FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

Und wie reagieren Anleger auf die neue Abfrage ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen? „Den jüngeren Kunden ist das Thema wichtig, sie wollen nachhaltig anlegen“, sagt Sparkassenberater Schäfer. „Den älteren ist das nicht ganz so wichtig. Sie kennen ihr Portfolio und möchten diesem auch treu bleiben.“ „Weniger als zehn Prozent meiner Kun- den erklären, dass ihnen Nachhaltigkeit so wichtig ist, dass sie andere Aspekte ihrer Investments diesem Thema unterordnen möchten“, berichtet Dirk Jungheim. Bun- desweit lege nur rund ein Drittel der Anla- gekunden der Commerzbank überhaupt eine Nachhaltigkeitspräferenz fest, nur ganz wenige gingen dann noch weiter in die Details. „Vielleicht fünf Prozent meiner Kunden differenzieren, die meisten neh- men jede Ausprägung“, sagt Jungheim. Noch mehr Unverständnis Er berät eine vermögende Klientel, deren Depots oft mehrere Millionen Euro schwer sind. „Viele sind schon seit dem Inkrafttre- ten von Mifid II verärgert, etwa weil Wert- papiere plötzlich nicht mehr erwerbbar wa- ren oder ich bei jeder telefonischen Order wieder über alle Risiken aufklären muss“, sagt Jungheim. Bei vielen dieser Anleger sorge die verpflichtende Abfrage der Nach- haltigkeitspräferenz nun für weiteres Unver- ständnis.Mit der einfachen Frage, wie grün es im Depot denn werden soll, ist es eben längst nicht getan. ANDREA MARTENS FP Tom Henrik Anhäuser, Commerzbank: „Kunden legen bei uns Mindestanteile an ESG-Investments so fest, dass kein Branchen-Bias entsteht.“ Dirk Jungheim, Commerzbank: „Weniger als zehn Prozent meiner Kunden würden dem Thema ESG andere Aspekte ihrer Investments unterordnen.“ BANK & FONDS Nachhaltigkeitspräferenzabfrage 390 fondsprofessionell.de 3/2022 Leitfäden, Checklisten und Co. Zwar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klargestellt, dass 34f- Vermittler und 34h-Berater zumindest aktuell nicht dazu verpflichtet sind, die Nachhaltigkeits- präferenzen ihrer Kunden zu erheben. Das kann sich allerdings schnell ändern (siehe Kasten auf Seite 388). Gewerbliche Finanzberater tun daher gut daran, die Abfrage jetzt schon freiwillig vor- zunehmen. Versicherungsvermittler, die Versiche- rungsanlageprodukte wie Fondspolicen empfeh- len, müssen die ESG-Präferenzen ihrer Klientel gemäß der geänderten Versicherungsvertriebs- richtlinie IDD ohnehin erheben. Verschiedene Verbände und Institute bieten Vermittlern ent- sprechende Leitfäden und Checklisten an. AfW und Votum: Die beiden Bran- chenverbände haben bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10. März 2021 einen Leitfaden mit praktischen, leicht umsetzbaren Hinweisen sowie Formulie- rungsvorschlägen entwickelt und zur Verfügung gestellt. Diese wurden überarbeitet und um die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ergänzt. Der Leit- faden kann kostenfrei über die Homepage der Verbände heruntergeladen werden. FNG und DNWE: Das Forum Nachhal- tige Geldanlagen (FNG) und das Deut- sche Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE) haben ebenfalls gemeinsam einen Leitfaden veröffent- licht. Dieser soll Anlageberatern den Einstieg ins Thema erleichtern und kann auch für freie Ver- mittler nützlich sein. Der Leitfaden ist in die Bereiche „Vorbereitung des Beratungsgesprächs“, „Thematisierung von Nachhaltigkeit im Beratungs- gespräch“ und „Erfüllung der Mifid-II-Pflicht“ gegliedert. Außerdemwerden verschiedene Nach- haltigkeitsdefinitionen vorgestellt und durch Vor- schläge ergänzt, wie die Begriffe erklärt werden können. Der Leitfaden ist mit praktischen Grafiken und visuellen Darstellungen versehen. BVK: UmVersicherungsvermittlern eine Orientierung für die verpflichtende Ab- frage der Nachhaltigkeitspräferenzen zu bieten, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungs- kaufleute (BVK) eine Checkliste veröffentlicht. Die Fachhochschule Dortmund hat die Entwicklung wissenschaftlich begleitet. Die Checkliste steht auf der Website des BVK zum kostenlosen Down- load bereit. DIN: Das Deutsche Institut für Normung (DIN) in Berlin hat seine neue Norm DIN 77223 „Risikoprofilierung von Privatanlegern unter Berücksichtigung ihrer Vermögens- und Einkommenssituation“ um ein ESG-Modul ergänzt. Vermittler sollen diesen Fragebogen unmittelbar im Kundengespräch für die Analyse der Nachhal- tigkeitsziele einsetzen können. Er leitet Berater und Kunden durch die ESG-Präferenzabfrage und dient darüber hinaus auch der Dokumentation des Abfrageergebnisses. FOTO: © COMMERZBANK, KARSTEN METTERNICH | COMMERZBANK

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