FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2022

Commerz Real, je 10.000 Euro Investitions- summe 3,5 Tonnen CO 2 zu vermeiden. Die Klage der Verbraucherschützer zielte auf die enge Verzahnung von berechnetem Fußabdruck und dessen Ausgleich per ent- sprechender Investitionssumme ab. Weil hier der Eindruck erweckt würde, die Geld- anlage habe ganz konkrete Auswirkungen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck, sei die Werbeaussage irreführend. Commerz Real hielt dagegen. Die Kraft- werke, in die der Klimavest investiert, würden im Gegen- satz zu denen, die Strom aus fossilen Energiequellen produ- zieren, eine „messbare positive Wirkung durch CO 2 -Vermei- dung“ erzielen, argumentierte Commerz Real in einer Stel- lungnahme. Bei der gerichtlichen Anhö- rung der Parteien berichtete Nikolaus Melwitz im Januar von seinem Selbstversuch mit dem Impact-Rechner: „Richtig schlau wird man auf den ersten Moment nicht“, sagte der mit dem Verfahren betraute Vorsit- zende Richter am Landgericht Stuttgart. Ihm wäre außerdem nicht klar geworden, worin der Ausgleich bestünde, sagte er. Denn wenn Fluggesellschaften bei der Buchung anbieten, neue Bäume zu pflan- zen, dann würde dadurch dem Klima sofort CO 2 entzogen, bei Strategien der CO 2 -Vermeidung jedoch nicht. Begriffliche Unschärfen Dass jede ökologisch produzierte Kilo- wattstunde tatsächlich eine fossil produ- zierte verdrängt, ist gesetzlich geregelt. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der soge- nannte Einspeisevorrang verfügt: Energie- versorger müssen ökologisch produzierten Strom bevorzugt abnehmen. Wechselt hingegen ein Ökokraftwerk lediglich sei- nen Besitzer, ist es schwierig, die positive Wirkung eines Investments zu begründen. Ein ökologischer Impact mittels eines Investments lässt sich eigentlich nur mit einem neu ans Netz gehenden Kraftwerk darstellen. „Begriffe wie ‚vermeiden‘, ‚einsparen‘ oder ‚reduzieren‘ haben jeweils eine vollkom- men andere inhaltliche Bedeutung“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzen- trale Baden-Württemberg. Der Argumenta- tion, dass jedes neue Windrad automatisch zu einer Verringerung des CO 2 -Ausstoßes beiträgt, könne er nicht folgen. „Wenn ein Windrad einen Mehrbedarf an Strom deckt, ändert sich doch der CO 2 -Ausstoß nicht.“ Urteil Richter Melwitz entsprach mit seinem Urteil (Az. 36O92/ 21KfH) weitgehend der Klage der Verbraucherzentrale. Da- nach darf die Commerz Real keinen direkten Zusammen- hang zwischen einer bestimm- ten Anlagesumme und einer definierten Reduktion des per- sönlichen CO 2 -Fußabdrucks Niels Nauhauser, Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg: „‚Vermeiden‘, ‚einsparen‘ oder ‚reduzieren‘ haben vollkommen verschiedene Bedeutungen.“ Henning Koch, Commerz Real: „Mit dem Urteil des Stuttgarter Landgerichts haben wir die von uns angestrebte Rechtssicherheit erreicht.“ Bigfoot nicht überlebensfähig Durchschnittlicher CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland Um die Klimawirkung unterschiedlicher Treibhausgase zu vereinheitlichen, wird sie in CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) umgerechnet. Quelle:Umweltbundesamt Wohnen | 2,2t CO2e| 20 % Strom | 0,5t CO2e| 5 % Mobilität | 2,2t CO2e| 20 % Pro Kopf 10,7t CO2e Klimaziel < 1,0t CO2e Ernährung | 1,7t CO2e| 16 % Sonstiger Konsum | 3,4t CO2e| 31 % Öffentl.Infrastruktur | 0,8t CO2e| 8 % » Wir ebnen Unter- nehmen ihren Weg zur 1,5-Grad-Konformität. « Sebastian Müller, Right Based on Science SACHWERTE Greenwashing 244 fondsprofessionell.de 1/2022 FOTO: © VBZ BADEN-WÜRTTEMBERG, COMMERZ REAL

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