FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021
te 236). „Und da hat es bei mir Klick gemacht“, erinnert sich Hüber. „Ich weiß schließlich genau, was Kampfsportler brau- chen.“ Er und seine Frau starteten kurz danach die Internetseite kampfsport-versi- cherung.de , deren Name Programm ist. Überraschend hohe Nachfrage „Die Seite war eine Initialzündung“, berichtet Hüber. „Bereits nach kurzer Zeit fanden uns Leute, die nach ‚Versicherungen‘ und ‚Kampfsport‘ suchten. Wir wurden von den vielen Anfragen der Kampfsport- ler, Trainer und Schulen überrascht.“ Mit der Zeit kamen immer mehr direkte Emp- fehlungen von Vereinen und Schulen dazu. Hüber wird auch eingeladen, um auf virtuellen Veranstaltungen über den Ver- sicherungsschutz für Kampfsportler zu sprechen und Vorträge zu halten. Der Grund für den Erfolgs ist aber nicht allein, dass man die Internetseite mit den relevanten Schlagworten sofort findet: Das profunde Wissen und die Expertise seines Teams, was Kampfsportler an Risikoschutz benötigen, spiegeln sich auf der Seite wie- der. Hüber spricht von einem Lernprozess, wie das Portal am besten zu gestalten sei. Eigene Deckungskonzepte Nach dem Start der Seite sprachen Hüber und sein dreiköpfiges Team mit ihnen be- kannten Sportlern und boten kostenlose Checks ihrer Policen an. „Dabei stellten wir fest, wie viele Versicherungen nicht passten“, sagt er. Nur ein Beispiel: Einige Versicherer nehmen Budo-Sportler bei einer Unfallver- sicherung nur an, wenn diese im Training oder bei Wettkämpfen „kampfsporttypi- sche Schutzkleidung“ tragen. „Was ist aber ‚kampfsporttypische Schutzkleidung‘?“, fragt Hüber rhetorisch. Der Begriff sei nicht definiert und damit ein Schlupfloch für Versicherer. Er ging dann dazu über, gezielt Haft-, Unfall- oder Rechtsschutzpolicen auf ihre Tauglichkeit für Karateka und Co. zu überprüfen und mit dem hauseigenen Siegel „von Kampfsportlern empfohlen“ zu versehen. „Wenn wir eine solche Versiche- rung vermitteln, garantiere ich, dass diese für Kampfsportler geeignet ist.“ In einem weiteren Schritt entwickelten er und seine drei Mitstreiter, die allesamt ebenfalls begeisterte Budo-Sportler sind, weitere eigene Deckungskonzepte neben der schon erwähnten Trainerhaftpflicht: eine Unfallpolice für Trainer und Aktive, bei der extra vermerkt ist, dass Wettkämpfe und Training versichert sind. Ferner eine Rechtsschutzpolice, eine Haftpflicht für hauptberufliche Trainer und eine spezielle Betriebshaftplicht für Kampfsportschulen. Das Geschäft brummt Das Konzept ist in den vergangenen drei Jahren aufgegangen. Der Umsatz stimmt, auch wenn die Corona-Pandemie für eine leichte Delle gesorgt hat. Hüber und seine Mitstreiter betreuen mittlerweile mehr als 1.200 Kunden in ganz Deutschland von Flensburg bis Oberammergau – das stim- me wortwörtlich, wie er sagt. Auf eine gezielte Akquise neuer Kunden kann er eigenen Angaben zufolge verzichten. Das Geschäft habe sich organisch entwickelt. Dass die Idee so gut aufging, schreibt Hüber nicht nur dem eigenen Portal und dem Know-how in der Kampfsportnische zu, sondern auch dem konsequenten IT- Einsatz. Ein reiner Onlineabschluss ist aber nicht möglich: Alle Beratungen erfolgen über E-Mail, Telefon oder Videoberatung. „Wir fokussieren uns auf die persönliche Einzelberatung, da wir so viele Punkte mit den Kunden klären müssen und diese auch viele Fragen haben“, sagt Hüber. Wichtig sei ferner, dass alle internen Prozes- se klar definiert und digitalisiert seien. „Wir sind schon seit Beginn im Jahr 2006 digital unterwegs“, sagt er. „Wir haben gar keine Aktenschränke.“Daher ist das Büro mit nur vier Personen schlank aufgestellt. Hüber arbeitet weiter an der Gestaltung der Internetseite. Schließlich stehen die Kampfkünste nicht still: Sie entwickeln sich weiter – und damit auch die Bedürf- nisse der Sportler.Daneben pflegt er seinen ursprünglichen Internetauftritt mit Ange- boten für „normale“ Kunden, Mit dem meisten Herzblut widmet er sich aber dem Teil des Berufs, der seinem Hobby am nächsten ist. So kam es auch zu Hübers neuestem Coup: ein Deckungskonzept für eine Vermögensschadenhaftpflicht für Kampfsportvereine. JENS BREDENBALS FP Ralf Hüber mit seiner Frau und Co-Geschäftsführerin Petra Hüber, die ebenfalls mit dem „Kampfsport-Virus“ in- fiziert ist und den schwarzen Gürtel tragen darf. VERTRIEB & PRAXIS Geschäftsmodell 298 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © MARIUS BULLING
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