FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022

einmal die Stelle suchen müssen, an der die an einen Pool gezahlte Provision aufge- führt ist.Dies ist immer die Position, an der zu lesen ist: „An Dritte gewährte Zuwen- dungen, davon laufende Vertriebsprovisio- nen“ (siehe Kasten unten). Trotzdem keine Klarheit Nun mag das Durchforsten der Ex-post- Kostenausweise ein wenig Zeit in An- spruch nehmen. Wer den Aufwand nicht scheut, hat dann aber Klarheit darüber, ob seine Provisionsabrechnung stimmt oder ob etwas zu beanstanden ist. „So mag es scheinen, aber leider stimmt das nicht“, sagt Eberhard. Der Grund dafür ist ebenso ein- fach wie skurril: Die Ex-post-Kostenauswei- se können meist gar nicht mit dem Zeit- raum der aktuellen Provisionsabrechnung übereinstimmen. Dies liegt daran, dass die Vorgaben für die Bereitstellung dieser Kos- tenberichte nicht praxistauglich sind. Bekanntlich müssen Wertpapierdienst- leister ihren Anlagekunden einmal pro Jahr einen Ex-post-Kostenausweis zur Verfü- gung stellen. So schreibt es die EU-Finanz- marktrichtlinie Mifid II vor.Wie der Name schon sagt, müssen die Kostenberichte ex post, also im Nachhinein, für jeden einzel- nen Fonds ausweisen, welche Produkt- und Dienstleistungskosten in den vorangegan- genen zwölf Monaten angefallen sind. Der richtige Zeitraum für den Versand der Ausweise wäre damit eigentlich immer das erste Quartal jedes Jahres. Die tatsäch- lichen Kosten von Fonds für die vorange- gangenen zwölf Monate sind so früh im Jahr aber noch nicht verfügbar.Dafür müs- sen die testierten Jahresabschlüsse vorliegen. Daher erlaubt die Finanzaufsicht Bafin den Depotbanken, die jüngsten testierten Zahlen zu verwenden.Damit haben die In- stitute die Wahl zwischen zwei Übeln: Ent- weder sie verschicken die Kostenberichte zügig mit alten Daten – oder sie versenden sie erst spät im Jahr mit korrekten Zahlen. Von beiden Varianten hat der Vermittler, der seine Provisionsabrechnung prüfen möchte, herzlich wenig. Die testierten Zah- len des Vorjahres sind für den Check der aktuellen Abrechnung nicht brauchbar. „Es ist aber auch nicht möglich, auf einen Ex- post-Kostenausweis mit korrekten Sum- men monatelang zu warten“, sagt Eberhard. Denn die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der meisten Pools schreiben vor, dass Vermittler Beanstandungen ihrer Provi- sionsabrechnungen innerhalb von vier Wo- chen vorbringen müssen. Geschieht dies nicht, entfällt der Anspruch auf Korrektur. Gespräch mit dem Pool Heißt das also, dass sich ein Fondsver- mittler die mühselige Durchsicht von Ex- post-Kostenausweisen gleich sparen kann? „Nicht ganz“, sagt Eberhard. Immerhin sei es gut, wenn auch im Nachhinein noch Abweichungen auffallen.Gerade wenn die- se bei größeren Positionen oder an mehre- ren Stellen auftreten, sollte der Vermittler mit seinem Pool ins Gespräch gehen, denn eventuell haben sich Änderungen an den Konditionen einzelner Fonds ergeben. „Es ist natürlich jederzeit möglich, dass Maklerpools Veränderungen in der Cour- tagetabelle vornehmen“, weiß Eberhard. » In der Abrechnung weisen wir nicht aus, welche Provision wir von der Depotbank für den jeweiligen Fonds erhalten haben. « Tim Bröning, Fonds Finanz Was der Ex-post-Kostenausweis verrät Die depotführende Stelle muss dem Anle- ger jedes Jahr eine Kosteninformation schicken, in der alle Produkt- und Dienst- leistungskosten aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit der Geldanlage stehen. Dort werden auch die Provisionen offenge- legt – anbei ein reales Beispiel für das Jahr 2020 (anonymisiert). Unter dem Posten „ von Dritten an Ebase gewährte Zuwendungen “ sind die Bestandsprovisionen zu verstehen, die die Fondsplattform – in diesem Fall Ebase – vom Fondsanbieter erhält. Die Position „von Ebase an Dritte gewährte Zuwendungen “ wiederum zeigt, welcher Teil dieser Provision an den Maklerpool weitergereicht wurde. Diese Information kann dem Berater helfen, seine eigene Provisions- abrechnung zu kontrollieren. VERTRIEB & PRAXIS Maklerpools 316 fondsprofessionell.de 2/2022 FOTO: © FONDS FINANZ

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=