FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

keiten zu verschaffen und Wachstums- unternehmen den Gang an die Börse zu erleichtern. Zudem möchten wir eine Anlegerkultur schaffen, die dazu beiträgt, dass sich Unternehmen über den Kapital- markt noch besser finanzieren können. Privatanleger haben über den erhöhten Sparer-Pauschbetrag bereits eine Erleich- terung erhalten. Ja, der Sparer-Pauschalbetrag wird erstmals seit seiner Einführung 2008 steigen und künftig bei 1.000 Euro für Singles und bei 2.000 Euro für Lebenspartner liegen. Das ist Teil des Jahressteuergesetzes, das bis Ende 2022 beschlossen sein soll. Unser Vor- schlag für das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht zudem vor, die Aktienkultur zu stär- ken. Dafür haben wir uns unter anderem vorgenommen, die steuerliche Verlustrech- nung zu modernisieren. Inwiefern? Aktuell dürfen in unterschiedlichen Ein- kunftsarten realisierte Gewinne und Ver- luste nicht miteinander verrechnet werden. Das ist nicht einzusehen und für Anle- gerinnen und Anleger natürlich sehr un- günstig. Daher wollen wir dieses Thema anpacken. Ein konkreter Änderungsvor- schlag dazu wird folgen. Vorgesehen ist auch, Privatanlegern einen Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds einzuräumen. Wie hoch wird dieser ausfallen? Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand von Überlegungen und Dis- kussionen. Aber wir möchten der breiten Bevölkerung ganz klar signalisieren, dass Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt wirklich Vorteile hat. Dafür bedarf es auch einer steuerlichen Förderung. Mit der sogenannten „Aktienrente“ soll das Umlageverfahren in der gesetzlichen Ren- tenversicherung durch eine Anlage am Kapitalmarkt erweitert werden. Die teil- weise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich- rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Wie weit ist diese Reform bereits gediehen? Wir arbeiten mit Hochdruck an der Reform, die allerdings ein sehr komplexes Unterfangen ist. Bis zum Jahresende möch- ten wir trotzdem einen Vorschlag vorlegen. Geplant ist zunächst einmal, das Fondsver- mögen aus öffentlichen Mitteln aufzubau- en. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann Zuführungen aus dem Bundes- haushalt zulassen, denkbar sind auch Dar- lehen, die der Bund dem Fonds gewährt. Zudem könnte der Bund Beteiligungen, die er hält, an den Fonds übertragen. » Bis zum Jahresende möchten wir einen Vorschlag für die Aktienrente vorlegen. « Florian Toncar, FDP fondsprofessionell.de 3/2022 419

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