FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Bei der Aktion machen laut PKV-Verband aktuell 18 von insgesamt fast 40 Anbietern mit, darunter Versicherer mit starkemMak- lerkanal wie DBV, Hallesche, Allianz, Inter, Münchener Verein oder Signal Iduna. Keinerlei Vergütung Für Makler enthalten Abschlüsse über die Öffnungsaktion eine bittere Pille: Sie bringen keinerlei Courtage. Auch die Hoff- nung auf eine spätere Entlohnung ist nicht allzu groß. Bessert sich die Gesundheit des Kunden, kann ihm der Vermittler vielleicht eines Tages nützliche Beihilfeergänzungen anbieten. „Doch erstens muss der Kunde dazu die erneute Gesundheitsprüfung überstehen, und zweitens bringen Zusatz- tarife nur eine minimale Vergütung“, weiß Versicherungsmakler Sebastian Klöppel aus dem niederrheinischen Korschenbroich. „Alternativ könnten Makler auch ein Bera- tungshonorar nehmen, wenn Beamte nur über die Öffnungsklausel in die PKV kom- men“, berichtet Klöppel. Er selbst versucht jedoch eher, als Ausgleich für die PKV-Be- ratung das Maklermandat des Kunden für dessen weitere Policen zu bekommen. Das handhabt auch sein Maklerkollege Gärtner so. „Verbeamtete Kunden verfügen über sichere und meist überdurchschnittliche Einkommen und sprechen mich im Lauf der Zeit bei anderen Beratungsanlässen an“, sagt er. Trotz des Vergütungsproblems ist gerade bei der Auswahl des Beihilfetarifs inner- halb der Öffnungsaktion ein versierter Be- rater gefragt, denn die Wahl des Versiche- rers ist quasi eine Entscheidung für das ganze Leben. Der Beamte kann später den Versicherer nicht wechseln, allenfalls den Tarif, sonst verliert er seine angesparten Alterungsrückstellungen. Ausnahme: Wer seine PKV nach 2008 abgeschlossen hat, darf einen Teil seiner Alterungsrückstellun- gen (in Höhe einer Absicherung im Basis- tarif) mitnehmen. „Bevor ein Antrag in der PKV-Öffnungsaktion gestellt wird, sollte der favorisierte Tarif schon feststehen“, sagt Gärtner. „Denn nur das erste Unterneh- men, bei dem der formelle Antrag auf Ver- sicherung gestellt wird, ist verpflichtet, den Interessenten zu den erleichterten Bedin- gungen zu versichern.“ Der Antrag auf Teilnahme an der Öff- nungsaktion muss binnen sechs Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnis- ses gestellt werden.Der Tarifvergleich lohnt sich. „Insbesondere bei Heil- und Hilfs- mitteln gibt es Unterschiede“, betont der PKV-Verband. Grundsätzlich sollte eine Ver- sorgung, die sich mit dem medizinischen Fortschritt entwickelt („offener Hilfsmittel- katalog“), „ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Tarifs sein“, rät er. Gesunde Neu-Beamte kommen auch ohne Öffnungsaktion und damit noch preiswerter in die PKV. Schon ein „schlan- ker“ PKV-Schutz biete in der Regel mehr Leistungen als die GKV, sind erfahrene Makler überzeugt. „Die Berechnung der PKV-Beiträge basiert auf drei wesentlichen Säulen, wobei die Besoldung keine Rolle spielt: Einstiegsalter, Gesundheitszustand » Verbeamtete Kunden verfügen über sichere und meist über- durchschnittliche Einkommen. « Dirk Gärtner, Beamten Circle Beihilfesätze für Neu-Beamte in der PKV 1 in Baden-Württemberg bei erstmaligem Anspruch ab 2013 nur noch 50 Prozent (außer bei Kindern) | 2 oder verwitwet; Erhö- hung gilt nicht, wenn der Ehegatte selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist oder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient; pro Kind 5 Prozent mehr, pro Versorgungsempfänger 10 Prozent mehr. Quelle:kloeppel-versicherungsmakler.de |Stand:April2021 Region Person Ambulante Behandlung und Zahnarzt Klinikbehandlung Regelleistung Wahlleistung Bund, Bayern, Baden-Württemberg 1 , NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Beamter 50 % 50 % 50 % Beamter ab 2 Kindern 70 % 70 % 70 % Ehegatte 70 % 70 % 70 % Versorgungsempfänger 70 % 70 % 70 % Kind 80 % 80 % 80 % Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein Beamter 50 % 50 % Keine Beamter ab 2 Kindern 70 % 70 % Keine Ehegatte 70 % 70 % Keine Versorgungsempfänger 70 % 70 % Keine Kind 80 % 80 % Keine Hessen, Bremen Beamter, ledig 50 % 65 % 65 % Beamter, verheiratet 2 55 % 70 % 70 % fondsprofessionell.de 2/2021 263

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