FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2022

Nachhaltig sortiert Bald müssen Finanzberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erheben. Branchenverbände und Bafin haben sich nun darauf geeinigt, für wen welche ESG-Produkte in Frage kommen. A b 2. August gilt für Anlageberater ein neues Regime. Dann werden sie die „Nachhaltigkeitspräferenzen“ ihrer Kunden abfragen müssen, also zu klären haben, ob und, wenn ja, welche ökologischen oder sozialen Kriterien sie bei ihren Anlagen berücksichtigt wissen möchten. Dem schließt sich eine Frage an, die viele Berater heute noch rätseln lässt: Welches Finanz- produkt darf ich dem Kunden überhaupt empfehlen, um dessen Vorstellung von Nachhaltigkeit gerecht zu werden? Hier soll das „ESG-Zielmarktkonzept“ helfen, das die Verbände der Fondsgesell- schaften (BVI), Banken (DK) und Zertifikate- häuser (DDV) gemein- sam entwickelt und mit der Finanzaufsicht Bafin abgestimmt haben. Das Konzept gibt ein Raster vor, in das die Anbieter ihre Pro- dukte einsortieren können. Das soll den Vertrieben die Arbeit erleichtern, liefert das Konzept doch eine Vorauswahl, an der sie sich bei der Produktselektion orientieren können. Denn klar ist: Den alles ent- scheidenden „ESG-Stempel“ für Fonds und andere Finanzinstru- mente wird es nicht geben. Da- für fällt das Urteil, was jeman- dem persönlich als nachhaltig gilt, viel zu individuell aus. Die EU-Kommission hat in ihrer delegierten Verordnung zur Mifid-II- Richtlinie, die die Abfrage der Nachhaltig- keitspräferenzen vorschreibt, deshalb auch keinen abschließenden Katalog vorgelegt, welche Produkte welchem Anleger emp- fohlen werden dürfen. Vielmehr werden nur mehrere mögliche Produktmerkmale genannt. Daran orientiert sich auch das Verbändekonzept. FONDS professionell beantwortet die wichtigsten Fragen hierzu. Weshalb braucht es das Ziel- marktkonzept überhaupt? Die EU-Kommission gibt in ihrer Delegier- ten Verordnung durchaus Anhaltspunkte, wann ein Fonds den Nachhaltigkeitsprä- ferenzen eines Anlegers gerecht werden kann.Wirklich praxistauglich sind die Vor- gaben allerdings nicht. „Uns war zum einen wichtig, ein Konzept zu entwickeln, das produktübergreifend funktioniert, also nicht nur für Fonds, sondern auch für Zertifikate und Anleihen“, erläutert BVI- Rechtsexpertin Anna Niemitz. „Zum ande- ren war unser Ziel, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, welche An- forderungen an Produkte zu stellen sind, wenn ein Anleger Nachhaltigkeitspräferenzen äußert. Es hilft den Kunden nichts, wenn bei- spielsweise die Sparkasse vor Ort mit völlig anderen Definitionen arbeitet als die be- nachbarte Geschäftsbank.“ Warum hat es so lang gedau- ert, bis das Konzept vorlag? Die Arbeiten am Zielmarktkonzept began- nen schon vor drei Jahren – die Branche wollte frühzeitig einen Standard etablieren, damit Anbieter und Vertriebe einen auto- Welche Fonds eignen sich für Kunden, die mit ihrem Geld beispielsweise zum Klimaschutz beitragen möchten? Das ESG-Ziel- marktkonzept soll helfen, solche Sondervermögen herauszufiltern. » Es hilft den Kunden nichts, wenn die Spar- kasse vor Ort mit völlig anderen Definitionen arbeitet als die benach- barte Geschäftsbank. « Anna Niemitz, BVI STEUER & RECHT ESG-Zielmarktkonzept 426 fondsprofessionell.de 1/2022 FOTOS: © COPRID | STOCK.ADOBE.COM; ANTTO | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=