FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021
UMFRAGE BU: Jeder Zweite hält Schutz für überflüssig Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als sehr wichtige Police. Verbraucher se- hen das anders: Mehr als die Hälfte (52 %) betrachtet es nicht als sinnvoll, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag von Swiss Life Deutschland. Die Ablehnung ist oft aber eher mangelnden Mitteln als Ignoranz ge- schuldet: Fast 40 Prozent jener, die eine BU für über üssig halten, wollen oder können die unter Umständen hohen Beiträge für die Policen (lesen Sie dazu auch den Arti- kel auf Seite 258) nicht aufbringen. Die Umfrage zeigt ferner, dass viele die Risiken, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, falsch einschätzen. Als größte Gefahr nen- nen sie Unfälle (25 %), psychische Probleme (20 %) und Einschränkungen im Bewe- gungsapparat (18 %). „Psychische Erkran- kungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen sind mit 37 Prozent die häu gste Ursache für eine Berufsunfähig- keit, und das nachweislich schon seit meh- reren Jahren“, sagt Stefan Holzer, Leiter des Bereichs Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsführung bei Swiss Life Deutschland. Zweithäu gster Grund sind Erkrankungen des Bewegungsappa- rats, erst dann folgen Unfälle. FP Urteilsticker § Versorgungsrechte | BGH | Urteil vom 10. 6. 2021 | Az. IX ZR 6/18 Wenn eine insolvente Person im Zuge einer Scheidung Versorgungszahlungen leisten muss, hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf dieses eigentlich rechtsfehlerhaft gezahlte Geld, wenn er es versäumt, recht- zeitig Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts einzulegen. § Widerruf | OLG Karlsruhe | Urteil vom 21. 5. 2021 | Az. 12 U 43/21 Die zweiwöchige Frist für den Widerruf einer Lebensversicherung beginnt auch dann, wenn in den zugesandten Widerrufsbelehrungen die Angabe einer zuständigen Aufsichtsbehörde fehlt. Eine Police kann also nicht Monate später widerrufen werden. § Beratung | OLG Dresden | Beschl. vom 10. 3. 2021 | Az. 4 U 2372/20 Ein Beratungsvertrag zwischen Makler und Kunde kommt auch dann zustande, wenn dieser Kontaktdaten über eine Internetseite eingibt und anschließend vom Makler telefo- nisch kontaktiert wird. Eine Maklervollmacht ist keine zwingende Voraussetzung. Stefan Holzer, Swiss Life Deutschland: „Psychische Erkrankungen sind mit 37 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.“ Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Seit November arbeitet Max Weinhold im Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service und ist dort als Chief Com- mercial Officer für das ope- rative Geschäft verantwort- lich. Weinhold ist ehemali- ger Hockey-Nationalspieler. Petra Hielkema trat im September als Nachfolgerin von Gabriel Bernardino die Stelle als Präsidentin der europäischen Versiche- rungsaufsicht Eiopa an. Sie arbeitete bislang bei der De Nederlandsche Bank. Der Bundesverband Deut- scher Versicherungskauf- leute (BVK) hat Hubertus Münster zum stellvertreten- den Hauptgeschäftsführer bestellt. Der Rechtsanwalt arbeitet bereits seit 1998 für den BVK. Heinz-Peter Roß ist Ende Juli als Vorstandschef der Viridium Gruppe zurück- treten und in den Aufsichts- rat gewechselt. Auf den Posten von Roß rückte der bisherige Viridium-Finanz- chef Tilo Dresig nach. Christian Thimann hat sei- ne Position als Vorsitzender der Geschäftsführung der Athora Deutschland zu- rückgelegt. Ihm folgte Ralf Schmitt nach, der seit 2015 im Group General Counsel bei dem Unternehmen ist. NEWS & PRODUCTS Versicherungen FOTO: © SWISS LIFE DEUTSCHLAND, GOTHAER, EIOPA, BVK, ATHORA, VIRIDIUM 70 fondsprofessionell.de 3/2021
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