit den Ren- tenfaktor unter bestimmten Voraussetzun- gen ändern, die im Vertrag aufgeführt sind. In solchen Policen sind sogenannte Anpas- sungs- oder Treuhänderklauseln enthalten. Diese legen fest, wann eine Änderung des Rentenfaktors erlaubt ist. In der Regel nennen Versicherer zwei Voraussetzungen: Die Rendite der Kapital- anlagen sinkt nachhaltig, oder die Lebens- Thomas Leithoff, Impuls Finanzmanagement: „Es ist nicht gesagt, dass Kunden eine niedrigere Rente erhalten, wenn der Rentenfaktor gesenkt wird.“ » Manche Lebens- versicherer sehen in ihren Bedingungen nur vereinbarte Rentenfaktoren vorn. « Peter Schramm, Aktuar Jens Oliver Martin, Alte Leipziger: „Unsere Kunden haben einen Rechtsanspruch auf den zu Vertrags- beginn zugesagten garantierten Rentenfaktor.“ FONDS & VERSICHERUNG Rentenfaktor 248 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © STEPHANIE LEISTEN, CALEB RIDGEWAY

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