FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Beamte bekommen zwischen 50 und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen erstattet. Wegen dieser Beihilfe müssen die Staatsdiener nur den Rest der Gesundheitskosten mit einer Krankenpolice absichern. Beamten privileg Bei Verbeamtung lohnt sich der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung fast nie. Was Beihilfetarife der PKV bieten und warum Makler bei der Öffnungsklausel aufpassen müssen. D eutschland beschäftigt rund 1,7 Mil- lionen Beamte. Als Staatsdiener genie- ßen sie einige Vorzüge. Dazu gehört, dass sich ihr Dienstherr an den Krankheitskos- ten beteiligt (Beihilfe). An diesem Punkt setzt für Versicherungsmakler die Beratung von Beamten und Beamtenanwärtern an. Anders als andere Arbeitnehmer können sie unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung (PKV) wech- seln oder stets freiwillig in der gesetzlichen Kasse (GKV) bleiben. Rund 85 Prozent entscheiden sich für die PKV, die insbe- sondere für junge, gesunde Beamte und Anwärter enorme Preisvorteile bringt. Das liegt auch an der staatlichen Beihilfe. Beamte bekommen zwischen 50 und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen erstattet. „Der Umfang ist abhängig von den jewei- ligen Beihilfevorschriften. Kinderreiche Be- amte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung, auch Ehegatten und Kinder profitieren“, sagt der Berliner Versicherungs- makler Dirk Gärtner, der sich mit seinem Unternehmen Beamten Circle auf die Ziel- gruppe der Staatsdiener spezialisiert hat. Besser früh beraten Welche Leistungen in welcher Höhe er- stattet werden, unterscheidet sich je nach Bundesland (siehe Tabelle nächste Seite). „Die Versicherung sollte auf die jeweilige Beihilfeverordnung und auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sein“, sagt Gärtner. „Da die Entscheidung zur künftigen Kran- kenversicherung meist bereits unmittelbar nach der Ausbildungszusage des Dienst- herrn fällt, ist eine frühzeitige Beratung von Beamtenanwärtern sinnvoll“, rät er. Wegen der Beihilfe müssen angehende Beamte nur den Rest der Gesundheitskos- ten mit einer PKV absichern (Restkosten- tarif), für sich selbst und gesondert für den beihilfeberechtigten Gatten und die Kin- der. Für die Restkostenversicherung, auch Beihilfeversicherung genannt, übernimmt der Dienstherr keinen Beitragsanteil. „Darüber hinaus lohnt sich oft noch der Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs, der Leistungslücken in den Beihilfekatalo- gen ausgleicht und so oft die Kosten, etwa für Zahnersatz, übernimmt“, berichtet Gärt- ner. Im Detail seien die Beihilferegelungen sehr unterschiedlich – und damit auch die nötigen Ergänzungsbausteine. Wo viel Licht, da auch Schatten, sagt der Volksmund. Das ist auch bei der PKV für Beamte so, denn die Versicherer können Neukunden wegen Vorerkrankungen ab- lehnen oder Zuschläge verlangen. Es gibt aber dennoch die Möglichkeit, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand einen Vertrag abzuschließen. Das Zauberwort heißt „Öffnungsaktion“ (auch Öffnungs- klausel genannt). Bei Vorerkrankungen wie einer Depression oder einer Behinderung sind höchstens 30 Prozent Risikozuschlag auf den Tarifbeitrag erlaubt, und man muss keine Leistungsausschlüsse fürchten. » Die Berechnung der PKV-Beiträge basiert auf drei Säulen. « Sven Bruns, Versicherungsmakler FONDS & VERSICHERUNG Krankenversicherung für Beamte 262 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © RICHARDLYONS | STOCK.ADOBE.COM, BEAMTEN CIRCLE

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