FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022
Welche Finanzierungsquelle präferieren Sie persönlich? Wir werden wahrscheinlich eine Mischung dieser drei Finanzierungsformen brauchen, denn allein mit Zuführungen aus dem Bundeshaushalt wird man den Fonds nicht so groß bekommen, dass er ausreichend Geld für die Sicherung der Rente erwirt- schaften kann. Für mich ist wichtig, dass es nicht bei den zehn Milliarden Euro an Fondsvermögen bleibt, die im Koalitions- vertrag als Startkapital vereinbart sind. Stattdessen sollten wir jährlich einen Zuwachs in ähnlicher Größenordnung schaffen. Mein Vorschlag ist auch, dass der Fonds Zeit bekommt und nicht schon nach zwei oder drei Jahren Erträge aus- schütten muss. Nur so kann er vernünftig anlegen und wachsen, damit er dann, wenn sich in zehn bis 20 Jahren die Demografie im Rentensystem voll aus- wirkt, Lücken schließen kann. Sie haben die zehn Milliarden Euro, mit denen der Fonds an den Start gehen soll, bereits erwähnt. Nun ist diese Summe im Bundeshaushalt aber nirgends zu finden. Daher wurde schon öffentlich spekuliert, die Regierung könnte die Aktienrente auf die lange Bank schieben. Diese Sorge wäre unbegründet.Wir wollen wie gesagt bis zum Jahresende einen Vor- schlag vorlegen.Wir haben die Summe bis- her nicht in den Haushalt eingestellt, weil es noch kein Gesetz zur Aktienrente gibt, mithin auch keinen Empfänger für die zehn Milliarden Euro. Es steht noch nicht fest, welche Einrichtung den Fonds verwal- ten soll, also könnte man mit einemHaus- haltstitel gar nichts anfangen. Es kommt darauf an, das Projekt sehr gut vorzuberei- ten. Das ist viel wichtiger als die Frage, ob die erste Überweisung nun am 31. Dezem- ber 2022 getätigt wird oder etwas später. Gibt es denn schon Überlegungen dazu, wer den Fonds managen soll? Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass es eine unabhängige öffentlich-rechtliche Stel- le sein muss, die den Fonds verwaltet und das Geld zugunsten der Deutschen Ren- tenversicherung anlegt. Eine solche Stelle könnte die Bundesbank sein. Sie ist kraft des Grundgesetzes unabhängig und jedem politischen Einfluss entzogen. So muss es auch sein, denn wir wollen das Geld im Fonds langfristig als Vorsorge für die Alters- sicherung unserer Bürger einsetzen. Dieser Zweck darf nicht nach jeder Wahl neu dis- kutiert werden. Zudem ist die Bundesbank eine Institution, die sich auch aufgrund des hohen Ansehens, das sie bei den Bürgerin- nen und Bürgern genießt, sehr gut eignen würde. Natürlich ist denkbar, dass unter dem Dach der Bundesbank einzelne Auf- gaben oder Leistungen extern vergeben werden. Das werden wir im Gesetzge- bungsprozess entscheiden. Auch das System der privaten Altersvor- sorge soll grundlegend reformiert werden. Dazu soll als Standardprodukt ein öffentlich verantworteter Fonds mit einer Opt-out- Möglichkeit für die Bürger geprüft werden. Können Sie schon sagen, was für ein Pro- dukt das sein wird? Der Koalitionsvertrag bringt deutlich zum Ausdruck, dass wir auch im Bereich der privaten Altersvorsorge Reformen brau- chen. Daher soll ein solches Instrument geprüft werden. Dafür wird es einen Prozess geben, der aber noch festgelegt werden muss. Wir möchten zeitnah in die Prüfung gehen, im Moment ist es aber noch nicht so weit. » Der Koalitionsvertrag bringt deutlich zum Ausdruck, dass wir auch im Bereich der privaten Altersvorsorge Reformen brauchen. « Florian Toncar, FDP FOTO: © MARTIN PETERDAMM 420 fondsprofessionell.de 3/2022 STEUER & RECHT Florian Toncar | FDP
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