FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2022
sind vor allem die Anlagevermittlung, die Anlageberatung und die Abschlussvermitt- lung, bezogen auf Finanzinstrumente“, erläutert Daniel Blazek, Partner der Biele- felder Kanzlei BEMK Rechtsanwälte. „Un- ter einem Finanzinstrument wiederum ist laut Paragraf 1 Absatz 11 KWG fast alles zu verstehen, was am Markt der Geldanlagen existiert – von der Aktie über Anleihen und Investmentvermögen bis hin zur Ver- mögensanlage.“ Für bestimmte Finanzinstrumente gilt eine „Bereichsausnahme“ (Paragraf 2 Ab- satz 6 Nr. 8 Buchstabe „d“ und „e“ KWG) – gewissermaßen die Arbeitsgrundlage der gewerblichen Finanzanlagenvermittler. Sie dürfen je nach Kategorie ihrer 34f-Erlaub- nis UCITS-Fonds, Alternative Investment- fonds (AIF), geschlossene Fonds sowie Ver- mögensanlagen vertreiben, die mit Edel- metallen hinterlegt sind. Fonds 34f-Vermittler können ihren Kunden also problemlos Fonds anbieten, die in Edelme- talle investieren. Nur: Davon gibt es kaum welche – zumindest von der Art, die Gold und Silber tatsächlich physisch halten und nicht nur indirekt über Derivate oder Mi- nenaktien abbilden. UCITS-Fonds fallen komplett aus, da diese Vehikel nicht phy- sisch in Rohstoffe investieren dürfen. Einer der wenigen AIF aus dieser Nische, die in Deutschland vertrieben werden dürfen, ist der Hansagold, der zumindest bis zu 30 Prozent des Kapitals direkt in Gold stecken kann. Der Rest fließt zu einem guten Teil in Verbriefungen, die mit Lieferansprüchen auf physisches Gold besichert sind. Aus Gründen der Diversifikation kauft Fonds- manager Nico Baumbach zudem Silber- und andere Edelmetallverbriefungen. Ähnlich geht der Aureus Fund vor, ein in Irland aufgelegter AIF, dessen Management mitunter jedoch auch in Goldminenaktien investiert. Früher gab es einige Angebote aus der Welt der geschlossenen Fonds. So emittierte die Wiesbadener Solit-Gruppe drei Beteili- gungsmodelle, die Edelmetalle physisch kauften. Am Zweitmarkt werden noch ge- legentlich Anteile an diesen Gesellschaften gehandelt, neue Zeichnungen sind aber schon lange nicht mehr möglich. Deutlich beliebter bei Privatanlegern waren und sind ohnehin die preiswerten börsengehan- delten Produkte wie Xetra-Gold, die phy- sisch mit Gold hinterlegt sind. Diese im Branchenjargon ETC (Exchange-Traded Commodity) genannten Vehikel sind rechtlich gesehen aber Inhaberschuldver- schreibungen. „Damit dürfen 34f-Vermittler diese Produkte nicht vertreiben, das ist Kreditinstituten und Wertpapierdienstleis- » Die legale Ausgestaltung derartiger Goldprodukte ist schwierig. « Martin Duncker, Schlatter Rechtsanwälte Barren von der Bank Frage an Goldbesitzer: „Wo kaufen Sie Ihr Gold?“ Die Bank ihres Vertrauens ist für Kunden die Hauptanlaufstelle, um Gold und andere Edelmetalle zu erwerben. *Mehrfachnennungenmöglich |Quelle:Reisebank-Umfrage2021 Sonstige Auktionshaus / Internetplattform Händler / Berater Banken Einkaufsstellen für Gold* 62,1 % 46,9 % 11,3 % 1,9 % Einmal ist keinmal Frage an Goldbesitzer: „Werden Sie weiter Gold kaufen?“ Viele Goldbesitzer sind im vergangenen Jahrzehnt zu Überzeugungstätern geworden: Sie haben vor, weiteres Gold zu erwerben. Quelle:Reisebank-Umfragen 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 2021 2019 2016 2014 2010 Ja Nein Weiß nicht 42,0 % 34,6 % 76,6 % 7,1 % fondsprofessionell.de 1/2022 431
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