FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

nur Vermittler ab 250 Mitarbeitern in den Anwendungsbereich fallen werden. Ein Kernstück der Verbandsarbeit war für Sie persönlich der „Code of Conduct“. Was verbirgt sich dahinter? Unsere Berufsregeln sind eine ausformulier- te Richtschnur für das Handeln der Mit- glieder im Verhältnis zu Versicherern, zum Staat sowie imWettbewerb der Mitglieder untereinander. Diese Leitlinien für Trans- parenz, Wettbewerb, Abrechnungsverkehr und Inkasso gelten schon seit Mitte der 2000er-Jahre. Damals hatte der New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer aufge- deckt, dass in den USA mehrere Makler mit verschiedenen Versicherern zumNach- teil der Kunden bei der Vergütung kollabo- riert hatten. Für diese überhöhte Vergütung durch Marktmanipulation und unrecht- mäßige Absprachen gab es zahlreiche Ver- urteilungen und einen gewaltigen Rufscha- den. Seither ist der Code of Conduct prä- gend für die Kommunikation unseres Selbstverständnisses. Gerade weil der Mak- ler als Sachwalter des Kunden die Courtage vom Versicherer erhält, ist die klare Kom- munikation seines Rollenbildes notwendig. Worum geht es bei den Leitlinien für mehr Transparenz konkret? Durch die ergebnisabhängige Vergütung in den USA auf Basis künstlich überhöhter Angebote kam europaweit die Frage auf, was der Makler überhaupt macht und welche Interessen sein Handeln leiten. Zu- gleich gab es bereits die Diskussion, ob Courtage oder Honorar die bessere Vergü- tung sei.Natürlich wollen wir weitere über- flüssige Regulierung abwenden. Deshalb lautet die Leitlinie 1: Das Kundeninteresse und nicht das wirtschaftliche Eigeninteres- se des Versicherungsmaklers bestimmt die Auswahlentscheidung. Dass wir damit die Regelungen zur Auswahlentscheidung des Maklers in der IMD respektive der IDD konkretisiert haben, war ein Hauptziel. Daraus leitet sich auch die Leitlinie 2 ab: Die Courtage stellt unverändert die Leitver- gütung für die Honorierung des Versiche- rungsmaklers in Deutschland dar. Vor dem Hintergrund der Leitlinie 1 bedarf es auch keiner ungefragten Offenlegung der Cour- tage und ihrer Höhe. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass wir damit den Soft-Disclosure-Ansatz verankert haben. Das heißt: Fragt der Kunde nach, erhält er die konkrete Information über die Cour- tagehöhe. Und was beinhalten die anderen Leitlinien? Leitlinie 3 sagt: Bei unterschiedlichen Ein- nahmequellen hat der Makler dem Kun- den die weitere Quelle offenzulegen. Und Leitlinie 4: Soweit es bonus- oder erfolgs- getriebene Sondervergütungen gibt, die im Widerspruch zu Leitlinie 1 stehen, werden diese vom BDVM kritisch gesehen und nicht empfohlen.Wenn sich alle Vermittler an diese Leitlinien halten würden, wären wir beispielsweise auf EU-Ebene nicht zu den Kickbacks bei Fondspolicen zugunsten von Vermittlern befragt worden. Was ist noch nötig, um das Berufsbild des Maklers zu stärken? Das Berufsbild würde sicherlich gestärkt werden, wenn die Eingangsvoraussetzun- gen deutlich erhöht würden. Für unsere Mitglieder wäre dies kein Problem. Ein Ab- schluss als „Versicherungsfachmann“ reicht nicht, wir setzen den „Versicherungskauf- mann“ voraus. Eine höhere Mindestquali- fikation würde auch bei der Nachwuchs- gewinnung helfen. Wir propagieren insbe- » Die Alternative zur Courtage wären für die Masse Zwangs- systeme ohne Beratung, die auf individuelle Bedürfnisse natur- gemäß nicht eingehen können. « Hans-Georg Jenssen, BDVM FOTO: © JOST FINK fondsprofessionell.de 3/2022 239

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