FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

License Agreements‘ ohnehin die Entschei- dung über Annahme oder Ablehnung von Apps nach freiem Ermessen vor. Apple kann also Apps aus beliebigen Gründen ablehnen“, erklärt Loos. Anders formuliert: Der Technologiegigant kann sowieso machen, was er will. Loos hält es daher für wahrscheinlich, dass nur noch die Apps der jeweiligen Finanzinstitute in den Apple Store aufgenommen werden. Keine Verschwörung Andere Branchenkenner sehen die Änderungen nicht ganz so kritisch. „Zum einen steht dort nicht, dass etwas explizit untersagt wurde“, betont Maik Klotz, der Unternehmen zu Digitalthemen berät. „Zum anderen steht da sehr deutlich, die Apps ‚sollten von dem Finanzinstitut stam- men, das diese Dienstleistungen erbringt‘. Sollten ist nicht müssen.“Das Nichterwäh- nen einer Option bedeutet seiner Meinung nach noch lange kein Verbot von Multi- Banking-Apps. „Jetzt kann man natürlich den Spekulatius auspacken und die große Verschwörung (t)wittern – oder eben die Kirche im Dorf lassen.“ Externe Apps von Drittanbietern dürften im schlimmsten Fall keine öffentliche Schnittstelle mehr nutzen, sondern müss- ten offizielle APIs nutzen, meint Klotz. „Das ist aber ohnehin in der Zahlungsverkehrsrichtlinie PSD2 geregelt.“Er verweist auch auf die relativ geringe Verbreitung der bankenunabhängigen Multiban- king-Apps. Marktführer sind hierzulande nach wie vor die Banking-Soft- ware-Angebote der jeweiligen Kreditinstitute. Dabei liegt die Sparkassen-App mit rund 3,8 Millionen Downloads allein in den zwölf Monaten bis Ende Juli 2020 vorn, zeigt eine Aus- wertung des Analysehauses Prio- ridata (siehe Grafik). Auf Platz zwei hat es mit rund 2,4 Millio- nen Downloads die App der Smartphone- Bank N26 geschafft.Darauf folgt das Ange- bot der Volks- und Raiffeisenbanken mit rund 1,6 Millionen Abrufen. Banking-Apps von Drittanbietern liegen deutlich unter diesen Werten, zeigt eine Auswertung von Klotz für den Blog „Payment & Banking“. Ein Fall fürs Kartellamt? Dass die Spekulationen ins Kraut schie- ßen, liegt auch an der restriktiven Kommu- nikationspolitik des Tech-Giganten. Apple äußerte sich trotz mehrmaliger Nachfrage von FONDS professionell nicht zu dem Sachverhalt. Gegenüber dem IT-Fachmaga- zin „Heise“ hatte das Unternehmen ledig- lich erklärt, dass die Regeln für Finanz- Apps gleich blieben. Die aktualisierte Fassung solle dem besseren Verständnis dienen.Weitere Erklärungen gab es nicht. Nicht jeder traut dem Braten, da ein Ei- geninteresse des Unternehmens nicht gänz- lich auszuschließen ist. Auch als das Bezahl- systemApple Pay eingeführt wurde,warfen viele Branchenteilnehmer der US-Firma vor, die eigene Marktmacht auszunutzen. Falls Apple den restriktivenWeg gehen soll- te, können die Anbieter bankenunabhängi- ger Multibanking-Apps jedoch noch hof- fen. „Sollte dies, wie teils spekuliert wird, mit dem Angebot einer eigenen Finanz- App durch Apple verbunden sein, beste- hen kartellrechtliche Bedenken gegen das Vorgehen“, so Anwalt Loos. Es sei durchaus möglich, dass in diesem Fall das Bundes- kartellamt Maßnahmen dagegen ergreife. Drittanbieter außen vor Dass Apple Software von Drittanbietern ausschließt, kommt häufiger vor. So erlaubt das Unternehmen seit Kurzem nur noch Corona- Apps, die von offiziellen, ver- trauenswürdigen Institutionen stammen. Auch wenn eine App beispielsweise offizielle Daten der Weltgesundheitsorganisation verwendet, aber von privaten Anbietern stammt, wird sie nicht mehr in den Store aufge- nommen. Apple möchte damit vor allem der Verbreitung von falschen Informationen vorbeu- gen, was grundsätzlich ja ein löbliches Ansinnen wäre. MARCUS HIPPLER FP Banking in der Hosentasche Geht es um das mobile Banking, dominieren die Apps der „echten“ Kreditinstitute das Geschehen. *1.8.2019-31.7.2020 imGooglePlayundAppleStore |Quelle:Prioridata 3,82 Mio. 2,43 Mio. 1,6 Mio. 0,85 Mio. 0,67 Mio. Zahl der Downloads ausgewählter Banking-Apps* Deutsche Bank Commerzbank Volks- und Raiffeisenbanken N26 Sparkasse » Apple kann Apps aus beliebigen Gründen ablehnen. « Thomas Loos, Kanzlei Krammer Jahn fondsprofessionell.de 2/2021 407

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