FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022
miert sich dieser Posten auf rund 33 Millio- nen Euro im Jahr. Welcher Anteil davon dem Finanzvertrieb zusteht, dazu wollen sich die Beteiligten nicht äußern. „Für die von der DVAG vermittelten fondsgebun- denen Produkte beziehen wir nur gesetzes- konforme Vergütungen, zu denen wir uns, weil es sich um interne Informationen und Vertragsdetails mit unseren Partnergesell- schaften handelt, nicht weiter äußern“, teilt eine DVAG-Sprecherin mit. Dass Geld fließt, ist aber unstrittig. „Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft zahlt aus den von ihr bereits in die Champions-Select- Fonds eingerechneten Kosten wiederkeh- rend Vergütungen für Vertriebsleistungen“, heißt es in der Dokumentation einer Alters- vorsorge-Beratung, die FONDS professio- nell vorliegt. Und weiter: „Es stehen auch Fonds ohne diese direkte Zuwendung an den Vermögensberater zur Auswahl.“ In der Tat: Wählt der DVAG-Vermittler für die Fondspolice kein Champions-Select-Port- folio, sondern etwa den DWS Deutschland, ist diese Passage in der Beratungsdokumen- tation nicht zu finden. Die Dreierkonstellation aus DVAG, Generali und DWS kann nicht die einzige ihrer Art sein. Darauf lässt eine aktuelle Umfrage der Finanzaufsicht Bafin schlie- ßen. Die Behörde hat rund 60 Lebensversi- cherer, die im ersten Halbjahr 2021 Versi- cherungsanlageprodukte wie Fondspolicen angeboten haben, nach den Effektivkosten und weiteren Informationen zur Kosten- belastung dieser Produkte befragt. Neun von 60 Versicherern Dabei gaben neun Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2021 Neugeschäft in fonds- gebundenen Versicherungen gezeichnet ha- ben, an, dass bei mindestens einem der von der Abfrage erfassten Hauptverkaufspro- dukte die KVG Rückvergütungen an die Vertriebler fließen lässt. „Etwa 75 Prozent der erwähnten Lebensversicherer kennen für die in Rede stehenden Hauptverkaufs- produkte auch die konkrete Höhe der Rückvergütungen“, teilt die Bafin auf Anfra- ge mit. Damit sind etwa sechs der 60 be- fragten Unternehmen das Modell und die Konditionen bekannt. Für Policenkunden ist eine solche Form der Vermittlervergütung ärgerlich. Nicht nur, dass sie tendenziell die Kosten einer Fondspolice erhöht, es besteht auch das Risiko, dass der Versicherungsnehmer nicht den passenden Fonds für seine Police erhält, sondern den mit der höchsten Ver- gütung durch die Kapitalverwaltungsgesell- schaft. Und anders als bei den üblichen Rückvergütungen an den Versicherer pro- fitieren Fondspoliceninhaber noch nicht einmal über die Beteiligung an möglichen Überschüssen. So findig wie die DVAG müssen Unter- nehmen offensichtlich noch nicht einmal sein, um ein Doppelmodell aufzusetzen. „Wir gehen davon aus, dass Fondsanbieter und Lebensversicherer in diesen Fällen die nötigen Informationen austauschen, wel- che die KVGen benötigen, um die Rück- vergütungen an die Vermittler zahlen zu können“, teilt die Bafin auf Anfrage mit. Dafür sei es nicht zwingend nötig, einen separaten Fonds speziell für eine Vertriebs- organisation aufzulegen. Keine Namen Fragt sich nur, wer die neun Versicherer sind, denen diese Praktik für das eigene Haus bekannt ist.Die Bafin kann sich dazu nicht äußern. In einer Umfrage unter den Versicherern, die in der aktuellen Auswer- tung des Fondspolicenmarktes durch die Redaktion zu den 20 größten Anbietern zählen (siehe FONDS professionell 3/2021, Seite 226), teilten 13 Unternehmen mit, dass sie solche Modelle nicht vorsehen. Die Generali erklärte, Vertragsbeziehungen zwi- schen Dritten unterlägen der Vertraulich- keit. Dies gilt auch für die zur Generali ge- hörende Cosmos Direkt. Die Continentale Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität: „Eine zusätzliche Vergütung durch eine KVG dürfte wohl einen Interessenkonflikt darstellen.“ Oliver Lang, Blau Direkt: „Wenn Fondspolicen- Vermittler Rückvergütungen von KVGen erhalten, dann ist das nicht zu legitimieren.“ » Wir gehen davon aus, dass Fondsanbieter und Versicherer die nötigen Informationen austauschen. « Bafin fondsprofessionell.de 2/2022 293
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