FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022
sehen. Orientiert sich ein Produkt an der Umwelttaxonomie, landet es in Rubrik drei des Zielmarktkonzepts. Wichtig zu wissen: Um in Kategorie zwei und drei ein- gestuft zu werden,müssen Finanzprodukte ein explizit benanntes Nachhaltigkeitsziel, etwa die Reduktion von Treibhausgas- emissionen, verfolgen. Der Mindestanteil der „auswirkungsbezogenen Investitionen“ muss konkret beziffert sein. Gar nicht so kompliziert Fabian Schäfer muss seinen Kunden aber gar nicht mit komplizierten Begriffen und Verordnungen kommen. Ein Fonds der dritten Rubrik des Zielmarktkonzepts etwa läuft in der dunkelgrünen Fläche von Schäfers Tool unter der deutlich weniger sperrigen Überschrift „Produkt mit Auswir- kungsbezug Ökologie (E)“. An Beispielen zeigt der Berater dann auf, was damit gemeint ist. „Ich versuche, alles anschaulich und so einfach wie möglich zu erklären. Ich hatte mir das komplizierter vorgestellt“, sagt Schäfer. Das dürfte Anlageberatern, die bei einer Genossenschaftsbank beschäftigt sind, ähnlich gehen. Der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Union Investment und der IT-Dienstleister Atruvia haben in einem Großprojekt eine Fragestrecke für die Ermittlung der Nach- haltigkeitspräferenzen entwickelt. Bei allen Instituten, die das System einsetzen, folgen die Berater dem gleichen Schema. „Sie kommen daher automatisch an allen wichtigen Aspekten vorbei“, erläutert Anja Bauermeister, Abteilungsleiterin Publi- kumsfonds bei Union Investment. Um dem Kunden Fachbegriffe wie PAIs oder „positiver Beitrag zu Nachhaltigkeit“ nahezubringen, erhält der Berater im Sys- tem vorformulierte Erläuterungen.Möchte ein Anleger es noch genauer wissen, findet der Kundenbetreuer jeweils einen Button, der per Klick weiterführende Informatio- nen liefert. So kommt der Anleger mit Fachtermini oder Regelwerken gar nicht in Berührung. „Wir haben uns bemüht, die ganze Sache so allgemein verständlich wie möglich darzulegen“, sagt Bauermeister. Die Frage nach der Quote Ist die Phase der Erklärungen vorbei, hat sich der Kunde für Finanzprodukte der mittelgrünen Rubrik oder der dunkel- grünen Taxonomie-Kategorie entschieden, geht es bei den Sparkassen mit der Frage nach dem gewünschten Mindestanteil an ESG-Investments weiter. Dann kann Bera- ter Fabian Schäfer wieder drei Varianten anbieten: Produkte mit einer niedrigen Quote von mindestens fünf Prozent, solche mit einemmittleren Anteil (mindestens 20 Prozent) und mit einer hohen Quote ab 50 Prozent an nachhaltigen Investitionen. In der BVR-Fragestrecke erfolgt die Ab- frage einer Mindestquote bisher nicht. „Der Gesetzestext sieht vor, dass ein angebotenes Produkt einen Mindestanteil an nachhalti- gen Investitionen enthält“, sagt Anja Bauer- meister. „Allerdings sagt er nicht, wie hoch dieser sein soll“, erklärt sie. Nennt ein Kun- de von sich aus einen bestimmten Prozent- anteil, so kann der Berater an den Daten des European ESG Template, die Union Investment für jeden Fonds mitliefert, erkennen, wie hoch die ausgewiesene Min- destquote liegt. „Auch im Beratungsproto- koll wird die Mindestquote angegeben“, sagt Bauermeister. Ganz schön verzwickt Bei Fonds ist die Angabe solcher Quoten durchaus eine verzwickte Angelegenheit. „Auf absehbare Zeit werden sich nur sehr wenige Fonds zu einer Anlagestrategie ver- pflichten können, die einen Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen vor- sieht“, erwartet Magdalena Kuper, Leiterin Nachhaltigkeit beim BVI. „Denn die EU- Taxonomie steht erst am Anfang und bie- tet für ein breit gestreutes Portfolio noch zu wenige Anlagemöglichkeiten.“ Außer- dem fehlten bisher verlässliche Daten, um die Erfüllung der technischen Kriterien der Taxonomie bewerten zu können. Und auf Näherungswerte oder Schätzungen dürfen Fonds nicht zurückgreifen. Viele Fonds wählen daher den zweiten Ansatz und orientieren sich an der Offen- legungsverordnung. Allerdings herrscht in der Branche Uneinigkeit darüber, wie der Anteil der nachhaltigen Investitionen im Portfolio zu berechnen ist. Je nach gewähl- ter Methode kann der errechnete Anteil an nachhaltigen Investitionen zweier Sonder- vermögen ganz unterschiedlich ausfallen, selbst wenn beide Manager de facto das gleiche Portfolio aufgebaut haben. Einen interessanten Ansatz in Bezug auf Mindestquoten hat die Commerzbank entwickelt. „Der Anleger legt fest, ob sich ein Finanzprodukt hinsichtlich des ESG- Anteils innerhalb seiner Vergleichsgruppe im oberen, mittleren oder unteren Drittel befinden soll“, erklärt Tom Henrik Anhäu- ser, Leiter Wertpapier-Regulatorik bei der » Ich hatte mir die neue Abfrage der ESG-Präferenzen komplizierter vorgestellt. « Fabian Schäfer, Frankfurter Sparkasse BANK & FONDS Nachhaltigkeitspräferenzabfrage 386 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © JOCHEN KRATSCHMER | FRANKFURTER SPARKASSE
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