FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

entierten Geldanlage ohne Garantie bieten die Chance auf eine überdurchschnittliche Rendite – allein schon wegen der Aktien- anlage“, sagt Michael Hauer, Geschäftsfüh- rer des Instituts für Vorsorge und Finanz- planung (IVFP). Hinzu kämen die Steuer- vorteile. „Zudem können Kunden wegen des Versicherungsmantels das Langlebig- keitsrisiko mit einer lebenslangen Rente absichern“, so Hauer. Steuerlich liegt die Fondspolice in typischen Rechenbeispielen aufgrund des Zinseszinseffekts während der Ansparphase meist vorn, ergänzt Andreas Krick, Steuerexperte beim IVFP (siehe FONDS professionell 3/2018, Seite 234). Der Rückstand der Direktanlage hat sich durch die Investmentsteuerreform 2018 und die damit ermöglichte Teilfreistellung laufender Fondserträge jedoch verringert. Oft hohe Kosten Abgesehen davon bleibt ein großes Aber – gerade im Vergleich zur Direktanlage: die Kosten. Die Stiftung Warentest analysierte kürzlich 29 Fondspolicen ohne Garantie und bezifferte deren Mehrkosten gegen- über einem Aktienfondssparplan auf 0,2 bis 1,23 Prozentpunkte pro Jahr. Mehr- kosten von einem Prozentpunkt im Jahr summieren sich laut Finanztest bei einem 200-Euro-Monatsbeitrag und einer annua- lisierten Rendite von sechs Prozent über 30 Jahre auf mehr als 33.000 Euro Minder- ertrag im Vergleich zum Sparplan. Je nachdem,mit welchen Kosten, Rendi- ten, Freibeträgen und Steuersätzen man im Alter rechnet, liegt mal die Versicherung, mal der Sparplan ein paar Prozent vorn, so die Experten der Stiftung Warentest. „Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ergeben sich bei Fondspolicen durchaus nennens- werte Steuervorteile“,meint Bastian Kunkel, Gründer des Versicherungsmaklers VMK in München. Die höheren Kosten ließen sich oft mehr als ausgleichen. Allerdings kann es auch anders kom- men.Die Finanzaufsicht Bafin kam in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Fondspolice mit 100 Euro Monatsbeitrag bei vier Eintrittsaltern zwischen 1,75 Pro- zent (40 Jahre Laufzeit) und 2,66 Prozent (zwölf Jahre Laufzeit) Effektivkosten aus- weist (siehe FONDS professionell 2/2022, Seite 292). Um unter bestimmten Annahmen, die bei sehr langen Laufzeiten natürlich mit Vorsicht zu genießen sind, zu halbwegs vernünftigen Ergebnissen für die Beratung zu bekommen, helfen einige Tools und Dienstleister bei der Berechnung, darunter der „Fondsanlagen-Optimierer“ des IVFP. Wer auch imRuhestand bei einer lebens- langen Police in Fonds investiert bleiben will, kann sich bei Rentenbeginn dafür entscheiden, sofern der Versicherer diese Option bietet. Die Angebote innovativer Produkte sind laut Finanztest „noch klein und wenig vergleichbar“. Vor dem Hinter- grund einer steigenden Lebenserwartung ist es für Kunden attraktiv, das Kapital auch nach dem Ende der Ansparphase noch in Fonds anzulegen, bestätigt eine Umfrage des IVFP unter 145 Finanzmaklern. Für knapp 60 Prozent der Befragten spielt eine fondsgebundene Rentenphase in der Bera- tung eine Rolle, Tendenz steigend. Weitere Steuervorzüge Für Fondspolicen gelten weitere Steuer- vorzüge. So ist bei Tod der versicherten Per- son die Todesfallsumme für die Begünstig- ten immer einkommensteuerfrei. Auch für das Verschenken oder Vererben von Ver- mögen lässt sich eine Fondspolice nutzen. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Whole-Life-Police, die lebenslang oder bis zum Endalter von 99 Jahren läuft. „Für die steuerschonende Weitergabe von Vermö- gen eignen sich nur spezielle Konstruktio- nen“, sagt Stefan Brähler, Geschäftsführer der Maklerfirma Confidema. Soll die Übertragung tatsächlich Erb- schaft- und Schenkungsteuer sparen, sollten in der Police zumindest zwei Versiche- rungsnehmer eingesetzt werden, sagt Rolf Klein, Geschäftsführer der Neutralis Kapi- talberatung. „Am besten auch mehrere ver- sicherte Personen und ein flexibles Bezugs- recht“, ergänzt der Experte, der die Whole- Life-Police für den Liechtensteiner Versi- cherer Vienna Life entwickelt hat (siehe FONDS professionell 2/2022, Seite 328). Ein gängiges Modell sei die „99/1-Lö- sung“, erklärt Brähler. Damit könnten zum Beispiel Großeltern schon zu Lebzeiten den Enkeln ein Vermögen schenken, um den Freibetrag bei der Schenkungsteuer auszunutzen. Damit der Enkel erst später über das Geld verfügen kann, lässt sich auch der Opa als Versicherungsnehmer eintragen, denn dann funktioniert die Kapitalentnahme nur mit seiner Zustim- mung. „Diese Kontrolle könnte er sogar vererben, dann wird ein Elternteil des Enkels bei Opas Tod Versicherungsneh- mer“, sagt Brähler. „Man sollte sich im Falle eines Falles an einen Steuerberater wen- den“, rät GDV-Experte Schwark.Das nimmt dem Makler auch das Risiko, seine Kom- petenzen zu überschreiten. DETLEF POHL FP » Kunden können wegen des Versicherungs- mantels das Langlebig- keitsrisiko absichern. « Michael Hauer, IVFP FONDSPOLICEN SPEZIAL Steuern 284 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © PETRA HOMEIER | IVFP

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