FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022
tigt. Das bedeutet, dass sie mit der linken oder mit der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, einen leichten Alltagsgegen- stand (z. B. ein leeres Wasserglas, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu greifen und un- unterbrochen für fünf Minuten, auch un- ter Ablage des Unterarms, in der Luft zu halten, ohne dass er ihr aus der Hand fällt.“ Das mag banal klingen, aber für Geld aus der Grundfähigkeitspolice zählt jedes Wort in der Definition. Lobenswert findet Assekurata auch die überarbeitete Defini- tion der Grundfähigkeit „Knien und Bücken“ in der „Körperschutzpolice“ der Allianz: „Die versicherte Person kann sich nicht mehr so weit auf den Boden knien, dass sie mit beiden Knien den Boden be- rührt, und sich danach wieder aufrichten kann, oder sie kann sich auch mit gebeug- ten Knien nicht so bücken, dass sie einen leichten Gegenstand (z. B. einen Bleistift) vom Boden aufheben und sich danach wieder aufrichten kann.“ Hierbei wird ins- besondere auf die Kombination des Grei- fens (Fingerfertigkeit) beim Bücken einge- gangen, hebt Assekurata hervor. Diese Beispiele zeigen, dass gerade in der Grundfähigkeitsversicherung der Teufel im Detail steckt. „Positiv ist jedoch, dass die Bemühungen imWettbewerb um eindeu- tigere Bedingungsformulierungen zuneh- men“, betont der Analyst. Assekurata unter- sucht Grundfähigkeitspolicen anhand von über 50 Detailkriterien, die zehn Haupt- kriterien zugeordnet werden: Verlust der Grundfähigkeit, Leistungsauslöser, Leis- tungsbewertung, Ausschlüsse und Wieder- einschlüsse, Wechseloption, Allgemeine Bestimmungen, Leistungsarten, Zahlungs- hilfen, Besonderheiten und Erweiterungen sowie Transparenz. „Plus“ und „Premium“ Relativ neu ist auch die überarbeitete Grundfähigkeitsversicherung der Gothaer. Im „Fähigkeitenschutz“ (Basisvariante) sind bis zu zehn Grundfähigkeiten wie Gehen, Hören, Sehen oder eigenverantwortliches Handeln abgesichert, in den Tarifvarianten „Plus“ und „Premium“ kommen jeweils vier weitere Grundfähigkeiten dazu, etwa Gleichgewichtssinn, Handgebrauch, Auto- fahren oder Sitzen. In den AVB heißt es zum Handgebrauch: „Die versicherte Per- son kann die rechte oder die linke Hand nicht mehr für alltägliche Verrichtungen einsetzen.“ Als alltägliche Verrichtungen gelten zum Beispiel: eine Flasche mit Schraubverschluss schließen und wieder öffnen, einen Schraubendreher oder eine Schere benutzen, ein Türschloss mit einem Schlüssel öffnen. „Gut ist, dass die Gothaer die Leistungs- auslöser nicht abschließend aufzählt“, sagt Makler Wenzel. Der Leistungsnachweis las- se sich also auch über andere vergleichbare Einschränkungen führen. Kein „Finanztest“-Urteil Wenig hilfreich waren bisher die Pro- dukttests der Stiftung Warentest. Unter- sucht wurden zuletzt im Sommer 2020 gut 30 Tarife von 18 Gesellschaften. Leider hat „Finanztest“ kein hartes Testurteil abgege- ben, sondern nur Empfehlungen für Tarife, die nach Ansicht der Tester „guten Schutz zu einem guten Preis“ bieten. Immerhin nennt die Stiftung einige Punkte, die einen guten Grundfähigkeitsschutz auszeichnen: erforderliche Mindestdauer der Beeinträch- tigung (besser sechs als zwölf Monate), Ver- lust einer der versicherten sensorischen Fähigkeiten, Verlust einer der versicherten motorischen Fähigkeiten, Verlust einer der versicherten intellektuellen und geistigen Fähigkeiten, Verlust der Mobilität, Pflege- bedürftigkeit, Nachversicherungsgarantie, Leistungsdynamik ist möglich, Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten, keine Melde- pflicht bei verbesserter Gesundheit. Wer sind aktuell die Favoriten der Makler bei Grundfähigkeitsversicherungen? Einen Hinweis gibt die im März veröffentlichte Michael Franke, Franke und Bornberg: „Bei einem jungen Produktsegment geht es erst einmal um Vertrauen. Mit Marketing-Gags schafft man das nicht.“ Andreas Ludwig, Morgen & Morgen: „Zu viele Leistungsauslöser machen die Grundfähigkeits- versicherung unbezahlbar.“ 28 verschiedene Formulierungen für die Grundfähigkeit „Handgebrauch“ fanden sich in den analysierten Versicherungs- bedingungen. Quelle:FrankeundBornberg FONDS & VERSICHERUNG Grundfähigkeitspolicen 308 fondsprofessionell.de 2/2022 FOTO: © STEFAN NEUENHAUSEN | FRANKE UND BORNBERG, MORGEN & MORGEN
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