FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

reicht sein könnte, weil die EU-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers dort den Min- destschutz von Betriebsrenten sieht. Ent- scheidend ist für mich aber der Umgang der Vermittler mit dem Thema: Wir brau- chen gut ausgebildete Berater, die den Kun- den den Zusammenhang zwischen abge- senkten Garantien und höheren Rendite- chancen erläutern können, um eine bedarfs- gerechte Beratung sicherstellen zu können. Worauf sollten Arbeitgeber und Makler in diesem Zusammenhang achten, damit die Regelungen gerichtsfest sind? Aus meiner Sicht ist Transparenz Trumpf: Die Unterlagen und auch die Zusagen des Arbeitgebers sollten deutlich machen, was der Beschäftigte „kauft“. Also: Wo liegt das Garantieniveau, wie sind die Chancen, wo liegen Risiken, und was passiert in den so- genannten Störfällen, insbesondere bei vor- zeitiger Beitragsfreistellung? Auch in einem solchen Fall muss immer ein angemessener wirtschaftlicher Wert verbleiben. Die Ga- rantie darf nicht einfach wegfallen. Gerade wenn zwischen unterschiedlichen Garan- tieniveaus gewählt werden kann, braucht der Arbeitnehmer mehr Informationen für seine Entscheidung, und das sollte entspre- chend dokumentiert werden. In der bAV gibt zwar der Arbeitgeber das Produkt vor, doch bei der Entgeltumwandlung kann sich ein Arbeitnehmer auch dagegen ent- scheiden. Dazu muss die Beratung bedarfs- gerecht sein. Ein kompetenter Berater wird sich dadurch noch besser vomMarkt abhe- ben können. Sie sagen, dass abgesenkte Garantien auch für sicherheitsorientierte Anleger bedarfs- gerecht sind. Wie ist das gemeint? Dazu gibt es eine exzellente Studie des In- stituts für Finanz- und Aktuarwissenschaf- ten (Ifa). Der Titel ist etwas sperrig: „Aus- wirkungen von Garantien auf in ationsbe- reinigte Chancen und Risiken langfristiger Sparprozesse“. Die Ergebnisse sind aber sofort intuitiv verständlich. Altersvorsorge ist ein langfristiger Ansparprozess. Durch die Langfristigkeit spielt die In ation eine wichtige Rolle. Kaufe ich ein Produkt mit einer 100-Prozent-Garantie, das bei der Geldanlage nur wenig Rendite erzielen kann, dann habe ich langfristig kaum Chancen auf einen In ationsausgleich. Ver- zichte ich auf Garantien und kann gleich- zeitig sachwertorientiert anlegen, so gibt es langfristig einen In ationsausgleich, weil die Aktienentwicklung auf lange Sicht auch positiv mit der In ation korreliert. Das ist in einer Niedrigzinsphase von besonderer Bedeutung. Daher kommt das Ifa zu dem Schluss, dass ein Produkt mit abgesenkter Garantie auch für sicherheits- orientierte Anleger bedarfsgerecht ist. Ich rate jedem Vermittler, diese Studie zu lesen. Ab 2022 muss der Arbeitgeber bei allen Entgeltumwandlungen imBestand 15 Pro- zent Zuschuss geben. Aber viele Versiche- rer stocken die Beitragssumme in beste- henden Policen nicht auf. Warum? Das Grundproblem liegt darin, dass der Ge- setzgeber dem Arbeitgeber einen Zuschuss vorschreibt, ohne dass die Versorgungsträger dafür einen Kontrahierungszwang haben. Manche Pensionskassen dürfen nicht kontra- hieren,weil die Ba n ihnen das Neugeschäft verboten hat. In vielen Fällen handelt es sich um alte oder geschlossene Tarifgenerationen, teils mit sehr hohen Rechnungszinsen. Bei Altverträgen vor 2005 kommt noch das steu- erliche Thema der sogenannten Novation hinzu: Diese nach dem alten Paragraf 40 Einkommensteuergesetz pauschal mit 20 Prozent versteuerten Direktversicherungen mit Jahresbeiträgen bis 1.752 Euro können nicht weiter erhöht werden, ohne teilweise den Steuervorteil bei Kapitalauszahlung zu verlieren. Daher wäre der Arbeitgeberzu- schuss im alten Vertrag wie ein Neuvertrag mit weniger Steuervorteil zu behandeln,was zudem den Beratungs- und Verwaltungs- aufwand nochmals deutlich erhöhen würde. » Die neuen Regeln bie- ten versierten Beratern eine große Chance, ihre Beziehung zu Firmen- kunden zu stärken. « Henriette Meissner, Stuttgarter FOTO: © JOST FINK 224 fondsprofessionell.de 3/2021 FONDS & VERSICHERUNG Henriette Meissner | Stuttgarter Versicherung

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