FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

solche Freiberu er nicht individuell bera- ten“, sagt Rebekka Sarnes, Wirtschaftsbera- terin und Versicherungsmaklerin von „Arzt im Blick“. Das sei ähnlich wie bei der GRV. Eine große Einrichtung, die die Geschäfte mehrerer Versorgungswerke führt, bestätigt dies: Die Beratung zu berufsständischen Versorgungswerken sei zwar grundsätzlich vorstellbar, da es sich dabei aber um eine P ichtversorgung handle, sei eine Vermitt- lung und Beratung durch externe Fachleu- te jedoch nicht notwendig. Daher bleibt als Beratungsfeld nur die zweite (bAV) und dritte Säule (private Al- tersvorsorge). Sarnes, die auch zur ärztli- chen Niederlassung berät, lässt dabei die bAV-Beratung für den Arzt erst einmal außen vor. Grund: „Viele Berufseinsteiger, die zunächst angestellt sind, lassen sich frü- her oder später mit eigener Praxis nieder und können als Freiberu er gar keine bAV mehr für sich selbst nutzen“, sagt Sarnes. Selbst in der ersten Säule (Basisrente), eigentlich durch die steuerliche Förderung für Selbstständige interessant, aber auch in der dritten Säule könne nicht jeder Arzt aus dem Vollen schöpfen. In Bayern muss der niedergelassene Arzt nicht nur den Grundbeitrag von 18 Prozent (bis zur BBG) verp ichtend ins Ärzte-Versorgungs- werk einzahlen, sondern laut Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung bei Einkom- men über der BBG nochmals sieben Pro- zent. „Da bleibt je nach Fachrichtung des Arztes vielfach kein nanzieller Spielraum mehr für weitere Altersvorsorge“, weiß Sarnes aus Erfahrung. Wie die P ichtbeiträge investiert werden, darüber entscheiden die Versorgungswerke selbst, was sich in regional unterschied- lichen Renten widerspiegeln kann. Die entsprechenden Beschlüsse tre en die Auf- sichts- und Verwaltungsausschüsse sowie die Vertreterversammlungen der Versor- gungswerke, erläutert die zerti zierte Ruhe- standsplanerin. Kein Insolvenzschutz Dabei sind in der Vergangenheit auch teure Fehler passiert. So musste das Nieder- sächsische Zahnärzte-Versorgungswerk be- reits in der Börsenkrise 2001/2002 laufende Rentenzahlungen um bis zu 50 Prozent kürzen und die Rentenprognosen senken. Andere Versorgungswerke waren in unter- schiedlichem Maße auch später von sol- chen Dellen betro en. So musste die Baye- rische Rechtsanwalts- und Steuerberaterver- sorgung 2005 den Rechnungszins von vier Prozent für Neumitglieder auf 3,25 Pro- zent reduzieren. „Heute kann kaum ein Versorgungswerk noch mehr als zwei Pro- zent Rendite ausweisen“, sagt Spezialver- mittler Thomas Stephan aus dem rhein- land-pfälzischen Haßloch, der sich auf die Versorgung von Anwälten konzentriert. „Rentenkürzungen von bis zu 30 Prozent gegenüber der einstigen Prognose sind kei- ne Seltenheit“, so Stephan.Die Rentenhöhe im Versorgungswerk sei nicht garantiert, das Vermögen nicht vor Insolvenz ge- schützt und die Fachaufsicht des jeweiligen Landesministeriums für das Vermögen fachlich lückenhaft, kritisiert Stephan. „Wenn es um freiwillige Höherversiche- rung meiner Mandanten geht, schaue ich mir immer vorher die Jahresberichte an, ob sich das überhaupt lohnt“, so Sarnes. Bei Hochrechnungen in den jährlichen Be- scheiden müsse stets geprüft werden, ob und wie lange die versprochene jährliche Dynamisierung der Altersrenten tatsächlich auch erfolgt ist, legt die Beraterin den Fin- ger in die Wunde. Vielfach sind Rentenstei- gerungen zuletzt ausgeblieben. So gibt es 2021 bei drei der fünf von der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) verwalteten berufsständischen Versorgungswerke keine Erhöhungen (Apotheker, Ingenieure/Psy- chotherapeuten sowie Rechtsanwälte/Steu- erberater). Einige Anbieter haben 2021 die Renten leicht erhöht, etwa die Bayerische Ärzteversorgung um 1,0 Prozent (2020: 1,5 Prozent) und die Bayerische Architekten- versorgung in Teilen um 0,5 Prozent. Die BVK, eine Oberbehörde im Ressort des Bayerischen Innenministeriums, ver- waltet als Dienstleistungszentrum für fünf berufsständische und sieben kommunale Versorgungswerke insgesamt rund 92 Mil- liarden Euro Kapitalanlagen für etwa 2,4 Millionen Versorgungsberechtigte. Jahreser- gebnisse für „ihre“Versorgungswerke nennt die BVK nicht – dies ist den einzelnen Ein- Christian Mosel, ÄVWL: „Die Renten wurden zuletzt nicht angehoben, sondern der Jahresüberschuss komplett in die Gewinnrücklage eingestellt.“ Rebekka Sarnes, Arzt im Blick: „Wenn es um die freiwillige Höherversicherung meiner Mandanten geht, prüfe ich, ob sich das überhaupt lohnt.“ FONDS & VERSICHERUNG Freiberufler 264 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTO: © MANDY ZIELINSKI, ÄVWL

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