FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2021
INFINUS BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Manager Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von sechs ehemaligen Managern der Infinus-Gruppe wei- testgehend verworfen. Die Angeklag- ten wollten sich mit dem im Juli 2018 gesprochenen Urteil des Land- gerichts (LG) Dresden nicht abfin- den. Fünf Männer waren wegen ban- den- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug zu bis zu acht Jahren Haft verurteilt worden, ein weiterer Ex-Manager wegen Beihilfe zu vier Jahren und sechs Monaten. Das LG- Urteil sei „zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt“, zitiert die Nachrichtenagentur DPA Gabriele Cirener, die Vorsitzende des Fünf- ten Strafsenats. Das LG Dresden muss im Wesentlichen nur bei einem Angeklagten über das Strafmaß neu verhandeln, „weil das Landgericht eine Strafmilderung nach der sogenannten Kronzeugenregelung nicht erörtert hatte“, so der BGH.Der Senat hob zudem die Verurteilung wegen Kapi- talanlagebetrugs auf. „Auswirkungen auf das Strafmaß der anderen Angeklagten hat dies aber nicht“, so Cirener laut DPA. Die Staatsanwaltschaft hatte das Konglomerat im November 2013 hochgehen lassen – nur wenige Wochen, nachdem FONDS professionell kritisch über die „rätselhaften Gewinne“ der Gruppe berichtet hatte. Die Ex-Manager saßen teils mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet. FP Im September 2013 traf FONDS professionell Rudolf O., Jörg B. und Kewan K. (v. l.) zum Interview in Dresden. Zwei Monate später saßen alle drei in Untersuchungshaft. Urteilsticker § Dispo | BGH | Urteil vom 29. 6. 2021 | Az. XI ZR 46/20, Banken müssen Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat ein Institut nach Kunden- gruppen differenzierte Zinssätze, darf es den Überziehungszinssatz nicht mit einer vagen Angabe wie „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. § Provision | OLG Karlsruhe | Urteil vom 12. 10. 2021 | Az. 17 U 545/20 Eine Bank darf im Rahmen eines Kredits eine Bereitstellungsprovision verlangen, wenn der Kunde den Kredit nach Ablauf einer Abruffrist noch nicht hatte auszahlen lassen. Das gilt auch, wenn die Provision den Zinssatz des Kredits erheblich überschreitet. § Schenkung | BFH | Urteil vom 6. 5. 2021 | Az. II R 24/19 Wenn eine erbberechtigte Person von einem Erblasser vor dessen Tod beschenkt wurde und daher später Ausgleichszahlungen an andere Erben geleistet hat, so müssen diese Zahlungen steuermindernd berücksichtigt werden. Die Begründung des BFH: So wird das Geschenkte gesichert. Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Der US-Vermögensverwal- ter PGIM Fixed Income hat Magdalena Polan für die neu geschaffene Position als Chefökonomin einge- stellt. Zuvor hat Polan bei Legal & General Investment Management gearbeitet. Die britische Anleihenbou- tique Bluebay AM hat ihr ESG-Investmentteam mit Emma Whiteacre ver- stärkt. Sie stieß als Senior- ESG-Analystin zur Gruppe. Whiteacre wird von London aus arbeiten. Die ebenfalls in London an- sässige Elena Koycheva wurde von Bluebay AM in die neu geschaffene Posi- tion einer ESG-Institutional- Portfoliomanagerin berufen. Sie ist eine interne Mitar- beiterin. Steven de Vries ist neuer Vertriebschef für das Whole- sale- und Retailgeschäft von Legal & General IM in Kontinentaleuropa. Er war zuletzt von 2017 bis 2020 bei Janus Henderson Inves- tors. Candriam hat drei neue Investmentexperten für das TeamThematic Global Equity eingestellt. Marie Lannoy und Jonas Desomer stoßen beide als Aktienfondsmana- ger und Pierre Vaurice als Medtech-Analyst hinzu. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 42 fondsprofessionell.de 4/2021 FOTO: © ROBERT MICHAEL | FONDS PROFESSIONELL, PGIM FIXED INCOME, BLUEBAY AM, CANDRIAM, JANUS HENDERSON
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