FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

pierinstitut ist. „Wir ermitteln jetzt, wie viel Eigenkapital wir jederzeit vorhalten müs- sen, und die Berechnung ist etwas nebulös“, erklärt Hammer. Der Grund dafür ist, dass mittelgroße Institute für Kunden-, Markt- und Unter- nehmensrisiken sogenannte K-Faktoren vergeben müssen. Diese quanti zieren die Risiken und bestimmen dann mit über die Höhe der Eigenmittel, die zusätzlich zum Anfangskapital hinterlegt werden müssen. „Durch die neuen Vorgaben werden die Eigenmittelanforderungen für uns vor- aussichtlich aber niedriger ausfallen als vorher, insofern sind wir nicht unzufrie- den“, erklärt Hammer. Keine zentralen Veränderungen „Das neue WpIG bringt für uns keine zentralen Veränderungen“, sagt Frank Ulb- richt, Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen aus Oberursel. Die neuen Regelungen beträfen vor allem das Melde- wesen. „Wir müssen monatlich, quartals- weise und jährlich erforderliche Bilanz- kennzahlen an die Ba n liefern“, erklärt Ulbricht. Die Anzahl und die Taktung der Meldungen hätten sich durch das neue Gesetz zwar reduziert, allerdings nicht we- sentlich verringert. „Wir haben uns das Regelwerk schon Anfang des Jahres zusammen mit unserem Wirtschaftsprüfer angeschaut und festge- stellt, dass es uns kleine Erleichterungen verscha t und immerhin keine Belastun- gen bringt“, berichtet Ulbricht. Einstufung als kleines Institut Die BfV wurde als kleines Wertpapierin- stitut klassi ziert, obwohl sie eine Zulas- sung für den Eigenhandel besitzt. „Diese nutzen wir jedoch derzeit nicht. Daher sind wir nicht als mittleres Institut einzu- stufen, auch wenn wir über die notwendi- gen Eigenmittel für diese Klasse verfügen“, erläutert Ulbricht. Viel Aufwand habe das WpIG nicht gebracht. „Allgemein ist erst einmal jedes Gesetz, das uns nicht zusätz- lich belastet, vielleicht sogar etwas entlastet, als positiv zu bewerten“, ndet er. Alrik Haug, Vorstand der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel in Frankfurt, war zuerst einmal überrascht. „Die Ba n hat uns angeschrieben, damit wir eine Selbsteinschätzung dazu abgeben, in wel- che Größenklasse wir gehören“, berichtet er. Zu dieser Zeit hatte die heutige Bank noch den Status eines Vermögensverwalters und rmierte unter Reuss Private Deutschland. „Dann haben wir uns durch die Vor- schriften gearbeitet und festgestellt, dass die BN & Partners Capital, das Haftungsdach unserer Gruppe, ein mittleres Wertpapier- institut ist“, berichtet Haug. Der Grund dafür sind die hohen Bruttoumsätze. „In der Vermögensverwaltung liegen wir zwar unter allen Schwellenwerten für ein mittleres Institut“, sagt Haug. Doch zehn Tage vor dem Inkrafttreten des WpIG sicherte sich Reuss Private Deutschland noch schnell den Namen „Wertpapier- handelsbank“, rmierte um und erweiterte die KWG-Lizenz um das Finanzkommis- sionsgeschäft. „Und weil wir diese dem- nächst aktiv nutzen wollen, gelten wir spätestens ab diesem Zeitpunkt als mittel- großes Wertpapierinstitut“, sagt Haug. Moderner Ansatz Die Auswirkungen auf das operative Ge- schäft seien gering. „Unser Tagesgeschäft ist gar nicht betro en, alles, was mit Anleger- schutz zu tun hat, bleibt ja auch unter dem WpIG bestehen“, sagt Haug.Die Grundidee ndet er dennoch gut. „Zu sagen, man trennt die Wertpapierinstitute von den Ban- ken, ist richtig“, erklärt er. Auch die Beauf- sichtigung der Institute ihrer Größe und dem jeweiligen Risiko des Geschäftsmodells entsprechend sei vernünftig. Das WpIG er- kennt er als das, was es auch ist: ein moder- ner Ansatz – der aber so manchen Wunsch o enlässt. ANDREA MARTENS FP » Es bestehen keine einheitlichen Kriterien für die Anwendung des Proportionalitäts- grundsatzes. « Nero Knapp, VuV Christian Hammer, NFS Netfonds: „Die Wohl- verhaltensregeln sind nicht erleichtert worden, das hätten wir uns schon erhofft.“ Alrik Haug, Reuss Private Bank für Wertpapier- handel: „Zu sagen, man trennt die Wertpapierinstitute von den Banken, ist richtig.“ fondsprofessionell.de 3/2021 415

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