FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

zugt unverändert die Abschlusscourtage. Fast 100 BDVM-Mitglieder sind aber bei Lebensversicherungen, insbesondere in der bAV, bereits vollständig auf laufende Cour- tagen umgestiegen und vermeiden so auch das leidige Thema der steuerlichen Rück- stellung für eine spätere Betreuung. Auch die Rechtsprechungmischt sich in die Frage ein, wie weit die Unabhängigkeit des Maklers reicht. Was sagen Sie als Jurist? Eine ausgewogene Marktanalyse muss über 50 Prozent der am Markt vertretenen Versicherer einbeziehen, sagt das OLG Karlsruhe (Az.: 6 U 82/20). Ich halte diese Auffassung für schlichtweg falsch. Diese Rechtsprechung hat ihre Ursache darin, dass hier ein Vergleichsportal im Internet als Versicherungsmakler aufgetreten ist und der Kunde den Eindruck haben musste, hier wird der gesamte Markt verglichen. Auf diesen Webseiten wurde versäumt, den Erwartungshorizont des Kunden richtig einzustellen. Ich war ja auch bei der Schaf- fung der IMD mit dabei, und auf europäi- scher Ebene ist niemand davon ausge- gangen, dass ein Versicherungsmakler quasi Angebote von allen Versicherern berück- sichtigt, selbst von denen, die gar nicht mit Maklern zusammenarbeiten wollen. Die Unabhängigkeit des Versicherungs- maklers wird schon im Maklervertrag deutlich, sagten Sie in Bezug auf das Urteil. Wie meinen Sie das? Bereits im Maklervertrag sollte deutlich werden, auf welcher Grundlage der Makler überhaupt tätig wird und welche Auswahl- kriterien vorliegen. Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Internetvergleichs- portal, das auch als Makler zugelassen ist. Der klassische Makler bespricht mit dem Kunden zunächst den Maklerauftrag und die Kundenwünsche. Im Maklervertrag wird auch festgelegt, nach welchen Krite- rien der Makler die Entscheidung trifft, welches Produkt für den Kunden am bes- ten geeignet ist. Reine „Preisfüchse“ sind bei solchen Vertragsgrundlagen nicht rich- tig aufgehoben. Der BDVM empfiehlt sei- nen Mitgliedern ausdrücklich die Bestim- mung imMaklervertrag, „dass Versicherun- gen nicht an Direktversicherer oder Unter- nehmen vermittelt werden, die dem Mak- ler keine Vergütung gewähren“.Wie soll der Makler, der nach dem gesetzlichen Leitbild eine Vermittlungsleistung schuldet, diese liefern, wenn der Versicherer mit ihm nichts zu tun haben will? Darüber hat sich das OLG Karlsruhe offensichtlich keine Gedanken gemacht. Angesichts der großen regulatorischen Baustellen in der Altersvorsorge fragt man sich: Hat Altersvorsorge mit Versicherun- gen überhaupt noch Zukunft? Sie hat eine Chance, nur nicht mit den bis- herigen Produkten. Zukunftsfest dürften Produkte sein, die stärker in Aktien inves- tieren, eine vernünftige Risikoabsicherung bieten und bei denen es deutlich weniger als 100 Prozent Beitragsgarantie gibt. Der Vorteil der Lebensversicherer gegenüber dem reinen Aktiensparen ist, dass diese gro- ße Erfahrung im Mix der Anlageklassen und der Besicherung eines Leistungsver- sprechens haben. Insbesondere die Glät- tung über die Zeit ist eine Stärke der Lebensversicherung. Die individuelle Lebensversicherung führt dann auch dazu, dass die jeweiligen Besonderheiten des Kunden berücksichtigt werden können, etwa die Chance, das Investment auch über ESG zu steuern. Nachhaltigkeit und deren Berücksichtigung kann sich zu einemAsset der Lebensversicherung entwickeln. Vielen Dank für das Gespräch. DETLEF POHL FP VITA: Hans-Georg Jenssen Hans-Georg Jenssen, Jahrgang 1956, promovierte zur euro- päischen Mitversicherung. Nach Stationen am Seminar für Versicherungswissenschaft in Hamburg, beim Hanseatischen OLG und in einer Kanzlei wurde der Jurist 1992 Leiter der Rechtsabteilung und 1997 Personalchef der Hamburg-Mann- heimer. 2001 wechselte Jenssen als geschäftsführender Vorstand zum BDVM. Ende 2022 geht er in den Ruhestand. » Fast 100 BDVM-Mitglie- der sind bei Lebensver- sicherungen vollständig auf laufende Courtagen umgestiegen. « Hans-Georg Jenssen, BDVM Interview mit Jenssens Nachfolger: QR-Code oder fponline.de/BDVM322 FOTO: © JOST FINK 242 fondsprofessionell.de 3/2022 FONDS & VERSICHERUNG Hans-Georg Jenssen | BDVM

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