FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

Produktlandschaft auf, damit Kunden deut- lich stärker an sachwertorientierten Anla- gen und deren Rendite partizipieren kön- nen. So behält auch die versicherungsför- mige bAV ihre Chance. Mit welchem Ergebnis? Fondspolicen sind bei Direktversicherun- gen mittlerweile der Standard und erlau- ben weiterhin den Aufbau einer rentier- lichen Altersversorgung, verbunden mit einer lebenslangen Rentenphase. Denn das wird immer wieder vergessen: In der Altersversorgung ist letztlich die Versor- gungsphase entscheidend.Oder anders aus- gedrückt: Egal wie lange der Kunde lebt, es wird eine Rente gezahlt. Sie versprühen einen unerschütterlichen Optimismus, dass sich die Betriebsrente weiter durchsetzt. Ist das angesichts der Probleme gerechtfertigt? Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Betriebsrente nochmals attraktiver für die Beschäftigten geworden.Denn bei allen Entgeltumwandlungen im Bestand kom- men ab 2022 noch 15 Prozent on top vom Arbeitgeber.Viele Arbeitgeber, die den Fach- kräftemangel mittlerweile massiv spüren, geben deutlich mehr Zuschuss.Da sehe ich momentan eine sehr positive Entwicklung. Der Gesetzgeber hat letztes Jahr mit der Reform der versicherungsvertraglichen Lö- sung die Haftungssicherheit für die Betriebe erhöht: Wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet, enden de facto die Ver- p ichtungen des Arbeitgebers zur bAV. Das tut der bAV gut. Hektische Bewegungen sind Gift für die Vorsorgebereitschaft. Falls sich die Politik nicht auf eine Abschwächung der Garantie bei der weit verbreiteten Beitragszusage mit Mindest- leistung (BZML) einlässt, droht für diese Zusageform das Aus? Es genügt einfache Mathematik, um zu sehen, dass bei einem Rechnungszins von maximal 0,25 Prozent und einer Anlage- rendite von null Prozent für 30-jährige Staatsanleihen selbst bei Nettotarifen ohne Vertriebskosten und sparsamen Verwaltungs- kosten eine Beitragsgarantie nicht zu er- wirtschaften ist.Und das spiegelt der Markt schon wider: Produkte mit einer 100-Pro- zent-Beitragsgarantie werden extrem rar. Viele Experten sehen unter diesen Umstän- den eine beitragsorientierte Leistungszusage (BoLZ) als gute Alternative. Dort gibt es aber mehrere arbeitsrechtliche Fragezeichen. Der Gesetzgeber hat im Betriebsrenten- gesetz aus guten Gründen anders als bei der BZML kein Garantieniveau für die BoLZ festgelegt. Das lässt also Raum o en für abgesenkte Garantien, allerdings stellt sich die Frage nach einer Untergrenze. Es gibt bereits Urteile des Bundesarbeitsge- richts zur inhaltlichen Ausgestaltung einer BoLZ. Im Fokus steht dabei, von Beginn an eine Mindestleistung festzulegen. Welche Garantiehöhe halten Sie bei der BoLZ für angemessen? Grundsätzlich gilt eine einfache Faustregel: je weniger Garantie, desto kritischer wird die Arbeitsgerichtsbarkeit wahrscheinlich im Streitfall hinschauen. Ich teile die Ansicht, dass bei 50 Prozent eine Untergrenze er- » Wir bauen auf freie Vermittler, denn sie können in besonderem Maße eine sehr gute Beratung der Endkunden sicherstellen. « Henriette Meissner, Stuttgarter Lebensversicherung fondsprofessionell.de 3/2021 223

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=